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fragen zur wbk

Dies ist eine Diskussion zu fragen zur wbk innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 01:26
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fragen zur wbk

hallo,

angenommen, person a hatte bis 2005 eine wbk mit 2 eingetragenen waffen. dann trennung, geldnot, waffenverkauf und die wbk ans ordnungsamt zurückgegeben.

jetzt würde person a gern wieder schießen und zu diesem zwecke eine waffe erwerben. wären die voraussetzungen immer noch gegeben?

person a hat seinen wohnort innerhalb niedersachsens gewechselt.

danke für antworten
lg
fistator
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 10:31
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AW: fragen zur wbk

Eine einmal abgelegte Waffensachkundeprüfung sollte weiterhin anerkannt bleiben. Aber die restlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein und werden neu geprüf:
Zuverlässigkeit
pers. Eignung
Nachweis der sicheren Lagerung der Waffen
Bedürfnis

Besonders der letzte Punkt Bedürfnis ist da meist der Knackepunkt. Gut, wenn nicht zwischenzeitlich aus dem Schützenverein ausgetreten wurde. Denn anderenfalls kommt das Jahr Warte/Trainingszeit noch dazu.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 01:35
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AW: fragen zur wbk

hallo,

vielen dank.

aus dem schützenverein (hier die reservisten) wurde nicht ausgetreten, doch (auch bedingt durch wohnortwechsel) wurde seitdem nicht mehr geschossen bzw. nur dienstlich.

wird das bedürfnis wohl eher recht schwer nachzuweisen sein,oder?

lg
fistator
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  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 03:05
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AW: fragen zur wbk

Was heißt schwer. Wenn zwischenzeitlich pausiert wurde, fehlen die Eintragungen im Schießebuch, somit das Training der letzten 12 Monate. Also für die künftigen 12 Monate reine Fleißarbeit.
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