Dies ist eine Diskussion zu Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| In Stadt X ist ein öffentliches event sowas wie karneval. Aufjedenfall darf person X mit den Schwert ,wie gesagt einfach nur passend zum outfit, in Düsseldorf dan rumrennen? laut dem gesetz darf man das, wenn man es für andere unzugänglich macht. das heisst Scheide mit Griffstück zusammenschnürt damit man es nicht rausziehen kann. stimmt das? Frage: Darf Person X das Schwert sozusagen als accessoire mitführen in der Stadt oder nicht? Die Person ist über 18 und kein darsteller und gehört auch nicht zum event. Würde mich über eine verständliche, schnelle und ausführliche Antwort freuen. Edit: Es ist verboten * Hieb- und Stoßwaffen (hierunter fallen auch Schwerter, Dolche, zweischneidige Messer, Degen, Rapiere, Bajonette und weitere) * feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm * oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser, inkl. Springmesser) ohne Rücksicht auf die Klingenlänge zu führen. Dieser Absatz gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, (quelle Swords & more: Messer, Schwerter führen (WaffG) ) Wenn Person X angibt das schwert mitgenommen zu haben aus foto gründen beziehungsweise ein pa fotos werden geschossen. ist das ja aus fotozwecken. nichts professionelles. Das bedeutet also das X das Schwert mitführen darf? |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Was soll denn der Quatsch? Zu genau diesem Thema habe ich mir eben fast die Finger wund geschrieben, nur um festzustellen, dass der Thread wieder gelöscht wurde. Und nun schon wieder eingestellt? Diesmal schreibe ich mir bestimmt nicht die Finger wund. Bitte die Forensuche bemühen, das Thema war schon mehrfach in ähnlicher Form da.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? ich habe schon pa seiten durchgeblättert und forensuche benutzt, aber leider fand ich nicht solche ähnlichen fälle. den bei den meisten gehts um schaukampfwaffen beziehungsweise deko waffen von a nach b transportiern. Bei diesem fall gehts darum. das man einen ganz tag damit rumrennen darf. P.s. würde es begrüßen, fals ich es doch übersehen hab, das jemand mir den link postet. Im gesetzt gibt es immer ausnahmen darum glaube ich das man Ein schwert auch irgendwie zu solchen zwecken mitführen darf. Z.b. Auf den rücken festgeschnürt oder so |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Ohje, das sind wieder Fragen... Prinzipiell hast schon den richtigen § genannt, der das Führen dieser Waffe klar verbietet. Die Ausnahme im Sinne von Filmaufnahmen oder Theateraussführungen sind mit großer Vorsicht zu genießen. Zum einen stellt das Mitführen einer Kamera keinen RFG dar, denn das würde das Verbot in Leere laufen lassen. Das insbesondere, weil sonst jeder mit einer (Handy!-)Kamera dieses Verbot umgehen könnte. Zum anderen ist ja der Transport (im verschlossenen Behältnis) zum Filmset möglich und auch gefordert. Die Zugriffsbereitschaft bzw. das Führen auf dem Wege - in der Bahn oder sonst wo, ist ja nicht nötig. Zudem wäre ich bei privaten, nicht professionellen Foto- oder Filmaufnahmen ebenso vorsichtig. Denn dort gilt sinngemäß das oben gesagte. Die Existenz einer Kamera und Anwesenheit eines Hobbyknipsers kann nicht alles rechtfertigen. Diese Ausnahme ist eher für professionellen Film und Theater gedacht, wobei eine Lainschauspielgruppe sicherlich nicht ausgenommen ist. Es kommt sicher auch viel auf Aufwand und die einzelne Begündung an. So wird ein einzelner Fotograf mit Gewerbeanmeldung genauso akzeptiert sein, wie eine größere Gruppe (privater) Schauspieler mit Equipment auf der Wiese. Wer aber meint in seiner Freizeit als Hobbyninja rumzulaufen, hat'se nicht mehr alle. Dann werden sich die netten Herren mit den engen, weißen Jacken mal drum kümmern. |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? mhm was ist, wenn die person X das schwert in den dafür vorgesehen karton einpackt und es mitsich zumschleppen würde. gilt es dan als verschlossen zu transportzwecken ? Weil person a dan sagen könnte, er habe es grade gekauft und will es nach hause transportieren. Man könnte aber auch wie schon oben gesagt Griff und scheide zusammenbinden damit man keine schnelle zugriffsmöglichkeit hat. also dritte person und person X würde das nicht ausreichen? |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Die Regeln für den Transport einer Waffe sind definiert und dafür Bedarf es eines verschlossenen Behältnisses. Eine Messerscheide ist m.E. kein Behältnis. Kauft man eine Waffe (auch Kampf- Einhandmesser, Dolch, Schwert, Schlagstock etc, so hat der Handel dafür zu sorgen, dass ordnungsgemäßer Transport möglich ist. Dazu kann das Originalbehältnis beispielsweise auch mit einem Kabelbinder verschlossen werden. Ob das Abkleben eines Kartons ausreicht, wird irgendwann mal entschieden werden müssen. Sichere Möglichkeit: Beispielsweise Langwaffenfutteral mit kleinem Vorhängeschloss am Doppelzipper. Schlüssel verschlucken damit dieser Zugriff erst nach 24 h übers Klo möglich ist. |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Eine Wunderbare antwort xD sagen wir mal... Die Person X hat sich ein deko schwert geholt, soweit ich weiss fällt das nicht unter das waffenschutzgesetz. Naja und dan rennt er halt durch die Stadt mit den deko schwert. Erlaubt? |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Wozu muss man mit einem Schwert durch die Stadt rennen? (Wo ist der Spinner Smily?) |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Zitat:
Kann aber auch sein, dass der Spaß jäh durch ein SEK unterbrochen wird und der X im wahrsten Sinne des Wortes Bekanntschaft mit der Staatsgewalt macht. Das wäre nicht schön, mitunter sogar lebensgefährlich für den X! Sollte eine solche Aktion irgendeinen Sinn haben (Aktionskunst oder was weiß ich) empfiehlt es sich der örtlichen Polizei vorab Bescheid zu geben! Nicht, dass X plötzlich in eine Mündung guckt und sich in die Hosen macht. Das wäre dann nicht so cool wie mit nem Schwert rumzulaufen. Sollte X es auf eine Konfrontation mit der Staatsgewalt anlegen, empfiehlt es sich möglichst irre zu gucken und seltsam zu verhalten. Selbstgespräche sind da sehr gut. Oder man fragt Passanten ob sie auch diese Stimmen hören. Auch wildes Rumfuchteln mit dem Dekoschwert ist effektiv. X sollte mir bitte vorher Bescheid geben, dann komme ich mit einer Kamera vorbei. Würde bestimmt lustig, wenn auch nicht unbedingt für X.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: Darf man ein Schwert in der Stadt mitführen? Ahhh ok, also Person X würde bestimmt der Krache in seinem Karnevalverein sein, wenn das video was von ihnen aufgenommen wurde in youtube landen würde xP Ich werds X ausrichten, dass fals er sowas vor haben sollte. Das er einen "Juristen" und Kameramann in einem vor Ort haben wird ^^ Danke für die Antwort. Schnell ,humorvoll und doch qualitativ. Sie währen ein guter lehrer ^^ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| 42 a, cosplay, führungsverbot, schwert, stadt, verkleidung, waffe |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Darf das MITFÜHREN von Handys in der Schule verboten werden ? | Schulrecht und Hochschulrecht | 20.02.2011 11:49 |
| Stadt darf weiter Blaue Tonnen für Papier, Pappe und Karton aufstellen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 28.10.2008 11:06 |
| Schwert | Waffenrecht | 28.01.2008 14:17 |
| mitführen von cannabis | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 18.03.2007 13:07 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios