Dies ist eine Diskussion zu Führung eines Schlagstockes innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Führung eines Schlagstockes |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Nein, ansonsten bekommt angenomme Person vom Gesetzgeber was was Rübe, wo der Schlagstock nichts nutzt. Nach § 42a WaffG ist das Führen dieser Waffe verboten. Das ist hier schon mehrfach besprochen worden. |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Zitat:
Darüber sollte einem auch dieser Online-Security-Shop aufklären können. Aber denen kann es ja egal sein, verkauft ist verkauft. Was eine öffentliche Veranstaltung ist? Zum Beispiel ein Jahrmarkt, die Cranger Kirmes, die Wiesn, Schützenfest. Aber auch die Mallorca-Party oder Silvesterparty in der Disco um die Ecke. Dagegen ist eine allabendliche Disco (keine herausgehobene Veranstaltung) keine öffentliche Veranstaltung. Kurz gesagt: eine öffentliche Veranstaltung ist zeitlich abgegrenztes, hervorgehobenes Ereignis, zu der jedermann Zutritt hat. "Jedermann" hat übrigens auch dann Zutritt, wenn eine Altersbeschränkung vorliegt oder Besoffene nicht rein dürfen. Es kommt drauf an, dass keine Auslese (geladene Gäste) vorgenommen wird. Aber dieses Wissen nutzt dir ja doch nichts. Mit dem Teleskopschlagstock kannst du dir legal abends auf der Couch den Rücken kratzen, aber du darfst ihn nicht draußen mit dir rumschleppen (führen). Es sei denn, du packst ihn in ein verschlossenes Behältnis. Aber in der Geldkassette erfüllt er seinen Zweck nicht wirklich. |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Da hat Person Q wohl Pech gehabt . Was ist wenn Person Q sich einen Ast ins Auto legt , ist das auch verboten ? |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Zitat:
Nen Tipp am Rande: mit solchen 'Waffen' sollte man auch umgehen können. Es nützt wenig, sich bis an die Zähne bewaffnet unters Volk zu mischen, wenn der Gegner einem das Teil abnimmt! Und im Auto? Wenn mich jemand in meinem Auto angreift, gibt es keine Notwehrsituation denn ich kann ja wegfahren! Ausnahme: Q ist Taxifahrer. MfG Carsten |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Zitat:
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Ohne kampfsportliche Erfahrung würde ich niemandem raten eine Waffe zu führen. Selbst der Umgang mit einem Tierabwehrspray will gelernt sein. Der Gesetzgeber will auch gar nicht, dass die Bürger sich bewaffnen. Da ist zwar von Zivilcourage etc die Rede, aber bis zum Eintreffen der Polizei muss man sich verprügeln lassen. Oder eine unbewaffnete Notwehr gegen eine bewaffnete Gang versuchen. |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Zitat:
2 Dinge lernt man allerdings als Kampfsportler i.S. Selbstverteidigung recht früh: 1. Es gibt nur 1 Weg einen Kampf zu gewinnen: Nicht kämpfen! 2. Unterschätze nie den Gegner! |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Echt gute Antworten muss man schon sagen ! Person Q ( ja treckie) wohnt in einer ziemlich gefährlichen Ecke einer Großstadt und wurde schon oft von Jugendbanden angegriffen und war danach schon zweimal im Krankenhaus. |
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| AW: Führung eines Schlagstockes Zitat:
Da sind 'nen paar nützliche Tipps zu finden! Wie schon gesagt: sich zu bewaffnen kann ganz schön nach hinten los gehen, wenn der Angreifer die Waffen in die Finger bekommt! Viel Glück und frohe Weihnachten! MfG Carsten |
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