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"dauerhaft unbewohnt" aber durch wen?

Dies ist eine Diskussion zu "dauerhaft unbewohnt" aber durch wen? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 11:11
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Question "dauerhaft unbewohnt" aber durch wen?

Moin

ein Jäger habe seinen Hauptwohnsitz in der Stadt und ist dort und nur dort gemeldet. Tatsächlich jedoch pendelt er täglich an den Arbeitstagen in seine Stadtwohnung um dort zu arbeiten. Er übernachtet über 330 Nächte pro Jahr außerhalb in einem Holzhaus. Das von ihm tatsächlich bewohnte bzw. beschlafene Gebäude hat keine Erschließung und keine Adresse. (Es hat lediglich Idylle drum rum, was hier jedoch nicht erheblich sein dürfte. )

Ist dieses Gebäude im Sinne des Waffengesetzes bzw. der Allgemeinen Waffengesetzverordnung "dauerhaft unbewohnt"?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 11:26
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AW: "dauerhaft unbewohnt" aber durch wen?

Zitat:
Zitat von Hinack Beitrag anzeigen
Ist dieses Gebäude im Sinne des Waffengesetzes bzw. der Allgemeinen Waffengesetzverordnung "dauerhaft unbewohnt"?
Höchstwahrscheinlich nicht, denn laut Kommentar Steindorf gelten als nicht dauerhaft bewohnte Gebäude in erster Linie Jagdhütten, Wochenend- und Ferienhäuser oder -wohnungen, weil diese üblicherweise gering frequentiert werden, sich meist im Außenbereich befinden und in aller Regel weniger massiv gebaut sind.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2011, 13:52
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AW: "dauerhaft unbewohnt" aber durch wen?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Höchstwahrscheinlich nicht
Richtig muss es natürlich heißen: "Höchstwahrscheinlich ja"
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 09:16
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AW: "dauerhaft unbewohnt" aber durch wen?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Richtig muss es natürlich heißen: "Höchstwahrscheinlich ja"
Eben. Bin nach der ersten Antwort auch erst zusammengezuckt. :-)

Um zur Ursprungsfrage zurückzukommen, darf aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass das andere Gebäude durchaus auch von anderen Personen (z.B. von der Freundin oder den Eltern) dauerhaft bewohnt sein könnte. Es spielt also keine Rolle, wer ein Gebäude dauerhaft bewohnt.

Wenn diese Bewohner keine Berechtigten sind, darf durch diese dort natürlich kein Zugriff auf Waffen und Munition möglich sein. Klar. In diesem Fall müsste der Tresor verschlossen werden und die Schlüssel mitgenommen werden.
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