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DoubleSpear aus Amerika

Dies ist eine Diskussion zu DoubleSpear aus Amerika innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.03.2007, 14:59
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Question DoubleSpear aus Amerika

Mal fiktiv angenommen man würde so etwas hier importieren wollen....

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN:IT&ih=002

würde sowas als "verborgener" und damit "illegale" Waffe gelten?
Würde man für sowas belangt werden können - wenn ja: in wie fern, wofür und wo könnte man sowas nachlesen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 06:43
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AW: DoubleSpear aus Amerika

Unabhängig davon, dass möglicherweise das Teil verboten ist weil es einen Alltagsgegenstand vortäuscht, haben wir es hier nach meinem Eindruck zusätzlich mit einem Fall- oder Springmesser zu tun, was ebenfalls ein verbotener Gegenstand ist.

Also, ich glaube, in diesem Zusammenhang ergibt "Minus und Minus" nicht Plus und das Teil bleibt verboten

Nachzulesen im WaffG:
Anlage 1:
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),


Anlage 2:
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
[...]
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2.
Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- höchstens 8,5 cm lang ist,
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 vom Hundert ihrer Länge aufweist,
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt;

Strafvorschriften dann im §52

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.4, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.5, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 12:30
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AW: DoubleSpear aus Amerika

Hm, es scheint so als ob die Griffe zweigeteilt sind und sozusagen aus Scheide und Griff gestehen, die dann irgendwie umgesteckt werden.
Ok, dann entfällt der Springmesser Ansatz.

Gute Idee aber, sich vor der Bestellung zu informieren, denn ich bin ziemlich sicher dass so ein Teil im Zoll hängenbleiben würde.
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