Dies ist eine Diskussion zu Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Angenommen Person Y fährt an Silvester zur einer Hausparty und hat in einem geschlossenem Behältniss (nicht verschlossen) eine Schreckschusspistole. Im laufe des Abends steht die Polizei vor der Tür und verlangt nach dieser Pistole, da Nachbarn eine Person Y damit schießen sehen haben. Person Y gibt die Waffe der Polizei. Diese hat nur gesagt, dass es zur einer Strafanzeige kommen wird. Und hat die Personalien des Besitzers aufgeschrieben. Person Y hat die Waffe aber nicht benutzt. Es könnte aber durchaus sein, das einer der anwesenden Gäste diese auf dem Grundstück des Gastgebers abgefeuert haben. Was würde hinsichtlichem diesem Person Y passieren. Angenommen Person Y hat keinen kl. Waffenschein zu der Pistole. Hat sie aber in einem Geschlossenem transpoertiert. Darf man dieses OHNE KLEINEN WAFFENSCHEIN? |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Oha, mal wieder diese Silvesterfälle mit den ollen Scheckschusswaffen. Ohne KWS ist nur der Transport erlaubt. Dazu muss sie in einem verschlossenen Behältnis sein. Andernfalls wird sie geführt, wozu es der Erlaubnis bedrarf. Das ist der kleine Waffenschein. Ohne diesen Führen ohne Erlaubnis, Straftat ![]() Ds alles ist aber hinlänglich bekannt und der Käufer einer SSW in einem Geschäft wird auch eine Belehrung bekommen haben. Meist geschiet das in Form des Standardschreibens des VDB, das dann bei Kauf mit ausgehändigt wird. In der Regel lässt sich der Händler das auch per Unterschrift betätigen. Zusätzlich komtm hinzu, dass das Schießen mit einer SSW zu jedem Zeitpunkt verboten ist. Da nutzt auch der KWS nichts, denn er ist keine Schießerlaubnis. Eine Ausnahme ist das Schießen auf eigenem oder zugestimmten und umfriedetem Grundstück. Siehe § 12/4 WaffG. Wird mit Pyros geschossen, muss sichergestellt sein, dass die Dinger das Grundstück nicht verlassen können. Das geht faktisch nur mit einem sehr großen Grundstück. Das Schießen ohne Erlaubnis stellt zusätzlich eine OWI dar. Strafe bis zu 10.000 |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Was mir noch einfällt, auch im Bezug zu Deinen anderen Beiträgen in anderen Unterforen: Unerlaubter Besitz: Nach § 2 WaffeG ist der Umgang mit Waffen nur volljährigen Personen gestattet. So eine SSW ist zwar ab 18 frei, jedoch hat der Besitzer dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht von unbefugten - in diesem Falle, Minderjährige - Fingern begrabbelt werden. § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste (1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. ... § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen ... (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wenn nun ein Minderjähriger mit dem Dings auf der Straße oder einem nicht privaten Garten geschossen hat, summt sich das ganz schön. Na ja, für den Knast wird's wohl nicht reichen, aber sollte da was Bestand haben und die Anzeige wird nicht fallen gelassen, hat wieder einmal jemand seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf lange Sicht verwirkt. Dann erübrigen sich Anträge auf den kleinen Waffenschein, WBK oder Jagdschein. Da kann man nur hoffen, dass Person Y keine WBK oder JS hat, denn die sind dann futsch. |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Mom Dominik83. D.h. wenn angenommen Person Y auf dem Grundstück mit erlaubniss des Besitzer geschossen hat ist es keine Straftat? Also Person Y hat die Schreckschusspistole in einem Behaltniss (dem ganz normalen blauen koffer) transportiert. Reicht das damit Person Y sagen könnte er habe sie nur Transportiert? Und was ist wenn Person Y nicht mitgeteilt bekommen hat, dass er einen kleinen Waffenschein braucht? Sondern das nur eine Alterüberprüfung erforderlich war? |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer @ Misterx2303 - Liest Du meine Beiträge? Der Handel ist verpflichtet auf die Erfordernis einer Erlaubnis zum Führen hinzuweisen. Wenn Person Y das Ding im Laden gekauft hat, muss er davon gewusst haben, oder er hat den Zettel weggeschmissen, bzw. im Laden bei glänzenden Kinderaugen die Ohren zugeklappt, als der Händler ihm das erklärt hat. Hat Person Y im Laden beim Kauf der SSW was unterschrieben? Zum Grundstück - wie ist das Grundstück beschaffen? Gemeinschaftshof einer Mieteranlage? Oder wirklich privater Garten mit einem Einfamilienhaus drauf? |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Privater Garten mit Einfamielienhaus. Ist komplett eingezäunt. Person Y hat die Pistole aber nicht in einem laden gekauft sondern bei einem Aktionshaus ersteigert hierbei handelt es sich nicht um E"kauf" sondern um eine andere seite. Wo bei der anmeldung nichts davon Stand und auch nach dem ersteigern nichts kam. |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Dann erlaubt, sofern nicht Pyros verschossen wurden und wenn das nicht ein Minderjähriger geschossen hat. Wenn gebraucht von einer Privatperson in eGun gekauft, entfällt die verpflichtende Information des Handels nach § 35 WaffG, weil eben nur der Handel von dieser Verpflichtung betroffen ist. Dem Erwerber nutzt das aber wenig, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, somit hätte Person Y sich vor dem Führen kundig machen müssen. Dennoch könnte ich mir eine Verfahrenseinstellung wegen geringe Schuld vorstellen. |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer d.h. da die Polizei nicht nachweisen kann, dassperson y die Pistole abgefeuert hat, kann person y im großen und ganzen nichts passieren? wenn er nur "knallmunition" auf einem privatem grundstück abgefeuert hat, kann dann person y etwas passieren? Oder verstehe ich das jetzt falsch? |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Na so einfach wird das nicht, denn da steht ja noch Aussage des Nachbarn im Raum. Mal das Schreiben vom Staatsanwalt abwarten und schauen ob und was dann vorgeworfen wird. |
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| AW: Führen einer Schreckschusspistole mit PTB Nummer Okay. Sobald dieser Fiktive fall zu einem schluss kommen sollte, werde ich berichtet wie es person y ergangen ist. Achja person y bekommt aber noch eine vorladung von der polizei oder? |
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