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Elektroschocker bei Zoll

Dies ist eine Diskussion zu Elektroschocker bei Zoll innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 29.07.2009, 23:13
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Elektroschocker bei Zoll

Hallo alle miteinander.
Hoffe mal Ihr könnt Herrn X weiterhelfen.

Mal angenommen Herr X bestellt übers Internet zwei Elektroschocker von der USA.
Bekommt dann vom Zoll einen Brief das er das Packet abholen kann. Herr X fährt zum Zoll und der Beamte sagt er könne Ihm die Geräte nicht geben und dass sie sichergestellt werden.

Herr X hatte sich aber im Vorfeld informiert (anscheinend zuwenig )
Wikipedia, BKA -Flyer wo draufsteht das es eine Ausnahmegenehmigung bis 2010 gibt da die Schocker noch nicht geprüft werden können und alle über 18 sie frei kaufen können.

Der Beamte meinte dann aber: nur die Elektroschocker die vorm 11. Oktober 2002 erstmals hergestellt wurden und sich berechtigt im Verkehr befinden erlaubt sind.

Wie soll das Herr X wissen welche Schocker erlaubt sind und wann die Hergestellt wurden?

Mit welcher Strafe muss Herr X rechnen, wenn er weder vorbestraft noch sonst
irgendwie Aufgefallen ist?

Sollte sich Herr X einen Anwalt suchen?

Danke schonmal im Vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 23:20
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Zitat:
Zitat von Running
Wie soll das Herr X wissen welche Schocker erlaubt sind und wann die Hergestellt wurden?
http://bka.de/profil/faq/e-schocker.html

Zitat:
Zitat von Running
Sollte sich Herr X einen Anwalt suchen?
Das sollte zu dem Zeitpunkt noch nicht nötig sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 23:28
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Das hat er X leider zu spät gesehen sondern nur http://www.vdb-waffen.de/pdf/BKA-Flyer_neues_WaffG.pdf

Jetzt weiß Herr X immer noch nicht welche Marke, Hersteller, Modell erlaubt sind und wann sie Hergestellt wurden.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 22:36
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Kennt sich keiner aus bei diesem Fall, welche Strafe Herrn X blüht?
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  #5 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 23:40
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Zitat:
Zitat von Running
Kennt sich keiner aus bei diesem Fall, welche Strafe Herrn X blüht?
Herr X sollte sich mal nicht ins Hemd machen. Voraussichtlich bleibt es bei einer Geldstrafe.

Dem Flyer des BKA nach zu urteilen ist der Besitz allerdings eindeutig erlaubt. Schade, dass da nichts von Einfuhr steht. Es kann allerdings nicht schaden sich bei einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Vernehmung auf diesen Flyer zu berufen.

Diesem Flyer liegt wohl dieser Feststellungsbescheid zugrunde:
http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...ulsgeraete.pdf

Es handelt sich dabei um eine Verlängerung dieses Feststellungsbescheids bzw. Ausnahmegenehmigung:
http://bka.de/profil/faq/waffenrecht...affenrecht.pdf

Wie daraus ersichtlich gilt diese Ausnahmegenehmigung für Elektroschocker die vor dem 11.10.2002 erstmals hergestellt wurden. Es spielt also keine Rolle, wann das Exemplar tatsächlich hergestellt wurde. Diese Geräte dürfen also auch ohne Prüfzeichen vorerst bis 31.12.2010 von Privatpersonen erworben und sogar geführt werden. Da dort nichts von Einfuhr steht, kann ich nur vermuten, dass die Person entsprechende Geräte lediglich innerhalb Deutschlands hätte kaufen dürfen, vielleicht auch innerhalb der EU, aber sicher nicht in den USA.

Long story short: es handelt sich um verbotenen Waffenbesitz! Hier nochmal die Stelle im Waffengesetz:

Verboten sind laut Anlage 2 Waffengesetz (Waffenliste):
Zitat:
1.3.6
Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit; sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte, die mit dem Abschuss- oder Auslösegerät durch einen leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahl einen Elektroimpuls übertragen oder durch Leitung verbundene Elektroden zur Übertragung eines Elektroimpulses am Körper aufbringen
... gemeinhin auch Elektroschocker genannt.

Es handelt sich laut § 53 (Bußgeldvorschriften) um eine Ordnungswidrigkeit:
Zitat:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
2. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
[...]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Wie hoch die Strafe am Ende sein wird, kann man nur vermuten. Ich schätze, dass das Bußgeld relativ gering ausfällt. Das sind meiner Meinung nach auf jeden Fall unter 1000 €, vielleicht sogar nur 150 €. Wie gesagt, alles nur geschätzt.

Wäre ich Richter, so würde ich dem X zugute halten, dass er sich mit diesem BKA-Flyer informiert hat. Und dieser Flyer ist einfach irreführend. Das ist eben das Problem mit solchen Flyern: man kann komplizierte Sachverhalte nicht in einem Satz wiedergeben. Daher sollte das BKA meiner Meinung nach auch nicht so einen Käse verbreiten! Unser Waffenrecht ist höchst kompliziert und das braucht man nicht zu bagatellisieren. Unsere Politiker sind halt regelwütig und ständig fallen denen neue Verbote ein.

Daher kann ich nur raten vor der Einfuhr einer Waffe beim BKA nachzufragen, ob das auch erlaubt ist! Am besten schriftlich. Als Behörde sind die zur Auskunft verpflichtet. Auf jeden Fall kann man sich auf schriftliche Aussagen des BKA sehr gut berufen. Im vorliegenden Fall hätte Herr X erfahren, dass die Einfuhr von Elektroschockern aus den USA problematisch ist.

Gibt es eigentlich dasselbe Modell auch in Deutschland?

edit: fast hätte ich es vergessen: man sollte sich unbedingt auch beim Zoll informieren, ob eine einzuführende Ware zu verzollen und/oder zu versteuern ist! Sonst zahlt man beim vermeintlichen Schnäppchen womöglich noch drauf. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Waffen.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 12:35
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Gibt es eigentlich dasselbe Modell auch in Deutschland?


Herr X hat keinen Händler aus Deutschland gefunden der dieses Modell verkauft.

Hoffe mal dass es nur eine Geldstrafe wird.
Naja aus Fehlern lernt man ja. Sowas wird dann bestimmt nicht mehr vorkommen.

Vielen Dank für die schnelle und genauen Antworten.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 17:20
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Zitat:
Zitat von Running
Gibt es eigentlich dasselbe Modell auch in Deutschland?
Das würde keine Rolle spielen, denn man weiß nicht, ob das äußerlich gleiche Modell nicht für Deutschland abgeändert wurde. So werden fast alle Luftgwehre werden für den deutschen Markt auf 7,5 Joule Geschossenergie gedrosselt, damit sie frei käuflich werden. Ähnliches könnte ich mir auch für die E-Schocker vorstellen.
Zitat:
Zitat von Running
Hoffe mal dass es nur eine Geldstrafe wird.
Na ja, so schlimm wirds nicht werden. OWI's im Waffenrecht sind maximal 10.000 €.
Also drei Jahre keinen Urlaub, bzw. mal Kia statt Mercedes und das klappt schon.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 17:37
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AW: Elektroschocker bei Zoll

10000 Euro wär schon echt voll viel.
Mach Herrn X nicht soviel Angst, er kann jetzt schon nichtmehr schlafen.

Auch wenn Ihr es nicht glaubt, er hat es halt einfach nur so bestellt, dass er halt wieder was hat um zwei Tage damit "rumzuspielen" und dann sinnlos rumliegt.
Ich weiß, einfach nur dumm.

Das wird Ihm sicher eine Lehre sein sich einfach Just for Fun was zu bestellen.

Noch ne Frage hätte er noch. Geht das jetzt automatisch zum Staatsanwalt oder sogar vor Gericht? Gibt es vielleicht noch ne andere Behörde die das bearbeitet?
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  #9 (permalink)  
Alt 31.07.2009, 18:15
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AW: Elektroschocker bei Zoll

Zitat:
Zitat von Running
Auch wenn Ihr es nicht glaubt, er hat es halt einfach nur so bestellt, dass er halt wieder was hat um zwei Tage damit "rumzuspielen" und dann sinnlos rumliegt.
Da wäre es aber spannender sowas selbst zu bauen und man ist länger damit beschäftigt. Aber trotzdem verboten.

Zitat:
Ich weiß, einfach nur dumm.
Dumm finde ich vor allem den Flyer des BKA!

Zitat:
Das wird Ihm sicher eine Lehre sein sich einfach Just for Fun was zu bestellen.
Zumindest sollte man nur innerhalb der EU, oder noch besser innerhalb Deutschlands bestellen. Da gibt es keinen Zoll und man bestellt nicht so leicht was illegales.

Zitat:
Noch ne Frage hätte er noch. Geht das jetzt automatisch zum Staatsanwalt oder sogar vor Gericht? Gibt es vielleicht noch ne andere Behörde die das bearbeitet?
Keine Ahnung, wie der Zoll das handhabt. Haben die denn dazu nichts gesagt? Einfach mal anrufen bzw vorstellig werden und sicherheitshalber noch mal klarstellen, dass man kein Interesse mehr an dem Gerät hat. Vielleicht drücken die ja noch mal ein Auge zu, aber eigentlich müsste es eine Anzeige geben.

Aber so schlimm wird's nicht werden. Und beim BKA würde ich mich noch mal herzlichst bedanken, dass die so einen Mist unter die Leute bringen.

Den Elektroschocker kann man vermutlich bald hier ersteigern: http://www.zoll-auktion.de (Scherz!)
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