Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen??

Dies ist eine Diskussion zu dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen?? innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 16:26
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Ort: Leipzig
Alter: 22
Beiträge: 1
Keine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Pulverschnee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen??

hallo alle zusammen

Ich habe eine Frage zum Waffenänderungsgesetz. Also das Sportschützen und Schützen in Brauchtumsvereinen ihre Waffen innerhalb ihrer jeweiligen Vereinsräume lagern müssen (natürlich in speziellen schränken gem. § 36 II (1) WaffG). Jäger sind aber von dieser Regelung ausgenommen nun stellt sich mir die Frage warum das so ist ??!??
Würde das nicht gegen Art. 3 I GG verstoßen ??

vielen dank im vorraus
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 18:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen??

Da verwechselst Du was. Nach geltendem Recht darf jeder Waffenbesitzer seine legal erworbenen Waffen nach Hause nehmen und auch lagern.
Es ist völlig egal, ob es ein Brauchtumsschütze ist, oder der Jäger oder Sportschütze. Ich habe ausdrücklich Waffen geschrieben, denn auch das Bajonett, Kampfmesser bis zum verbotenen Gegenstand, das einige besitzen dürfen, gibt es keine Vorschrift, es zentral irgendwo lagern zu müssen. Die Bedingungen neben dem eigentlichen erlaubten Erwerb, sind in § 36 und in § 13 AWaff genannt.
Man bewahre uns davor, wenn Waffen irgendwo zentral gelagert werden müssen. Das ist nicht nur gefährlicher Unsinn, sondern wird ein Chaos werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2009, 10:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.403
95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)  
AW: dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen??

Zitat:
Zitat von Mobile1961
Man bewahre uns davor, wenn Waffen irgendwo zentral gelagert werden müssen. Das ist nicht nur gefährlicher Unsinn, sondern wird ein Chaos werden.



Hi....

....wäre ja schon deshalb Schwachsinn, da ein Jäger z.b. auch Aufgaben zu erledigen hat, wozu er schnell an seine Waffen gelangen muß.
Man stelle sich vor, ein Tier (z.b. Reh) wird angefahren und verletzt, die Polizei benachrichtig den Jäger um das Tier zu erlösen (sofern es nicht gleich der schießwütige Bea macht)...dieser müsse aber jetzt erst irgednwelche Waffendepots anfahren ....QUATSCH !!!!!


Chris
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.06.2009, 02:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen??

Um welches Waffenänderungsgesetz soll es sich denn handeln? Ist mir da etwas entgangen? Ein Datum oder auch ein Link wären hilfreich.

Zitat:
Zitat von Mobile1961
Man bewahre uns davor, wenn Waffen irgendwo zentral gelagert werden müssen. Das ist nicht nur gefährlicher Unsinn, sondern wird ein Chaos werden.
Ich halte das ebenfalls für völligen Unsinn, aber man ist ja nichts anders von unseren Politikern gewohnt. Wenn die Waffenbesitzer sich an die Vorschriften halten, dann droht keine Gefahr. Wenn sie sich allerdings nicht dran halten... dann nutzt auch ein Gesetz nichts, wonach die Waffen zentral gelagert werden müssen.

Es ist übrigens nicht so, dass nur Schüler (die unberechtigt an die Waffe gelangt sind) Amok laufen. In der letzten Zeit gab es mindestens zwei Vorfälle, wo Polizisten erst ihre Partnerin und dann sich selbst erschossen haben. Und nun? Sollen wir auch den Polizisten die Waffen verbieten?

So traurig es ist: mit einer gewissen Quote Unfällen sowie Amokläufen bzw. Beziehungstaten muss man einfach leben.

Und wie radiomann schon schrieb: manchmal müssen bestimmte Personengruppen eben schnell an ihre Waffe kommen um ihre Funktion wahrnehmen zu können.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausatz mit nach Hause? Schulrecht und Hochschulrecht 17.12.2009 16:45
dürfen eltern ihre kinder im netz überwachen lassen Datenschutzrecht 08.01.2009 10:15
Wie oft und lange dürfen die Eltern ihre chinesische Töchter in Deutschland besuchen? Asyl- und Ausländerrecht 23.12.2008 15:20
Versorgung der Eltern - Was dürfen Kinder für Ihre Aufwendungen berechnen? Sozialrecht 24.08.2006 21:07
Am Morgen zur OP, am Abend nach Hause Nachrichten: Wissenschaft 11.10.2005 13:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN