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Einfuhr von Samuraischwert

Dies ist eine Diskussion zu Einfuhr von Samuraischwert innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 18.04.2006, 20:05
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Einfuhr von Samuraischwert

Hallo

Mal angenommen Person A fährt nach Italien, um sich dort ein (wahrscheinlich stumpfes) Samuraischwert zu kaufen. Wäre es legal dieses Schwert nach Deutschland (mit der Bahn) mitzunehmen um es dann zu Hause (ungesichert) an die Wand zu hängen? ( Wenn Person A mind. 18 jahre alt ist, und keine kleinen Kinder im Haushalt sind)

Vielen herzlichen Dank schon mal im vorraus für die Antworten

Liebe Grüße,

miore
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2006, 11:36
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AW: Einfuhr von Samuraischwert

Über das Thema Schwerter und Reise / Einfuhr / Aufbewahrung gab es hier schon mehrere Threads, einfach mal die Suchkunktion mit dem Begriff "Schwert" füttern
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2006, 18:16
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Question AW: Einfuhr von Samuraischwert

@ wusel

Danke für den Tipp mit der Suche, der hat mir bei meiner ersten Frage echt geholfen!



Bleibt noch die Frage der Aufbewahrung. Gibt es da bestimmte Vorschriften, oder kann man da einfach einen Nagel in die Wand schlagen?

Vielen Dank im voraus!

Liebe Grüße,

miore
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2006, 18:24
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AW: Einfuhr von Samuraischwert

Das hängt davon ab, wie risikofreudig man ist

Gibt es keine Minderjährigen Haushaltsmitglieder und ist auch sichergestellt, dass keine Minderjährigen jemals in den Haushalt gelangen, dann kann man sich das Schwert auch an die Wand hängen.
Der Umgang damit ist ja "frei ab 18" und damit könnte jeder volljährige sich das Schwert "legal" von der Wand nehmen.

Ansonsten muss man das Schwert vor dem Zugriff Minderjähriger schützen, und dann gelten seit der Waffenrechtsreform die entsprechenden Bestimmungen, also ab in den Tresor damit.
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