Dies ist eine Diskussion zu Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser folgendes Thema würde mich interessieren: angenommen jemand wird nachts mit dem auto angehalten von einer Zivilstreife.Die Person muss aussteigen und bei der kontrolle finden die Beamten einen Schlagring und ein Butterflymesser in der jacken- und Hosentasche! Die Person weiß nicht so recht ob sie richtig vorbestraft ist, weil sie schon ein paar Kleinigkeiten gedreht hat aber das Verfahren immer eingestellt wurde! hier ein paar Beispiele: -2001 Fahren ohne fahrerlaubniss (Motorroller) Verfahren eingestellt -2004 Fahrlässige Körperverletzung (Autounfall) Verfahren eingestellt -2004 Gefährliche Körperverletzung(Notwehr mit Baseballschläger gegen 10Mann) Verfahren eingestellt Täter-Opfer-Ausgleich -2009 Verstoß gegen Arzneimittelschutzgesetz(Falsche beschuldigung) Verfahren eingestellt -2009 Fahrlässige Körperverletzung (Autounfall) Verfahren eingestellt -Und nun 2010 erwischt mit Schlagring und Butterfly Angenommen genau in so einer Situation befindet sich jemand, mit was für einer Strafe müsste er in diesem Fall rechnen? Danke im vorraus... |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Na lecker Gleich zwei verbotene Gegenstände. Wohl schon mehr als angehender Rocker. Straftat nach WaffG, Besitz und auch noch Führen. Das Verfahren wird sicherlich (und hoffentlich) nicht eingestellt. WaffG sieht Freiheitsstrafe zwischen 6 Mon und 5 Jahre vor. Also viele Unterhosen einpacken. Könnte länger dauern. |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Zitat:
Zitat:
Wie alt ist derjenige denn zum Tatzeitpunkt gewesen? Möglicherweise würde er ja wieder einmal Glück haben und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?! Übrigens würde sich mein Mitleid bei einem realen Fall in Grenzen halten, denn genau wegen solchen ******* wird das WaffG immer wieder verschärft und die Handlungsfreiheit unbescholtener Bürger stark eingeschränkt! Also am besten weiter den krassen Gangster mimen, dann wird derjenige nämlich zur Gangsterbraut eines richtig krassen Gangsters. Tipp: die Butter nicht auf's Brot schmieren! ![]() Mal nachgefragt: hat derjenige denn einen ordentlichen Job oder eine Lehrstelle? Stichwort Sozialprognose. Eine saftige Geldstrafe ist das mindeste, was derjenige erwarten kann, aber ob er darauf hoffen kann ist fraglich. Geändert von 2much (21.03.2010 um 13:21 Uhr). |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Derjenige ist 24 und hat einen ordentlichen job schon seit 7 jahren! eher keine Geldstrafe oder??? |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Zitat:
Vielleicht stellt der Arbeitgeber denjenigen ja nach ein paar Jahren Knast wieder ein. |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser jetzt ehrlich hat die Person wirklich mit einer Haftstrafe zu rechnen? Weil man sollte sich echt kein falsches Bild von der Person machen sie ist kein so Gangster oder möchtegerngangster typ! Den Schlagring und das butterfly hatte er noch nie dabei, diese zwei gegenstände hat er am selbigen tag nach jahren erst wieder gefunden und wollts eigentlich nur seinem Kumpel mal zeigen! Die Person macht grad ne weiterbildung zum Meister und ist fast fertig damit und hat in seiner firme auch schon eine Stelle als Meister! Das kann er dann wohl alles Vergessen oder? |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Habe nun genau nachgeschaut: Dazu ein paar Links aus dem Waffenrecht, insbesondere zur Begriffbestimmung: § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen ... (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. ... § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste ... (3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten. ... Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: ... 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe; ... 1.4.3 Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4, § 52 Strafvorschriften ... (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Aus dem WaffG § 52: Zitat:
Derjenige sollte sich aber mal nicht in die Hose machen. Ich tippe auf eine fette Geldstrafe. Da hat auch der Staat mehr von, denn das bringt Geld und kostet nicht nur. ![]() edit: ei, verflucht, da war der Mobile schon wieder schneller! |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser ja ganz klar das sieht nicht besonders gut aus für die Person, aber selber Schuld wenn man so blöd ist und das zeug dabei hat! ich denke für ihn wäre es empfehlenswert sofort seinen Anwalt zu informieren! Ich hoff nur das er wegen so einem Scheiß nicht seine komplette Zukunft kaputt gemacht hat! Chancen auf eine einstellung des Verfahrens sind sehr gering oder? Das Messer hatte er sich damals geholt weil es sehr praktisch ist beim angeln weil man es mit einer Hand öffnen kann(Er ist Leidenschaftlicher Angler) Oder habt ihr paar Tipps die man dieser Person geben könnte? Und vielen Dank an euch beiden für die vielen und schnellen Antworten |
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| AW: Erwischt mit Schlagring und Butterflymesser Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
![]() Zitat:
![]() Wie gesagt, ich tippe auf Geldstrafe. Der Justiz ist nicht daran gelegen demjenigen die Zukunft zu verbauen, wenn er ansonsten Omas Liebling ist. |
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