Dies ist eine Diskussion zu Butterfly abgabe innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Butterfly abgabe mal angenommen, ein Junge hätte sich damals ein Butterfly Messer gekauft (sogar unter 16 bei einem Waffenhändler). Dieser Junge hat nach 5 Jahren vergessenheit beim Aufräumen/Aussortieren dieses Butterfly in der Schublade gefunden. Laut Waffengesetz XY ist es ja verboten, dieses zu besitzen (und die Frist der Polizei ist seit 2003 schon abgelaufen). Der Junge (inzwischen ein Mann) möchte dieses richtig entsorgen. Demontage und Entsorgung im Müll ist zu gefährlich (Der Müllabfuhr Mitarbeiter könne sich verletzen). Also überlegt sich der Mann, das Messer zur Polizei zu bringen. Hat er dadurch irgendwelche Konsequenzen zu erwarten? Ich freue mich auf auf eure Meinungen/Wissen/etc. |
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| AW: Butterfly abgabe Zitat:
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| AW: Butterfly abgabe Also wenn die Entsorgung als zu gefährlich angesehen wird, bleibt noch die Variante die beiden Enden so zusammen zu schweißen dass daraus ein "normales" Messer wird
__________________ *NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS* "Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!" |
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| AW: Butterfly abgabe Nach Anlage 2 WaffG, 1.4.3 sind sog. Butterflymesser verbotene Gegenstände und zählen zu den verbotenen Waffen. Noch gilt die Amnestieregelung nach § 58 Altbesitz: (8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn 1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder 2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste. |
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| AW: Butterfly abgabe Zitat:
Jeder Umgang mit verbotenen Gegenständen ist eine Straftat. |
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| AW: Butterfly abgabe Kann man zur Zeit nicht illegale Schusswaffen bei der Polizei abgeben? Wurde doch nach dem Amoklauf in Winnenden eingeführt. Sollte ja auch für Messer gelten. Wenn man bei der Entsorgung Angst um den Entsorgungsfachmann hat, dann lässt man halt ein bissel heißes Plastik auf die Klinge tropfen so, dass man sich nichtmehr schneiden kann. Einfach ein bisschen Kreativ sein, dann klappt auch mit der Entsorgung |
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| AW: Butterfly abgabe Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Butterfly abgabe Zitat:
Zitat:
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| AW: Butterfly abgabe Hi... warum glaub ich im beschriebenen Fall nicht an den Wunsch des "entsorgens" sondern eher an ein "Abklopfen der Folgen" im falle eines erwischt werden´s...ggg... Chris |
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| AW: Butterfly abgabe Zitat:
Es geht darum, dass der junge Mann das Butterfly _abgeben_ möchte. Durch sein gutgläubiges Denken möchte er nicht gefahr laufen, eine Anzeige der Polizei zu kassieren, nur weil er einen (inzwischen) unerlaubten Gegenstand, abgeben möchte, um seine Hände "rein zu waschen". |
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