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freie Waffe ohne F

Dies ist eine Diskussion zu freie Waffe ohne F innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 04.05.2009, 21:27
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freie Waffe ohne F

Hallo,

welche strafrechtliche Folgen hätte eine Person A zu erwarten, bei der eine sog. freie Waffe gefunden wird (Federdruck, unter 7,5 Joule), der aber das erforderliche F im Fünfeck fehlt?

Schlammeru
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 02:56
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AW: freie Waffe ohne F

Welches Baujahr hat die Waffe?

Luftgwehre, die vor dem 1.1.1970 oder Luftgewehre aus der ehemaligen DDR mit Datum vor 1.4.1991 sind auch ohne "F" Kennzeichnung weiterhin frei ab 18.

Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
...
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
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  #3 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 08:04
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AW: freie Waffe ohne F

Gehen wir davon aus, dass die Waffe neueren Baujahres ist und im Ausland hergestellt wurde und sie auch mit F in Deutschland erhältlich ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 09:01
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AW: freie Waffe ohne F

Ei, ei.
Verbotenes Verbringen einer Schusswaffe ohne Genehmigung,
verbotener Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe.
Tja, da versagt mein Kalender. Soweit in die Zukunft kann ich gar nicht blicken. Auf jeden Fall sehr große Reisetasche packen.
Ach so, wegen Dummheit x2
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  #5 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 09:24
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AW: freie Waffe ohne F

D.h., dass die Waffe von Person A obwohl sie technisch zu 100% mit der Waffe des gleichen Typs, Herstellers und Baujahres mit F übereinstimmt, wie eine erlaubnispflichtige Waffe behandelt wird?
Und das, obwohl auch das Gesetz Ausnahmen erlaubt (DDR oder vor 1970), das dürfte, falls es zu einer Strafanzeige mit Verhandlung kommt, eine interessante werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.05.2009, 10:43
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AW: freie Waffe ohne F

Zitat:
Zitat von schlammeru
D.h., dass die Waffe von Person A obwohl sie technisch zu 100% mit der Waffe des gleichen Typs, Herstellers und Baujahres mit F übereinstimmt, wie eine erlaubnispflichtige Waffe behandelt wird?
Wenn kein Prüfzeichen wird das Ding behandelt wie eine erlaubnispflichtige Waffe.
Zitat:
Zitat von schlammeru
Und das, obwohl auch das Gesetz Ausnahmen erlaubt (DDR oder vor 1970), das dürfte, falls es zu einer Strafanzeige mit Verhandlung kommt, eine interessante werden.
Das ist was anderes. Altbestände bzw. Teil des Einigungsvertrages. Im Falle der ehem. DDR hatten die ja die damalige DDR-Zulassung. Diese hat man halt übernommen.
Waffen vor 1970 können kein "F" haben, weil es erst danach eingeführt wurde.
Aber das hat alles nichts mit neuen Waffen zu tun.

Wenn Person ABC so blöde ist und eine Waffe illegal aus dem Ausland einschleppt, wo er einfach in einen hiesigen Laden gehen kann um das baugleiche, jedoch geprüfte Variante erwerben kann, ist's selbst Schuld.
Außerdem sind viele Luftgewehre im Ausland stärker, als die hier max. zulässigen 7,5 Joule. Sind diese stärker, sind diese WBK-pflichtig.
Dabei ist es auch nicht unendlich schwer eine WBK zu beantragen.

Ach ja, das illegale Einführen einer Waffe oder dessen Erwerb und Besitz ist natürlich eine Straftat. Somit ist der Staatsanwalt dabei. Post liegt vilt. schon im Kasten.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.05.2009, 12:35
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AW: freie Waffe ohne F

...so:
Es könnte auch sein, dass Person A als einzige Folge entweder die Waffe nachträglich "abnehmen" und kennzeichnen lassen muss oder sich damit einverstanden erklärt, dass sie einbehalten wird. Weitere Folge: Keine.

MfG
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  #8 (permalink)  
Alt 19.05.2009, 12:59
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AW: freie Waffe ohne F

Zitat:
Zitat von schlammeru
...so:
Es könnte auch sein, dass Person A als einzige Folge entweder die Waffe nachträglich "abnehmen" und kennzeichnen lassen muss oder sich damit einverstanden erklärt, dass sie einbehalten wird. Weitere Folge: Keine.

MfG
Wenn die Waffe ohne Erlaubnis illegal nach Deutschland verbracht wurde, hat Person A sich strafbar gemacht - Punkt
Sie darf zu diesem Zeitpunkt gar nicht in seinen Händen sein. Noch schlimmer, wenn mangels "F" erlaubnispflichtig ist.
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, darf der BüMa nicht mehr "F" stempeln, sondern die Sache muss über einem Beschussamt laufen. Zwar kann dorthin auch eine Privatperson eine Waffe bringen, aber da die Waffe bis zur Prüfung erlaubnispflichtig ist...
Habe ich noch nie gemacht, daher weiß ich nicht, ob die Herkunft der Waffe abgefragt wird. Problematisch wird die Sache, wenn das Beschussamt die Stempelung ablehnt, weil aus welchen Gründen auch immer, die Kriterien nicht eingehalten werden. Zurück kann sie dann ja nicht mehr.
Vielleicht nimmt sich ja ein BüMa der Sache an. Dumm gucken wird er sicherlich.

Wie sind denn die Werte der Waffe?
Kaliber und Geschossgeschwindigkeit?
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Alt 19.05.2009, 16:03
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AW: freie Waffe ohne F

Dieser Tread bezieht sich doch nicht etwa auf folgenden Link???????


http://www.copzone.de/modules.php?na...=719298#719298

Oder, schlammeru ?????
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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Alt 21.05.2009, 12:07
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AW: freie Waffe ohne F

Zitat:
Zitat von Mobile1961
daher weiß ich nicht, ob die Herkunft der Waffe abgefragt wird.
Nein wird sie nicht, trotzdem würde ich da keine illegal eingeführte "Waffe" (Oh Gott dieses gefährlichen 6mm Waffen ) einschicken.

"Hallo meine Name ist Peter, ich habe diesen 45er Colt illegal eingeführt. Wie bekomme ich diesen jetzt legal?" [Ironie aus]
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