Dies ist eine Diskussion zu fragen zur wbk innerhalb des Forums Waffenrecht
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| fragen zur wbk angenommen, person a hatte bis 2005 eine wbk mit 2 eingetragenen waffen. dann trennung, geldnot, waffenverkauf und die wbk ans ordnungsamt zurückgegeben. jetzt würde person a gern wieder schießen und zu diesem zwecke eine waffe erwerben. wären die voraussetzungen immer noch gegeben? person a hat seinen wohnort innerhalb niedersachsens gewechselt. danke für antworten lg fistator |
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| AW: fragen zur wbk Eine einmal abgelegte Waffensachkundeprüfung sollte weiterhin anerkannt bleiben. Aber die restlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und werden neu geprüf: Zuverlässigkeit pers. Eignung Nachweis der sicheren Lagerung der Waffen Bedürfnis Besonders der letzte Punkt Bedürfnis ist da meist der Knackepunkt. Gut, wenn nicht zwischenzeitlich aus dem Schützenverein ausgetreten wurde. Denn anderenfalls kommt das Jahr Warte/Trainingszeit noch dazu. |
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| AW: fragen zur wbk hallo, vielen dank. aus dem schützenverein (hier die reservisten) wurde nicht ausgetreten, doch (auch bedingt durch wohnortwechsel) wurde seitdem nicht mehr geschossen bzw. nur dienstlich. wird das bedürfnis wohl eher recht schwer nachzuweisen sein,oder? lg fistator |
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