Dies ist eine Diskussion zu Dienstwaffe innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Dienstwaffe Der Wärter zB im Gefängnis oder der Staat bzw die Verwaltung die ihm diese in seinen Gewahrsam gegeben hat? |
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| AW: Dienstwaffe Ich verstehe die Frage nicht. Vorsorglich: Behörden sind vom WaffG ausgenommen: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__55.html |
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| AW: Dienstwaffe Mir geht es darum, ob einem Aufsichtsbeamten in einer Haftanstalt (so in einem SV der Uni), dessen Waffe geklaut wurde. Eigentümerposition auf diese Waffe hat oder ob derjenige nur die Dienstwaffe ausgeliehen bekommen hat. |
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| AW: Dienstwaffe Besitzer der Waffe (im waffenrechtlichen Sinn) ist der jeweilige Mitarbeiter, da er die tatsächliche Gewalt über die Dienstwaffe ausübt. Eigentümer der Waffe ist aber der Dienstherr, der ihm die Waffe überlassen hat. |
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| Dienstwaffe, Uniform; Schlüssel | Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen! | 11.03.2010 21:46 |
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