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Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Dies ist eine Diskussion zu Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 06:33
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Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Hallo an alle,

folgendes Thema würde mich interessieren:

angenommen jemand wird nachts mit dem auto angehalten von einer Zivilstreife.Die Person muss aussteigen und bei der kontrolle finden die Beamten einen Schlagring und ein Butterflymesser in der jacken- und Hosentasche!

Die Person weiß nicht so recht ob sie richtig vorbestraft ist, weil sie schon ein paar Kleinigkeiten gedreht hat aber das Verfahren immer eingestellt wurde! hier ein paar Beispiele:

-2001 Fahren ohne fahrerlaubniss (Motorroller) Verfahren eingestellt

-2004 Fahrlässige Körperverletzung (Autounfall) Verfahren eingestellt

-2004 Gefährliche Körperverletzung(Notwehr mit Baseballschläger gegen 10Mann) Verfahren eingestellt Täter-Opfer-Ausgleich

-2009 Verstoß gegen Arzneimittelschutzgesetz(Falsche beschuldigung) Verfahren eingestellt

-2009 Fahrlässige Körperverletzung (Autounfall) Verfahren eingestellt

-Und nun 2010 erwischt mit Schlagring und Butterfly

Angenommen genau in so einer Situation befindet sich jemand, mit was für einer Strafe müsste er in diesem Fall rechnen?

Danke im vorraus...
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  #2 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 11:30
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Na lecker
Gleich zwei verbotene Gegenstände. Wohl schon mehr als angehender Rocker.
Straftat nach WaffG, Besitz und auch noch Führen.
Das Verfahren wird sicherlich (und hoffentlich) nicht eingestellt.
WaffG sieht Freiheitsstrafe zwischen 6 Mon und 5 Jahre vor. Also viele Unterhosen einpacken. Könnte länger dauern.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 12:52
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Zitat:
Zitat von E_Style
angenommen jemand wird nachts mit dem auto angehalten von einer Zivilstreife.Die Person muss aussteigen und bei der kontrolle finden die Beamten einen Schlagring und ein Butterflymesser in der jacken- und Hosentasche!
Beides verbotene Gegenstände.

Zitat:
-2001 Fahren ohne fahrerlaubniss (Motorroller) Verfahren eingestellt

-2004 Fahrlässige Körperverletzung (Autounfall) Verfahren eingestellt

-2004 Gefährliche Körperverletzung(Notwehr mit Baseballschläger gegen 10Mann) Verfahren eingestellt Täter-Opfer-Ausgleich

-2009 Verstoß gegen Arzneimittelschutzgesetz(Falsche beschuldigung) Verfahren eingestellt

-2009 Fahrlässige Körperverletzung (Autounfall) Verfahren eingestellt

-Und nun 2010 erwischt mit Schlagring und Butterfly
Da hat aber einer immer wieder mächtig Glück gehabt. Aber man soll sein Glück nicht überstrapazieren.

Wie alt ist derjenige denn zum Tatzeitpunkt gewesen? Möglicherweise würde er ja wieder einmal Glück haben und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?!

Übrigens würde sich mein Mitleid bei einem realen Fall in Grenzen halten, denn genau wegen solchen ******* wird das WaffG immer wieder verschärft und die Handlungsfreiheit unbescholtener Bürger stark eingeschränkt!

Also am besten weiter den krassen Gangster mimen, dann wird derjenige nämlich zur Gangsterbraut eines richtig krassen Gangsters. Tipp: die Butter nicht auf's Brot schmieren!

Mal nachgefragt: hat derjenige denn einen ordentlichen Job oder eine Lehrstelle? Stichwort Sozialprognose. Eine saftige Geldstrafe ist das mindeste, was derjenige erwarten kann, aber ob er darauf hoffen kann ist fraglich.

Geändert von 2much (21.03.2010 um 13:21 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 13:38
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Derjenige ist 24 und hat einen ordentlichen job schon seit 7 jahren!
eher keine Geldstrafe oder???
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  #5 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 13:47
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Zitat:
Zitat von E_Style
Derjenige ist 24 und hat einen ordentlichen job schon seit 7 jahren!
eher keine Geldstrafe oder???
Also kein Jugendstrafrecht mehr anwendbar.
Vielleicht stellt der Arbeitgeber denjenigen ja nach ein paar Jahren Knast wieder ein.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 13:54
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

jetzt ehrlich hat die Person wirklich mit einer Haftstrafe zu rechnen?
Weil man sollte sich echt kein falsches Bild von der Person machen sie ist kein so Gangster oder möchtegerngangster typ!
Den Schlagring und das butterfly hatte er noch nie dabei, diese zwei gegenstände hat er am selbigen tag nach jahren erst wieder gefunden und wollts eigentlich nur seinem Kumpel mal zeigen! Die Person macht grad ne weiterbildung zum Meister und ist fast fertig damit und hat in seiner firme auch schon eine Stelle als Meister! Das kann er dann wohl alles Vergessen oder?
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  #7 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 14:12
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Habe nun genau nachgeschaut:

Dazu ein paar Links aus dem Waffenrecht, insbesondere zur Begriffbestimmung:

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
...
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
...

§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
...
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
...
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
...
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,

§ 52 Strafvorschriften
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
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  #8 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 14:21
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Aus dem WaffG § 52:
Zitat:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1
Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
Es ist also von einer Geldstrafe bis zu einer Haftstrafe alles möglich. Das hängt von der Vorgeschichte desjenigen ebenso ab, wie von der Sozialprognose, dem Eindruck, den er hinterlässt und nicht zuletzt auch vom Richter und dessen Laune.

Derjenige sollte sich aber mal nicht in die Hose machen. Ich tippe auf eine fette Geldstrafe. Da hat auch der Staat mehr von, denn das bringt Geld und kostet nicht nur.

edit: ei, verflucht, da war der Mobile schon wieder schneller!
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Alt 21.03.2010, 14:28
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

ja ganz klar das sieht nicht besonders gut aus für die Person, aber selber Schuld wenn man so blöd ist und das zeug dabei hat!

ich denke für ihn wäre es empfehlenswert sofort seinen Anwalt zu informieren!
Ich hoff nur das er wegen so einem Scheiß nicht seine komplette Zukunft kaputt gemacht hat!

Chancen auf eine einstellung des Verfahrens sind sehr gering oder?

Das Messer hatte er sich damals geholt weil es sehr praktisch ist beim angeln weil man es mit einer Hand öffnen kann(Er ist Leidenschaftlicher Angler)

Oder habt ihr paar Tipps die man dieser Person geben könnte?



Und vielen Dank an euch beiden für die vielen und schnellen Antworten
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  #10 (permalink)  
Alt 21.03.2010, 14:38
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AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser

Zitat:
Zitat von E_Style
ja ganz klar das sieht nicht besonders gut aus für die Person, aber selber Schuld wenn man so blöd ist und das zeug dabei hat!
Auch der Besitz ist schon verboten. Irgendwie auch komisch, dass die Zivilfahnder denjenigen ausgerechnet dann anhalten, wenn er ausnahmsweise sowas dabei hat...

Zitat:
ich denke für ihn wäre es empfehlenswert sofort seinen Anwalt zu informieren!
Ich hoff nur das er wegen so einem Scheiß nicht seine komplette Zukunft kaputt gemacht hat!
Ob ein Anwalt sich da lohnt, kann man nicht mit Sicherheit vorhersagen. Zumindest eine einmalige Rechtsberatung könnte derjenige aber in Anspruch nehmen. Außerdem könnte derjenige über den Anwalt Einsicht in die Akte nehmen. Könnte ja auch aufschlussreich sein. Vielleicht wurde derjenige ja auch verpfiffen? Das Wissen darum nutzt ihm aber auch nichts.

Zitat:
Chancen auf eine einstellung des Verfahrens sind sehr gering oder?
Einstellung? Aus meiner Sicht: nada!

Zitat:
Das Messer hatte er sich damals geholt weil es sehr praktisch ist beim angeln weil man es mit einer Hand öffnen kann(Er ist Leidenschaftlicher Angler)
Ich finde die Dinger ja auch praktisch. Ändert aber nichts daran dass sie verboten sind. Und der Schlagring? Bitte nicht dem Richter erzählen, dass derjenige damit die Fische k.o. schlägt.

Zitat:
Oder habt ihr paar Tipps die man dieser Person geben könnte?
Ja: schon mal anfangen zu sparen.

Wie gesagt, ich tippe auf Geldstrafe. Der Justiz ist nicht daran gelegen demjenigen die Zukunft zu verbauen, wenn er ansonsten Omas Liebling ist.
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