Dies ist eine Diskussion zu Elektroschocker bei Zoll innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Elektroschocker bei Zoll Hoffe mal Ihr könnt Herrn X weiterhelfen. Mal angenommen Herr X bestellt übers Internet zwei Elektroschocker von der USA. Bekommt dann vom Zoll einen Brief das er das Packet abholen kann. Herr X fährt zum Zoll und der Beamte sagt er könne Ihm die Geräte nicht geben und dass sie sichergestellt werden. Herr X hatte sich aber im Vorfeld informiert (anscheinend zuwenig ) Wikipedia, BKA -Flyer wo draufsteht das es eine Ausnahmegenehmigung bis 2010 gibt da die Schocker noch nicht geprüft werden können und alle über 18 sie frei kaufen können. Der Beamte meinte dann aber: nur die Elektroschocker die vorm 11. Oktober 2002 erstmals hergestellt wurden und sich berechtigt im Verkehr befinden erlaubt sind. Wie soll das Herr X wissen welche Schocker erlaubt sind und wann die Hergestellt wurden? Mit welcher Strafe muss Herr X rechnen, wenn er weder vorbestraft noch sonst irgendwie Aufgefallen ist? Sollte sich Herr X einen Anwalt suchen? Danke schonmal im Vorraus. |
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Das hat er X leider zu spät gesehen sondern nur http://www.vdb-waffen.de/pdf/BKA-Flyer_neues_WaffG.pdf Jetzt weiß Herr X immer noch nicht welche Marke, Hersteller, Modell erlaubt sind und wann sie Hergestellt wurden. |
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Kennt sich keiner aus bei diesem Fall, welche Strafe Herrn X blüht? |
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Zitat:
Dem Flyer des BKA nach zu urteilen ist der Besitz allerdings eindeutig erlaubt. Schade, dass da nichts von Einfuhr steht. Es kann allerdings nicht schaden sich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung auf diesen Flyer zu berufen. Diesem Flyer liegt wohl dieser Feststellungsbescheid zugrunde: http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...ulsgeraete.pdf Es handelt sich dabei um eine Verlängerung dieses Feststellungsbescheids bzw. Ausnahmegenehmigung: http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...affenrecht.pdf Wie daraus ersichtlich gilt diese Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker die vor dem 11.10.2002 erstmals hergestellt wurden. Es spielt also keine Rolle, wann das Exemplar tatsächlich hergestellt wurde. Diese Geräte dürfen also auch ohne Prüfzeichen vorerst bis 31.12.2010 von Privatpersonen erworben und sogar geführt werden. Da dort nichts von Einfuhr steht, kann ich nur vermuten, dass die Person entsprechende Geräte lediglich innerhalb Deutschlands hätte kaufen dürfen, vielleicht auch innerhalb der EU, aber sicher nicht in den USA. Long story short: es handelt sich um verbotenen Waffenbesitz! Hier nochmal die Stelle im Waffengesetz: Verboten sind laut Anlage 2 Waffengesetz (Waffenliste): Zitat:
Es handelt sich laut § 53 (Bußgeldvorschriften) um eine Ordnungswidrigkeit: Zitat:
Wäre ich Richter, so würde ich dem X zugute halten, dass er sich mit diesem BKA-Flyer informiert hat. Und dieser Flyer ist einfach irreführend. Das ist eben das Problem mit solchen Flyern: man kann komplizierte Sachverhalte nicht in einem Satz wiedergeben. Daher sollte das BKA meiner Meinung nach auch nicht so einen Käse verbreiten! Unser Waffenrecht ist höchst kompliziert und das braucht man nicht zu bagatellisieren. Unsere Politiker sind halt regelwütig und ständig fallen denen neue Verbote ein. Daher kann ich nur raten vor der Einfuhr einer Waffe beim BKA nachzufragen, ob das auch erlaubt ist! Am besten schriftlich. Als Behörde sind die zur Auskunft verpflichtet. Auf jeden Fall kann man sich auf schriftliche Aussagen des BKA sehr gut berufen. Im vorliegenden Fall hätte Herr X erfahren, dass die Einfuhr von Elektroschockern aus den USA problematisch ist. Gibt es eigentlich dasselbe Modell auch in Deutschland? edit: fast hätte ich es vergessen: man sollte sich unbedingt auch beim Zoll informieren, ob eine einzuführende Ware zu verzollen und/oder zu versteuern ist! Sonst zahlt man beim vermeintlichen Schnäppchen womöglich noch drauf. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Waffen. |
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Gibt es eigentlich dasselbe Modell auch in Deutschland? Herr X hat keinen Händler aus Deutschland gefunden der dieses Modell verkauft. Hoffe mal dass es nur eine Geldstrafe wird. Naja aus Fehlern lernt man ja. Sowas wird dann bestimmt nicht mehr vorkommen. Vielen Dank für die schnelle und genauen Antworten. |
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Zitat:
Zitat:
Also drei Jahre keinen Urlaub, bzw. mal Kia statt Mercedes und das klappt schon. |
| |||
| AW: Elektroschocker bei Zoll 10000 Euro wär schon echt voll viel. Mach Herrn X nicht soviel Angst, er kann jetzt schon nichtmehr schlafen. Auch wenn Ihr es nicht glaubt, er hat es halt einfach nur so bestellt, dass er halt wieder was hat um zwei Tage damit "rumzuspielen" und dann sinnlos rumliegt. Ich weiß, einfach nur dumm. Das wird Ihm sicher eine Lehre sein sich einfach Just for Fun was zu bestellen. Noch ne Frage hätte er noch. Geht das jetzt automatisch zum Staatsanwalt oder sogar vor Gericht? Gibt es vielleicht noch ne andere Behörde die das bearbeitet? |
| ||||
| AW: Elektroschocker bei Zoll Zitat:
Aber trotzdem verboten.Zitat:
Zitat:
Zitat:
Aber so schlimm wird's nicht werden. Und beim BKA würde ich mich noch mal herzlichst bedanken, dass die so einen Mist unter die Leute bringen. Den Elektroschocker kann man vermutlich bald hier ersteigern: http://www.zoll-auktion.de (Scherz!) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| 2. mal vom zoll erwischt | Betäubungsmittelrecht | 08.01.2009 11:42 |
| Am zoll erwischt | Betäubungsmittelrecht | 12.03.2008 13:52 |
| Notwehr mit Elektroschocker durch Minderjährigen | Waffenrecht | 31.07.2007 14:00 |
| Elektroschocker | Waffenrecht | 13.08.2006 21:44 |
| Der Zoll | Bürgerliches Recht allgemein | 11.09.2004 16:16 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios