Dies ist eine Diskussion zu fiktives Softair-Problem innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Angenommen, ein 20 Jähriger, zeigt seinem Freund seine Softair, und ist dabei durch das Fenster zu sehen. Deshalb ruft eine Nachbarin die Polizei, welche die Softair beschlagnahmt, da der Besitzer "nicht verantwortungsvoll damit umgehen könnte". Einige Tage später bekommt dieser einen Anruf von der Polizei, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt (illegaler Waffenbesitz), da die Softair nicht mit einem "F" markiert ist, und 0,7 Joule hat. Angenommen der Besitzer hat die Softair 2006 auf einer Spielzeugmesse in Deutschland gekauft, und wurde von dem Händler nicht darauf angesprochen, dass die Softair illegal ist. Dazu hat er eine Anleitung auf deutsch bekommen, auf der steht, dass die Softair ab 14 Jahren freigegeben sei. Der Besitzer hat sich bei der Polizei dazu geäußert, dass er nicht wusste, dass das Spielzeug illegal war. Der Besitzer hätte nun eine Strafanzeige am Hals, weil er dachte, dass man in Deutschland nicht ohne weiteres eine illegale Waffe kaufen kann, welche als Spielzeug deklariert ist. Der Besitzer hat die Waffe nur gekauft, weil er nicht wusste, dass er gegen das Gesetz verstößt, und in seinem Keller Zielschießen wollte. Die Softair wurde nie außerhalb des eigenen Hauses/der eigenen Wohnung mitgeführt--> es wurde nur auf eine Zielscheibe geschossen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Mit was müsste der Besitzer rechnen? Er möchte sich keinen Anwalt nehmen/leisten... Btw: Er hätte sich noch nie was zu schulden kommen lassen, macht ein "Freiwilliges Soziales Jahr" und hat ein "Gehalt" von 200 pro Monat... |
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| AW: fiktives Softair-Problem Dann nicht nur fiktiv geantwortet: Nach dem 1.4.2008 sind alle Softairs unter 0,5 Joule vom WaffG ausgenommen. D.h. keine Waffe in waffenrechtlichen Sinn, somit Spielzeug nach EU-Verordnung. Alle Schusswaffen über 0,5 Joule mit "F" Zeichen sind Schusswaffen und frei ab 18 Jahren zu erwerben. Wenn eine Schusswaffe mehr als 0,5 Joule hat und kein Prüfzeichen "F" oder PTB aufweist, ist es eine erlaubnispflichtige Waffe. (Vorderlader und alte Luftdruck, bzw. DDR-Luftdruckwaffen hier unberücksichtigt). Wenn nun die Waffe nicht nachträglich manipuliert worden ist - das wird sicherlich geprüft werden - und der Besitzer die Herkunft zweifelsfrei glaubhaft machen kann, wird man den Handel befragen. So hätte die Waffe wohl in D nicht vertrieben werden dürfen. Möglicherweise kann der Besitzer sich auf Verbotsirrtum berufen. Vielleicht darf dann ja der Händler mit dem Besitzer in der gleichen Zelle frühstücken. ![]() (Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Überschreitung von 0,2 Joule vor Gericht geklärt werden muss, sofern die Waffe nicht manipuliert worden ist. Wenn doch |
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| AW: fiktives Softair-Problem Nein die Softair wäre nicht verändert worden...(gehen wir mal von aus )Da die Softair aber auf einer Messe gekauft wurde, gibt es keinen Kassenzettel...aber der Besitzer hat Bekannte, welche bezeugen können, dass die Softair auf dieser Messe gekauft wurde. Die persönlich Einschätzung des Besitzers ist auch die, dass die Sofztair zwar einen Kleber hat, auf dem "max. 0,7 J" steht, dass diese aber nicht wirklich erreicht werden. Dies könnte der Besitzer natürlich nicht mehr nachpüfen. Der Besitzer hat halt keine Lust, dass das ganze jetzt ein riesen Stress wird, nur weil er aus Unwissenheit ein verbotenes "Spielzeug" gekauft hat. Grüße |
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| AW: fiktives Softair-Problem Zitat:
Verstehe ich das richtig? Es ist schein/offenbar eine Schusswaffe mit bestätigter (Aufkleber) Energie über 0,5 Joule ohne "F" Zeichen in Deutschland ohne Erwerbsberechtigung des Käufers verkauft worden? Das wäre ja schon gewerbliches Überlassen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, seitens des Verkäufers und Erwerb und Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe für den Käufer. Die Sache mit dem Erwerb auf einer Spielzeugmesse ist auch kein versuchter Rechtfertigungsgrund? Na das dürfte die Staatsanwaltschaft sicherlich interessieren. Weil wie ich schon schrieb, das Teil waffenrechtlich eine erlaubnispflichtige Schusswaffe ist. So paradox es klingt - dafür ist eine WBK notwendig und der Händler muss über eine Waffenhandelslizenz verfügen - sofern gewerblicher Verkauf. |
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| AW: fiktives Softair-Problem Nein natürlich wäre das kein Rechtfertigungsgrund...aber es wäre halt für den Betroffenen extrem doof gelaufen!!! Ich denke nicht, dass man auf einer Spielzeugmesse 2006 das Waffengesetz im Detail auswendig können muss, und damit rechnet eine erlaubnipflichtige Waffe für 10 zu kaufen (wobei man ja eigentlich noch belogen wird (frei ab 14 -->nach Bedienungsanleitung)). Deshalb meine Frage... mit was müsste denn der Käufer rechnen, wenn die Staatsanwaltschaft, oder der Richter relativ milde vorgehen würden; mit was schlimmstenfalls (realistisch). Das Problem ist, dass man den Händler wohl nicht mehr zur Verantwortung ziehen könnte, wenn die Softair auf der alten Messe (angenommen in Stuttgart) gekauft wurde, und die Messe seit 2 Jahren an einem neuen Ort (angenommen neue Messe Stuttgart) stattfindet, und der Verkäufer dort nicht mehr tätig ist. Gruß, Peter und auf die Frage: Die Softair hätte angeblich eine Energie von 0,7 Joule, da dies nur auf einem Aufklöeber steht...und die Polizei meinte, dass der ja auch von dem Betroffenen angebracht sein könnte, und die Softair eine Energie von z.B. 2,8 Joule hat!!! Der Betroffene hat aber an der Softair nichts verändert...weder im Inneren, noch im Äußeren!!! |
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| AW: fiktives Softair-Problem Also - vor dem 1.4. dieses Jahres galt sogar noch die 0,08 Joulegrenze. Jetzt ist man nur der EU-weiten Forderung der höheren 0,5 Joulegrenze gefolgt. Jedoch 0,7 Joule war früher wie jetzt eine Schusswaffe und ist auch nach EU-Recht kein Spielzeug mehr - auch wenn das eine Plasikplempe suggerieren lässt. Daraus resultierende Strafe? Keine Ahnung, Hand abhacken dürfen die ja nicht mehr, aber der erhobene Zeigefinger des Richters, wird's wohl auch nicht. Bei Verstößen ums Waffenrecht verstehen die keinen Spaß, wie man ja öfters lesen kann. Kommt jedoch darauf an, wie der Staatsanwalt das lesen wird und ob er überhaupt Anklage erhebt. Aber Kopf hoch, das Essen im Knast soll ja nicht schlecht sein, so war neulich in einer Reportage zu sehen. Und so'n paar Tage Urlaub... |
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| AW: fiktives Softair-Problem Dann sollte der Betroffene sich also ins Ausland absetzen, bevor er ins Gefängnis muss??? |
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| AW: fiktives Softair-Problem Zitat:
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| AW: fiktives Softair-Problem Nein im ernst...also müsste der Betroffene schon mit einer Geldstrafe rechnen? Kann aber begünstigt werden, dass er das Gesetz nicht kannte und eine falsche Anleitung bekam (Änderung an Höhe der Geldstrafe?)? Gruß |
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| AW: fiktives Softair-Problem Es könnte sein das es theoretisch eingestellt wird, wenn vorher nichts gewesen war. Mit dem Aufkleber hast du recht, den kann sich ja jeder am Drucker ausdrucken. Immer informieren, wo man kauft so hat man solche Probleme eher selten (jedem sollte klar sein das es meist runtergeschraubte Waffen sind). Es gab mal einen ähnlichen Fall: Dort hat ein <0,5er Händler (wohl gemerkt gut in der Szene drinn) die Reduzierung anstelle auf <0,5 auf gechronte 0,7 Joule gebracht, welches bei einer Überprüfung rauskam. Was allerdings später dann von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde. |
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