Dies ist eine Diskussion zu dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen?? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen?? Ich habe eine Frage zum Waffenänderungsgesetz. Also das Sportschützen und Schützen in Brauchtumsvereinen ihre Waffen innerhalb ihrer jeweiligen Vereinsräume lagern müssen (natürlich in speziellen schränken gem. § 36 II (1) WaffG). Jäger sind aber von dieser Regelung ausgenommen nun stellt sich mir die Frage warum das so ist ??!?? Würde das nicht gegen Art. 3 I GG verstoßen ?? vielen dank im vorraus |
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| AW: dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen?? Da verwechselst Du was. Nach geltendem Recht darf jeder Waffenbesitzer seine legal erworbenen Waffen nach Hause nehmen und auch lagern. Es ist völlig egal, ob es ein Brauchtumsschütze ist, oder der Jäger oder Sportschütze. Ich habe ausdrücklich Waffen geschrieben, denn auch das Bajonett, Kampfmesser bis zum verbotenen Gegenstand, das einige besitzen dürfen, gibt es keine Vorschrift, es zentral irgendwo lagern zu müssen. Die Bedingungen neben dem eigentlichen erlaubten Erwerb, sind in § 36 und in § 13 AWaff genannt. Man bewahre uns davor, wenn Waffen irgendwo zentral gelagert werden müssen. Das ist nicht nur gefährlicher Unsinn, sondern wird ein Chaos werden. |
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| AW: dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen?? Zitat:
Hi.... ....wäre ja schon deshalb Schwachsinn, da ein Jäger z.b. auch Aufgaben zu erledigen hat, wozu er schnell an seine Waffen gelangen muß. Man stelle sich vor, ein Tier (z.b. Reh) wird angefahren und verletzt, die Polizei benachrichtig den Jäger um das Tier zu erlösen (sofern es nicht gleich der schießwütige Bea macht)...dieser müsse aber jetzt erst irgednwelche Waffendepots anfahren ....QUATSCH !!!!! Chris |
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| AW: dürfen jäger ihre waffen mit nach hause nahmen?? Um welches Waffenänderungsgesetz soll es sich denn handeln? Ist mir da etwas entgangen? Ein Datum oder auch ein Link wären hilfreich. Zitat:
Es ist übrigens nicht so, dass nur Schüler (die unberechtigt an die Waffe gelangt sind) Amok laufen. In der letzten Zeit gab es mindestens zwei Vorfälle, wo Polizisten erst ihre Partnerin und dann sich selbst erschossen haben. Und nun? Sollen wir auch den Polizisten die Waffen verbieten? So traurig es ist: mit einer gewissen Quote Unfällen sowie Amokläufen bzw. Beziehungstaten muss man einfach leben. Und wie radiomann schon schrieb: manchmal müssen bestimmte Personengruppen eben schnell an ihre Waffe kommen um ihre Funktion wahrnehmen zu können. |
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