Dies ist eine Diskussion zu Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Nach dem Waffengesetz dürfte der Gebrauch von Waffen nur mit einem Waffenschein erlaubt sein und es ist verboten eine Waffe auf jemanden zu richten. Aber wie sieht es im eigenen Haus aus? Ist es nicht so, dass einige Gesetze im privaten Gelende nicht gelten, bzw nur in abgeschwächter Form? Kann man bei folgendem Fall schon von Notwehr sprechen? Der junge Herr J. wird eines morgens durch Geräusche auf seiner Dachterrasse wach. Er nimmt seine Gaspistole und sieht sich auf der Dachterasse nach dem Rechten um. Dann rennt er erschrocken auf eine fremde Person zu, die mit dem Rücken zu ihm auf seiner Terasse hockt. Er hält der fremden Person seine Gaspistole an den Kopf und drückt die Person auf den Boden. Desweiteren wartet Herr J. bis die Polizei eintrifft. Nehmen wir an Herr J. besitzt keinen Waffenschein. Ist sein Handeln dennoch legal? |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
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In den eigenen vier Wänden und auf dem Grundstück gibt es kein Führen einer Schusswaffe im waffenrechtlichen Sinn und dann bedarf es auch keinen Waffenschein. Aber diesen wird Herr J nun wohl auch nicht mehr bekommen. Der Staatsanwalt wird sich sicherlich melden. |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Wow, vielen Dank für die informative Antwort! |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Lassen wir das mal so stehen. Wenn da jemand auf einer Dachterasse rumläuft, halte ich das nicht für verhältnismäßig, ihn mit einer Waffe zu bedrohen, zu Boden zu bringen und ihn festzuhalten. Aber dieses wird dann ja sicherlich vor Gericht geklärt werden. Da kann man nun viel spekulieren. Letztlich kennt man die Örtlichkeit nicht und vielleicht ist die Dachterasse Gemeinschaftseigentum oder ähnliches und gehört nicht zur eigentlichen Wohnung allein. |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
Aber man weiß ja zuwenig. |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
Jedenfalls weiß man zuwenig, um zu behaupten, die Person habe sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
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Die Form der Drohung durch Herrn J. besteht in diesem Beispiel nur durch die auf den Kopf gerichtete Gaspistole und durch das anfängliche Niederdrücken auf den Boden. Es folgen keine verbalen oder aggressiven Androhungen. Herr K. lässt sich auf den Boden drücken und entschuldigt sich und beschreibt sein Vorhaben, nach einer Party aufs vermeintlich öffentliche Dach klettern zu wollen. |
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| AW: Drohen mit Gaspistole Zuhause erlaubt? Zitat:
Nach dem Waffengesetz gibt es diverse Vorschriften, die den Besitz, das Führen und den Gebrauch von Waffen regeln. Außerdem gilt immer das StGB. Auf einem heimischen Schießstand braucht man keinen Waffenschein, man braucht legal erworbene und registrierte Waffen sowie die erforderlichen Erlaubnisse dafür, und man braucht die erforderlichen Erlaubnisse für einen Schießstand. Eine Waffe auf jemanden zu richten ist völlig unabhängig davon immer dann erlaubt, wenn der Tatbestand der Notwehr oder Nothilfe erfüllt ist. Zitat:
Zitat:
Man drückt einer Person, die man mittels Schusswaffe in Schach halten will, nicht die Waffe an den Kopf. Sowas ist hochgradig schwachsinnig. Mit der Gaswaffe begibt man sich - zwangsläufig - in Wirkungsreichweite, und hält die Person dann mit der Waffe in Schach. Zitat:
Zitat:
Als zuständige Ordnungsbehörde würde ich hier prüfen wollen, ob der Verwirrtheitszustand eventuell schon länger anhält...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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