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Einhandmesser mit/ohne Pin

Dies ist eine Diskussion zu Einhandmesser mit/ohne Pin innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 22:24
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Einhandmesser mit/ohne Pin

Hallo zusammen,

Wie sieht die Rechtslage bei Einhandmessern, die einen Stift (Pin) zum öffnen hatten, man diesen aber entfernt hat, aus? Gilt dieses Messer dann noch als Einhandmesser und darf nicht geführt werden? Können verschiedene Klingenarretierungen (Locks) ausschlaggebend sein? Wie sieht es zum Beispiel mit Axis-locks aus?

Fals das Thema schon behandelt wurde, bitte ich um Verzeihung. Ich habe nach einer ausgiebigen Suche nichts entsprechendes gefunden.


Hier ein paar Beispiele was für Messer ich meine:

http://www.benchmade.com/products/551
http://www.benchmade.com/products/670
http://www.boker.de/index.php?c=219,...1BO530&p=&pp=0

Dnake für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 22:33
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Moin,
Zitat:
Zitat von tantansen
Wie sieht die Rechtslage bei Einhandmessern, die einen Stift (Pin) zum öffnen hatten, man diesen aber entfernt hat, aus? Gilt dieses Messer dann noch als Einhandmesser und darf nicht geführt werden?
Ja!
Zitat:
Zitat von tantansen
Können verschiedene Klingenarretierungen (Locks) ausschlaggebend sein?
Nein!

Wenn ein Grund dafür vorliegt (z.B. berufliche Nutzung als Rettungsmesser) dürfen diese Messer aber zu dem Zweck geführt werden.

lg
Carsten
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  #3 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 10:44
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Danke für die schnelle Antwort!
Warscheinlich ist das dann genauso mit Einhandmessern, die ein Klingenloch hatten, man dieses aber "zu gemacht" hat, oder liege ich da falsch?
Das mit dem Grund steht ja im Gesetzes Text, welchen ich kenne; aber für entfernte Pins/Löcher steht ja nichts im WaffG

Danke für die Antworten
Tan
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  #4 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 13:04
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Zitat:
Zitat von tantansen
Warscheinlich ist das dann genauso mit Einhandmessern, die ein Klingenloch hatten, man dieses aber "zu gemacht" hat, oder liege ich da falsch?
Das mit dem Grund steht ja im Gesetzes Text, welchen ich kenne; aber für entfernte Pins/Löcher steht ja nichts im WaffG
Pins, Löcher, Vertiefungen, Gummierungen.....
Alles nur Hilfen um das Messer leichter öffnen zu können.
Solange sich das Messer einhändig öffnen und arretieren lässt, ist es verboten!

MfG
Carsten
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  #5 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 13:24
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Man bekommt sogar ein Schweizer Messer mit einer Hand auf...
Heißt das jetzt, dass ausnahmslos alle Messer mit Klingenarretierung verboten sind?

Dankeschön

Tan
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  #6 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 13:32
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

§ 42a WaffG
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
Unterabschnitt 7 (Verbote)
Zitat:

(1) Es ist verboten
1.

Anscheinswaffen,
2.

Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.
das Gesetz scheint hier eindeutig; ein Schweizer Messer lässt sich meines Wissens nicht so ohne weiteres mit einer Hand öffnen. Ich war auch lange am Rätseln hinsichtlich der von mir fett hervorgehobenen Passage, zumal ich ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von nur 8,5 cm besitze. Aber die Klingenlänge scheint sich hier nur auf feststehende Messer zu beziehen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #7 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 13:44
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Zitat:
Zitat von charles0308

das Gesetz scheint hier eindeutig; ein Schweizer Messer lässt sich meines Wissens nicht so ohne weiteres mit einer Hand öffnen.
Zumindest ist es, seitens des Herstellers nicht dafür vorgesehen. Ich meine in der Gebrauchsanweisung steht sogar ein Warnhinweis, dies nicht zu tun (Verletzungsgefahr).

@Tan: es hat niemand behauptet, das dieses Gesetz sinnvoll ist !


lg
Carsten
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  #8 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 14:35
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Das heißt also:

1. Es liegt immer im Ermessen/ der Tagesform des Beamten

2. Kann man sagen, dass wenn man ein Messer mit einer Hand NICHT unter 2 Sekunden aufbekommt, es sich nicht um einen Einhänder handelt, oder kann man das nciht so sagen (Im endeffekt tritt eh 1. in Kraft )

Meint ihr, dass ein Ordnungshüter trotz der in 2. beschrieben Situation noch doof macht?

Dankeschön

tan
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  #9 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 14:40
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Zitat:
Zitat von tantansen
Wie sieht die Rechtslage bei Einhandmessern, die einen Stift (Pin) zum öffnen hatten, man diesen aber entfernt hat, aus? Gilt dieses Messer dann noch als Einhandmesser und darf nicht geführt werden? Können verschiedene Klingenarretierungen (Locks) ausschlaggebend sein? Wie sieht es zum Beispiel mit Axis-locks aus?
Es kommt einzig und allein darauf an, ob das Messer - mit normalen Fertigkeiten - einhändig arretiert werden kann. Entfernt man den Pin, geht das schon bei den meisten Messern nicht mehr.

Was für ein Lock spielt keine Rolle. Es geht um das einhändige Feststellen, mehr nicht.

Zitat:
Fals das Thema schon behandelt wurde, bitte ich um Verzeihung. Ich habe nach einer ausgiebigen Suche nichts entsprechendes gefunden.
Ich gebe auch Google-Seminare

Das Thema Einhandmesser wurde in den unterschiedlichsten Foren bis zum Erbrechen diskutiert. Vor allem der Sinn und die Durchführbarkeit des 42 a wird in Frage gestellt.

Unter uns Klosterschwestern: einem zivil aussehenden 35-jährigen Mann würde ein Polizist das Ding nicht abnehmen, wenn er angeben kann, wofür er das Messer braucht. Ein 17-jähriger Rebell, dessen Ausrede fragwürdig ist, wird auf sein Messer verzichten müssen. Allerdings herrscht auch unter Polizeibeamten keine Klarheit, was den 42 a angeht.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.02.2010, 16:14
Boardneuling
 
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AW: Einhandmesser mit/ohne Pin

Zitat:
Zitat von 2much
Das Thema Einhandmesser wurde in den unterschiedlichsten Foren bis zum Erbrechen diskutiert. [...] Allerdings herrscht auch unter Polizeibeamten keine Klarheit, was den 42 a angeht.
Genau das ist das Problem! Keiner weiß so genau bescheid und in den Foren wird hin und her geredet.

Ich sehe das jetzt wie in meinem letzten Beitrag beschrieben:

Alles, was in binnen 2 Sekunden mit einer Hand zu öffnen ist, zählt als Einhandmesser und ist deshalb nicht ohne sozial adäquaten Grund zu führen.

Es könnte alles so einfach sein ohne diese Ganzen und



Danke trotzdem

Tan
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