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Führung eines Schlagstockes

Dies ist eine Diskussion zu Führung eines Schlagstockes innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.12.2009, 21:47
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Führung eines Schlagstockes

Angenommen Person Q kauf sich in einem Onlinesecurity Versand einen Teleskopschlagstock , den man dort frei ab 18J. erwerben kann. Darf Person Q diesen Schlagstock außerhalb öffentlicher Veranstaltungen mit sich führen ? Eine kleine Aufzählung was bereits als öffentliche Veranstaltung zählt wäre auch intressant.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 00:08
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AW: Führung eines Schlagstockes

Nein, ansonsten bekommt angenomme Person vom Gesetzgeber was was Rübe, wo der Schlagstock nichts nutzt.

Nach § 42a WaffG ist das Führen dieser Waffe verboten.
Das ist hier schon mehrfach besprochen worden.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 01:04
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AW: Führung eines Schlagstockes

Zitat:
Zitat von RandomUser
Angenommen Person Q kauf sich in einem Onlinesecurity Versand einen Teleskopschlagstock , den man dort frei ab 18J. erwerben kann. Darf Person Q diesen Schlagstock außerhalb öffentlicher Veranstaltungen mit sich führen ? Eine kleine Aufzählung was bereits als öffentliche Veranstaltung zählt wäre auch intressant.
Schließe mich da Mobile an: Nein!

Darüber sollte einem auch dieser Online-Security-Shop aufklären können. Aber denen kann es ja egal sein, verkauft ist verkauft.

Was eine öffentliche Veranstaltung ist? Zum Beispiel ein Jahrmarkt, die Cranger Kirmes, die Wiesn, Schützenfest. Aber auch die Mallorca-Party oder Silvesterparty in der Disco um die Ecke. Dagegen ist eine allabendliche Disco (keine herausgehobene Veranstaltung) keine öffentliche Veranstaltung.

Kurz gesagt: eine öffentliche Veranstaltung ist zeitlich abgegrenztes, hervorgehobenes Ereignis, zu der jedermann Zutritt hat. "Jedermann" hat übrigens auch dann Zutritt, wenn eine Altersbeschränkung vorliegt oder Besoffene nicht rein dürfen. Es kommt drauf an, dass keine Auslese (geladene Gäste) vorgenommen wird.

Aber dieses Wissen nutzt dir ja doch nichts. Mit dem Teleskopschlagstock kannst du dir legal abends auf der Couch den Rücken kratzen, aber du darfst ihn nicht draußen mit dir rumschleppen (führen). Es sei denn, du packst ihn in ein verschlossenes Behältnis. Aber in der Geldkassette erfüllt er seinen Zweck nicht wirklich.
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Alt 21.12.2009, 02:03
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AW: Führung eines Schlagstockes

Da hat Person Q wohl Pech gehabt . Was ist wenn Person Q sich einen Ast ins Auto legt , ist das auch verboten ?
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  #5 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 09:36
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AW: Führung eines Schlagstockes

Zitat:
Zitat von RandomUser
Da hat Person Q wohl Pech gehabt . Was ist wenn Person Q sich einen Ast ins Auto legt , ist das auch verboten ?
Verboten nicht, aber bei der nächsten Verkehrskontrolle muss sich Q (Treckie?) nicht wundern, wenn der Sheriff ganz genau hinschaut.

Nen Tipp am Rande: mit solchen 'Waffen' sollte man auch umgehen können. Es nützt wenig, sich bis an die Zähne bewaffnet unters Volk zu mischen, wenn der Gegner einem das Teil abnimmt!
Und im Auto? Wenn mich jemand in meinem Auto angreift, gibt es keine Notwehrsituation denn ich kann ja wegfahren! Ausnahme: Q ist Taxifahrer.

MfG
Carsten
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Alt 21.12.2009, 10:06
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AW: Führung eines Schlagstockes

Zitat:
Zitat von RandomUser
Da hat Person Q wohl Pech gehabt . Was ist wenn Person Q sich einen Ast ins Auto legt , ist das auch verboten ?
Nein, das ist erlaubt, solange der Ast nicht erkennbar als Waffe umfunktioniert wurde. Ein Anzeichen dafür wäre ein mit Isolierband umwickeltes Ende als Griff und eingeschlagene Nägel an der anderen Seite. Auch die Beschriftung "Teutonenargument" könnte für Schwierigkeiten sorgen.

Zitat:
Zitat von gärtner73
Verboten nicht, aber bei der nächsten Verkehrskontrolle muss sich Q (Treckie?) nicht wundern, wenn der Sheriff ganz genau hinschaut.
Genau. Denn die Beamten können dem Q den Ast im Rahmen der Gefahrenabwehr abnehmen. Übrigens genau so wie bei einem Baseballschläger, denn den darf man führen, da er als Sportgerät gilt. Eisenrohre, Ketten etc gelten übrigens auch nicht als Waffen.

Zitat:
Zitat von gärtner73
Nen Tipp am Rande: mit solchen 'Waffen' sollte man auch umgehen können. Es nützt wenig, sich bis an die Zähne bewaffnet unters Volk zu mischen, wenn der Gegner einem das Teil abnimmt!
Genau. Kommt nicht so selten vor, dass eine Waffe gegen den Besitzer angewendet wird und dieser im Krankenhaus landet.

Zitat:
Zitat von gärtner73
Und im Auto? Wenn mich jemand in meinem Auto angreift, gibt es keine Notwehrsituation denn ich kann ja wegfahren! Ausnahme: Q ist Taxifahrer.
Das sehe ich anders. Selbstverständlich kann es auch Notwehrsituationen im Auto geben. Im Straßenverkehr geht es teilweise aggressiv zu. Ob ich wegfahren kann ist unerheblich.

Ohne kampfsportliche Erfahrung würde ich niemandem raten eine Waffe zu führen. Selbst der Umgang mit einem Tierabwehrspray will gelernt sein.

Der Gesetzgeber will auch gar nicht, dass die Bürger sich bewaffnen. Da ist zwar von Zivilcourage etc die Rede, aber bis zum Eintreffen der Polizei muss man sich verprügeln lassen. Oder eine unbewaffnete Notwehr gegen eine bewaffnete Gang versuchen.
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Alt 21.12.2009, 10:18
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AW: Führung eines Schlagstockes

Zitat:
Zitat von 2much
Das sehe ich anders. Selbstverständlich kann es auch Notwehrsituationen im Auto geben. Im Straßenverkehr geht es teilweise aggressiv zu. Ob ich wegfahren kann ist unerheblich.
Stimmt, das Recht muss dem Unrecht nicht weichen oder so ähnlich war das doch?

2 Dinge lernt man allerdings als Kampfsportler i.S. Selbstverteidigung recht früh: 1. Es gibt nur 1 Weg einen Kampf zu gewinnen: Nicht kämpfen!
2. Unterschätze nie den Gegner!
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  #8 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 14:22
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AW: Führung eines Schlagstockes

Echt gute Antworten muss man schon sagen ! Person Q ( ja treckie) wohnt in einer ziemlich gefährlichen Ecke einer Großstadt und wurde schon oft von Jugendbanden angegriffen und war danach schon zweimal im Krankenhaus.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 14:29
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AW: Führung eines Schlagstockes

Zitat:
Zitat von RandomUser
Echt gute Antworten muss man schon sagen ! Person Q ( ja treckie) wohnt in einer ziemlich gefährlichen Ecke einer Großstadt und wurde schon oft von Jugendbanden angegriffen und war danach schon zweimal im Krankenhaus.
Hmm, sche.iss Spiel.. schau 'mal in diesen Thread: http://www.juraforum.de/forum/t304679/s.html
Da sind 'nen paar nützliche Tipps zu finden!

Wie schon gesagt: sich zu bewaffnen kann ganz schön nach hinten los gehen, wenn der Angreifer die Waffen in die Finger bekommt!

Viel Glück und frohe Weihnachten!

MfG
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  #10 (permalink)  
Alt 21.12.2009, 14:33
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AW: Führung eines Schlagstockes

Danke für euer Engagement , und ebenso frohe Weihnachten !
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