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Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Dies ist eine Diskussion zu Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 09.12.2008, 15:07
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Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Guten Tag!
Mal angenommen, ein 16 jähriger (A) sitzt mit seinem Freund (19) (B) im Auto an der Straße vor seinem Grundstück. A zeigt ihm seine Co2 Waffe, ohne Gaspatrone (also gesichert) und vergisst sie bei ihm im Auto. A und B basteln weiter am Auto rum, bis die Polizei kommt. Die Polizei entdeckt die Co2 Waffe, die A und B vergessen haben. B behauptet, es sei seine, da A sie ja nicht besitzen darf. Die Polizei konfisziert die Waffe, stellt eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit(!). Was hätte B zu erwarten, bzw. was wäre wahrscheinlich, und was hätte A, der schon mehrere Vorstrafen (auch wegen illegalem Waffenbesitz) hat, zu erwarten, würde B zugeben dass es eigentlich A's Waffe sei?
MfG
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Alt 09.12.2008, 15:43
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AW: Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Hui, da kommen ja mehrere Sachen zusammen. Als erstes stimme ich Dominik83 zu, dass da mehrere Sachen relevant sind und das nicht nur als OWI, sondern Straftaten.

A darf überhaupt keinen Umgang mit Waffen haben (§ 2 WaffG) . Einzige Ausnahme ist auf einem Schießstand eines Schützenvereines. Ansonsten ist dem Jugendlichem jeglichem Umgang verboten, und zwar unabhängig ob das nur zu Hause und/oder ein Elternteil daneben steht.

B stand nicht auf dem Grundstück der Eltern von A, somit klar Führen einer Schusswaffe ohne Erlaubnis. Die Tatsache, dass die Waffe mangels Druckkartusche gar nicht schussfähig ist, spielt keine Rolle. Denn das Drohpotential einer nicht schussfähigen Waffe ist genauso gegeben, wie das einer geladenen, scharfen Waffe.

Dass die Polizei eine OWI-Anzeige fertigt, ist m.E. unterheblich, denn zum einen wird der Polizist dann beim genauen Studium seiner Unterlagen oder bei der Besprechung mit seinen Kollegen festestellen, dass es sich um eine Straftat handelt. Wenn der Staatsanwalt das in die Finger kriegt, wird er das ohnehin wissen und es geht seinen Gang.

So wird eine Einstellung kaum zu rechnen sein und dann will man auch sicher wissen, woher A die Schusswaffe hat. Der Käufer und Überlasser der Waffe wird dann sicherlich auch mit Konsequenzen zu rechnen haben.
Ob B vor Gericht mit der Lüge rumkommt, glaube ich kaum. Denn der Handel ist verpflichtet, auf das Führverbot und anderes hinzuweisen (§ 35 WaffG). In aller Regel wird beim Kauf das Merkbaltt des VDB mitgegeben und der Händler lässt sich die Übergabe bestätigen. Daher könnte (!) auch der Weg nachvollzogen werden. Daher wäre eine uneidliche Falschaussage vor Gericht noch ein weiteres Treppchen zum Olymp.

Strafen - sicherlich. Mit Kloputzen auf dem Altersheim wird es wohl nicht langen, wobei wohl dem ahnungslosen B gehörig was auf die Finger geklopft werden wird. Aber aus dem erhobenen Zeigefinger des Richters wird wohl mancher Blitz schießen.
Allen 3 (!) Beteiligten droht ein Eintrag in das Register. Na hoffentlich hat der Käufer und Überlasser der Waffe an A keine waffenrechtliche Erlaubnis in Form von Jagdschein oder WBK. Da würde ich zur Erinnerung eine schöne Farbkopie anfertigen um mal zu zeigen so was gehabt zu haben. A-Hörnchen und B-Hörnchen werden auch wohl wegen Verstoßes des WaffG längere Zeit keinen Antrag auf KWS oder anderes stellen können. Schade finde ich das jedoch nicht.
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Alt 09.12.2008, 15:48
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AW: Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Oh gott oh Gott.
Und einfach mal angenommen, A hätte schon mehrere Vorstrafen, mitunter auch wegen Schwerer Körperverletzung mittels schusswaffe und illegalem waffenbesitzes, womit wäre dann zu rechnen, wenn A zugibt dass es seine sei?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 16:05
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AW: Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Nicht Dein Ernst.
Wie ich schon gesagt habe, man wird vor Gericht genau wissen wollen, woher das Ding kommt.
A scheint ja ein ganz schönen, unbelehrbares Früchtchen zu sein.
Da wird sich der Staatsanwalt sicherlich gut an den Namen erinneren. Aber mal im Ernst und realistisch nachgedacht. Wenn jemand mehrfach verwarnt wurde, auch noch mit mehrere - das muss man sich mal dick unterstreichen - mehrere einschlägige Vorstrafen hat, das sogar noch mit schwerer Körperverletzung und dieser offensichtlich unbelehrbar ist, warum soll der Richter vor so einem Bengel Milde walten lassen? Er hat ja mehrfach bewiesen, dass gute Ratschläge und Verwarnungen nun keinen Zweck haben.
Dann sollte es mit Streichelten vorbei sein und da gehört mal ein dicker Schuss vor den Bug hin.

Lesen kann A hoffentlich, aber ich weiß leider nicht, ob da gute Bücher in der Knastbibliothek sind. Da kann man nur viel Spaß im wünschen.
Also da bin ich nun sprachlos und andere Sachen, die mir dazu noch einfallen schreibe ich lieber nicht. Aber

Nachfrage: Das Auto oder die Bastelsachen waren nicht zufällig geklaut?
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Alt 09.12.2008, 16:12
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AW: Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

jetzt musste ich schmunzeln.
Nein, in diesem Szenario sind die Sachen nicht geklaut
Dieses Szenario sollte vllt etwas "ausgeweitet" werden. Ich geh jetz mal weiter in die Fiktion.
A war Jahrelang ein Dummkopf, hat sich mit Rechten Leuten umgeben, bis er sich in eine Halbrussin verschoss (nicht wörtlich) und es anfing dass er über das, was er redet, mal nachdenkt. A stieg aus, entzog sich der Sache, gab aber öffentlich zu kunde dass er nichts mehr mit diesen Leuten zu tun haben wolle. Dass dies nicht toll ankam, war klar. So bekam A täglich drohungen, bzw, bekommt sie immernoch. Da A schon 2 Anzeigen wegen Körperverletzung gestellt hat, es aber trotzden nichts brachte, wussten weder A, noch seine Eltern, noch die Psychiologin bei der er war, weiter, als A zu raten, sich so gut wie es geht zu entziehen. Dem ging A auch nach, doch es änderte nichts. A wurde verfolgt, ihm wurde selber schonmal eine Waffe an den Kopf gehalten (unklar ob echt, gas etc.). Dementsprechend handelte A übereifrig und legte sich eine co2 Waffe zu. Jedoch überlegte er genau, ob er sie überhazupt nutzen würde, und ob es ihm das wert wäre. Da A auf beide antworten ein "nein" fand, wollte er diese wieder loswerden. Leider kam ihm die Polizei zuvor.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 16:13
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AW: Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Und genau in diesem moment wäre es ja möglich dass A überlegt, ob er zur polizei geht und die Sache offen schildert. Einfach mal angenommen er würde dies tun, wäre das gut oder schlecht für A?
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  #7 (permalink)  
Alt 09.12.2008, 16:21
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AW: Co2 Waffe führen in der Öffentlichkeit

Da wird ihm kaum was anderes übrig bleiben. Ehrlichkeit zahlt sich vor Gericht immer aus, denn die Wahrheit kommt meistens doch auf den (Richter)Tisch.

Aber dennoch, wie üblich ist der Täter immer das Opfer und das mehrfach. Ist doch schon komisch.
Doch tolle Story, die ich mit einem Punkt bewerte.
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