Dies ist eine Diskussion zu Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Angenommen, A ist im Rettungsdienst beschäftig als Zivi. Er fährt morgens immer mit dem Zug oder auch mal nachts zur Dienststelle. Jetzt hängen aber an dem fiktiven Bahnhof manchmal fiese Gestalten herum, die äger machen könnten. Darf A einen Teleskopschlagstock führen, um sich auf dem Weg zur Arbeit vor solchem Klientel zu schützen? (sozial adequater Grund) Ist er eher dazu befugt als Otto-Normalbürger da er aufgrund seiner Funktion als Sanitäter eher als jemand anerkannt wird, der Menschen hilft und damit keinen Ärger bereiten wird sondern nur im äussersten NOtfall davon gebrauch machen würde? Könnten da die Regeln für im Zug A einen Strich durch die Rechnung machen, obwohl es vielleicht auf dem Bahnsteig erlaubt wäre?? Danke |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Nein. Ein Teleskopschlagstock ist eine Hiebwaffe. Sie fällt unter dem Führverbot nach § 42a WaffG. |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Warum nimmt der jemand nicht einen Elektroschocker mit Tränengassprayer, das dürfte als Verteidigungswaffe erlaubt sein. Auch für Zivildienstleistende, die den Frieden wollen, aber zum Kampf bereit sind. klartext |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Zitat:
Das ist aber hoffentlich ironisch gemeint, oder? |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? So lang du den Stab in einem verschließbaren Behälter transportierst, können die dir nichts! |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man darf aber ein Tierabwehrspray (Pfefferspray) mit sich führen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Zitat:
Aber um ehrlich zu sein, wer aus solcher Angst heraus eine Waffe führt, führt m.E. eine Art Magnet für solche Schwierigkeiten mit sich. Waches, umsichtiges Bewußtsein für Gefahr, gepaart mit friedvoller Grundhaltung halte ich für die bessere Variante. Was darüber hinaus nicht nachteilig ist, ist eine gewisse Kenntnis und Routine in einem defensiven Kampfsport wie Judo, Aikido oder Jiu-Jutsu. Ansonsten lässt sich sagen, dass der Bundesgrenzschutz in der Regel als Zugbegleiter wie auf Bahnhöfen präsent sein sollte und für die Sicherheit der Fahrgäste zuständig ist. Grüße klartext |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? @ klartext: Absolute Zustimmung! ![]() Die Aussage in der Werbung für Teleskopschlagstöcke ist hingegen falsch und zudem fragwürdig. Lediglich Erwerb und Besitz eines Teleskopschlagstocks (jedoch keine sog. "Stahlruten" oder "Totschläger" ) sind ab 18 erlaubt. Seit dem 1. April 2008 ist das Führen solcher Teleskopschlagstöcke ohne berechtigtes Interesse (dies wurde von 2much angesprochen) zu führen, verboten. Der Verteidigungszweck zählt nach h.M. dabei nicht zum berechtigtem Interesse. Mobile1961 behält also mit seiner Ausführung auch in diesem Falle Recht. |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Zumal man immer noch auf eine genaue Definition für das "berechtigte Interesse" wartet. Da werden wohl erst mal die Gerichte entscheiden müssen - leider. Nach meiner bisherigen Meinung und was ich gelesen habe, ist das allgemeine zugriffsbereite Führen im allgemeinen nicht mehr erlaubt. Ausnahmen stellen lediglich bestimmte Personengruppen dar, die den unter 42a fallenden Gegenstand bei ihrer Tätigkeit unbestreitbar bereithalten müssen. Sei das Messer für den Jäger oder Angler. Dort ist der Zweck auch für Laien sofort erkennbar, weil es als Werkzeug benutzt wird. Bei einem Schlagstock wird das schwieriger, weil er per se eine Waffe ist. So billigt man einem Taxifahrer diesen als zugriffsbereite Abwehrwaffe zu. (Basiswissen Waffenrecht - Gade) Zudem kann die individuelle Begründung eines Einzelnen keine allgemein gültige Ausnahme darstellen. Das widerspricht sich. Die Antwort weiter oben, dass der Staat eine Selbstverteidung nichts als soziel anerkannter Zweck ansieht, stimmt m.E. nur bedingt. Es gilt sicherlich im Zusammenhang mit dem 42a, jedoch lässt der Staat ja für die Selbstverteidigung mehr oder weniger geeignete Mittel zu. So sind z.B. Abwehrspray oder Schreckschusswaffen mit KWS ganz offiziel erlaubt und auch führbar. Liegt die Gefährdung erheblich höher, kann unter bestimmten, jedoch sehr strengen Bedingungen eine scharfe Waffe mit WS geführt werden. Das sieht § 19 WaffG auch vor, wenngleich das für die Privatperson faktisch nicht erreichbar ist. |
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| AW: Darf jemand einen Teleskopschlagstock im Zug führen? Das Schutzinteresse eines Taxifahrers - schlimmstenfalls auf Nachtschicht - stufe ich aufgrund ( leider immer noch ) aktueller Vorkommnisse dennoch etwas höher ein als das Interesse eines Zugreisenden. Würde hier nicht differenziert, so würde meiner Meinung nach bald jeder zweite Fahrgast bis auf die Zähne bewaffnet auf den Zug warten.... |
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