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Butterfly abgabe

Dies ist eine Diskussion zu Butterfly abgabe innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 00:59
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Butterfly abgabe

Hallöchen zusammen,

mal angenommen, ein Junge hätte sich damals ein Butterfly Messer gekauft (sogar unter 16 bei einem Waffenhändler).

Dieser Junge hat nach 5 Jahren vergessenheit beim Aufräumen/Aussortieren dieses Butterfly in der Schublade gefunden.

Laut Waffengesetz XY ist es ja verboten, dieses zu besitzen (und die Frist der Polizei ist seit 2003 schon abgelaufen). Der Junge (inzwischen ein Mann) möchte dieses richtig entsorgen.

Demontage und Entsorgung im Müll ist zu gefährlich (Der Müllabfuhr Mitarbeiter könne sich verletzen).

Also überlegt sich der Mann, das Messer zur Polizei zu bringen.

Hat er dadurch irgendwelche Konsequenzen zu erwarten?

Ich freue mich auf auf eure Meinungen/Wissen/etc.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 03:22
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AW: Butterfly abgabe

Zitat:
Zitat von cyber89
Hat er dadurch irgendwelche Konsequenzen zu erwarten?
Ja klar: Anzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 04:46
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AW: Butterfly abgabe

Also wenn die Entsorgung als zu gefährlich angesehen wird, bleibt noch die Variante die beiden Enden so zusammen zu schweißen dass daraus ein "normales" Messer wird
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 10:34
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AW: Butterfly abgabe

Nach Anlage 2 WaffG, 1.4.3 sind sog. Butterflymesser verbotene Gegenstände und zählen zu den verbotenen Waffen.


Noch gilt die Amnestieregelung nach § 58 Altbesitz:


(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009
unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder
einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten
Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn
1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer
der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt
gegeben worden ist oder
2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz
oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei
verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 10:37
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AW: Butterfly abgabe

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907
Also wenn die Entsorgung als zu gefährlich angesehen wird, bleibt noch die Variante die beiden Enden so zusammen zu schweißen dass daraus ein "normales" Messer wird
Das wäre unerlaubter Umgang, denn auch die Bearbeitung zählt dazu.
Jeder Umgang mit verbotenen Gegenständen ist eine Straftat.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 11:49
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AW: Butterfly abgabe

Kann man zur Zeit nicht illegale Schusswaffen bei der Polizei abgeben? Wurde doch nach dem Amoklauf in Winnenden eingeführt. Sollte ja auch für Messer gelten.

Wenn man bei der Entsorgung Angst um den Entsorgungsfachmann hat, dann lässt man halt ein bissel heißes Plastik auf die Klinge tropfen so, dass man sich nichtmehr schneiden kann. Einfach ein bisschen Kreativ sein, dann klappt auch mit der Entsorgung
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  #7 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 11:58
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AW: Butterfly abgabe

Zitat:
Zitat von Vega
Kann man zur Zeit nicht illegale Schusswaffen bei der Polizei abgeben? Wurde doch nach dem Amoklauf in Winnenden eingeführt. Sollte ja auch für Messer gelten.
lies mal den Beitrag # 4 von Mobile1961
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #8 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 12:20
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AW: Butterfly abgabe

Zitat:
Zitat von Mobile1961
Noch gilt die Amnestieregelung nach § 58 Altbesitz:
Stimmt, habe ich völlig vergessen. Mein Fehler.

Zitat:
Zitat von Vega
Kann man zur Zeit nicht illegale Schusswaffen bei der Polizei abgeben? Wurde doch nach dem Amoklauf in Winnenden eingeführt.
Stimmt. War ganz groß in den Zeitungen, weil die Polizei die Waffen einfach verhökert hat. Die Anzahl der Waffen im Volk wurde also keineswegs verringert.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 14:06
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AW: Butterfly abgabe

Hi...


warum glaub ich im beschriebenen Fall nicht an den Wunsch des "entsorgens" sondern eher an ein "Abklopfen der Folgen" im falle eines erwischt werden´s...ggg...

Chris
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  #10 (permalink)  
Alt 18.11.2009, 14:38
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AW: Butterfly abgabe

Zitat:
Zitat von radiomann1
Hi...


warum glaub ich im beschriebenen Fall nicht an den Wunsch des "entsorgens" sondern eher an ein "Abklopfen der Folgen" im falle eines erwischt werden´s...ggg...

Chris
Weil falsch interpretiert?

Es geht darum, dass der junge Mann das Butterfly _abgeben_ möchte. Durch sein gutgläubiges Denken möchte er nicht gefahr laufen, eine Anzeige der Polizei zu kassieren, nur weil er einen (inzwischen) unerlaubten Gegenstand, abgeben möchte, um seine Hände "rein zu waschen".
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