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Dienstwaffe

Dies ist eine Diskussion zu Dienstwaffe innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 11.03.2010, 19:53
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Dienstwaffe

wer ist der besitzer einer dienstwaffe?
Der Wärter zB im Gefängnis oder der Staat bzw die Verwaltung die ihm diese in seinen Gewahrsam gegeben hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 19:56
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AW: Dienstwaffe

Ich verstehe die Frage nicht.
Vorsorglich: Behörden sind vom WaffG ausgenommen:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__55.html
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 20:30
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AW: Dienstwaffe

Mir geht es darum, ob einem Aufsichtsbeamten in einer Haftanstalt (so in einem SV der Uni), dessen Waffe geklaut wurde. Eigentümerposition auf diese Waffe hat oder ob derjenige nur die Dienstwaffe ausgeliehen bekommen hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 08:34
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AW: Dienstwaffe

Besitzer der Waffe (im waffenrechtlichen Sinn) ist der jeweilige Mitarbeiter, da er die tatsächliche Gewalt über die Dienstwaffe ausübt.

Eigentümer der Waffe ist aber der Dienstherr, der ihm die Waffe überlassen hat.
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