Dies ist eine Diskussion zu Feststellungsbescheide des BKA innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Feststellungsbescheide des BKA Sind die Feststellungsbescheide des BKA nur auf genau die dort untersuchten Gegenstände anzuwenden oder generell auf alle Gegenstände dieser Art? Konkret könnte es um diesen FB gehen: http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...70_kubotan.pdf Die Waffeneigenschaft wurde in diesem Fall verneint. Es handelt sich um einen als Schlüsselanhänger gestalteten Kubotan. Es heißt im FB: Zitat:
Wer hat nun Recht?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Feststellungsbescheide des BKA Das BKA ist für eine waffenrechtliche Beurteilung eines Gegenstandes zuständig und erlässt auf Antrag einen Feststellungsbescheid. Dort wird ein bestimmter Gegenstand geprüft und bewertet. Das bezieht sich nur auf den geprüften Gegenstand bzw. die Fertigungsserie. Es ist quasi eine Einzelfallentscheidung. Das auf andere, ähnliche Gegenstände zu übertragen, kann nicht klappen. Ich sehe das ähnlich wie ein Urteil. So klagt Ließchen Müller gegen Rüpel Sepp. Diese Entscheidung eines Gerichtes - wie auch immer - ist eine Einzelfallentscheidung. So wird auch in einem gleich gelagerten Fall Bruder Tuc gegen Rambofrau neu entschieden werden müssen. Da kann ein vorangegangenes Urteil eines gleichgelagerten Falles bestenfalls richtungsweisend sein und als Abschätzung dienen. Nuancen einer Änderung - und sei es nur der Sonnenstand - kann eine völlig andere Bewertung der Sache nach sich ziehen. So jedenfalls meine Einschätzung. |
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| AW: Feststellungsbescheide des BKA Es hat sich herausgestellt, dass im Falle des Kubotan-Feststellungsbescheid dieser für alle Kubotan gilt und nicht etwa nur für das geprüfte Modell oder solche, die als Schlüsselanhänger gestaltet sind. Somit gilt: der Kubotan ist laut BKA (ich habe nachgefragt) generell keine Waffe im Sinne des WaffG und kann daher von jedermann - auch von Minderjährigen - vollkommen legal geführt werden. Soweit ich weiß ist dies der einzige Gegenstand, der zwar als Waffe konzipiert und bestimmt ist und auch so beworben wird, aber eben nicht als Waffe im Sinne des WaffG gilt.
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| feststellungsbescheid, kubotan, yawara-stick |
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