Dies ist eine Diskussion zu Bundeswehrmunition in Privatbesitz innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Bundeswehrmunition in Privatbesitz Nehmen wir an ein Vermieter ist Jäger. Dieser zeigt Mieter B Munition die im "zugespielt" wurde. Es handelt sich hierbei um Munition für ein G36 der Bundeswehr und mehreren andere NATO Waffen im Kaliber 5,56. Nehmen wir an der Vermieter (Jäger) sagt die Munition wurde ihm zugespielt. Die Fragen die für mich im Raum stehen: -Darf er als Jäger diese Munition besitzen? -Wer ist zuständig für das überprüfen von Waffenschränken und das verstauen der Waffen? -An wenn könnte sich Mieter B wenden bezüglich der Bundeswehrmunition und vor allem deren Herkunft ! |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Sofern es sich um reine Bundeswehrmunition handelt, nein. Denn Anlage 2 zum WaffG regelt: Zitat:
Zitat:
Um was zu tun? Wenn er den Vermieter wegen Verstoßes gegen das WaffG anzeigen will, sollte er sich an die Polizei wenden. Die können die Herkunft der Munition ggf. ermitteln.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. Geändert von Volker4 (02.02.2011 um 13:28 Uhr). Grund: Rechtschreibfehlerteufelexorzismus |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz "Sofern es sich um reine Bundeswehrmunition handelt" Gehen wir mal davon aus das Mieter B bei der Bundeswehr ist und sich sehr genau mit dieser Munition auskennt, da er Sie an Markierung und Verpackung erkennt. |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Es gibt verschiedene Sorten Munition im Natokaliber 5,56 x 45 mm. Die Standardmunition mit der grünen Geschossspitze ist Doppelkernmunition. Sie ist aber keine für Privatbesitz verbotene Hartkernmunition. Andere Munitionssorten können sein, Leuchtspur, Hartkern, Übungsmunition. Alle haben gemeinsam die fehlende CIP-Prüfung. Somit darf diese nicht im Besitz von Privatpersonen sein, die ihren Munitionserwerb über eine WBK oder Jagdschein (nur Langwaffenmunition) haben. Lediglich über einen MES für Sammler ist nicht CIP-geprüfte Mun erlaubt. Weiterhin ist Behördenmunition nicht grundsätzlich verboten und das oben angebende Verbot gilt in diesem Fall nicht, weil diese Munition in zivilen Waffen schießbar wäre. Dazu gibt es einen Feststellunsgbescheid: http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...hinweis157.pdf Dennoch wäre die Frage, wie diese Munition außerhalb der BW in private Hände kommt. Ein jeder Soldat wird vor jedem Schießen vergattert und weiß, dass die Mitnahme von Munition oder Munitionsteilen schon innerhalb der BW geahndet wird. Bei der BW vorkommende Leuchtspur- oder Hartkernmunition ist sowieso in Privathände verboten, so denn nicht in sehr seltenen Fällen eine Ausnahme vom BKA erteilt worden ist. Für die sich nicht auskennen: Bei CIP-geprüfte Munition trägt die kleinste Verpackungseinheit eine CIP-Kennzeichnung. (Daher darf der Berechtigte auch keine Einzelpatronen erwerben, sondern immer die nur die kleinste Verpackungseinheit als Minimum. Ausnahme Munitioonssammler mit MES) Die Patronen (hier Zentralfeuer) müssen dann zwingend die Munitionsbezeichnung und den Hersteller auf der Hülse haben. Nicht CIP-geprüfte Mun hat i.d.R. nur eine LOS-Nummer auf dem Hülsenboden, aus der keine weiteren Informationen im Klartext hervorgehen. Auch auf den Schachteln von Behördenmunition fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben CIP geprüfter Munition. Diese wären: Munitionsbezeichnung Hersteller Menge CIP-Zulassung Los-Nummer PS: Es ist durchaus möglich, dass Jäger zusätzlich einen MES bekommen haben. Dieser erlaubt prinzipiell den Besitz CIP-loser Behördenmunition, sofern diese nicht unter dem Verbot des WaffG oder KWKG fallen. |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Ich glaube Person B hat Ärger mit seinem Vermieter und sucht nun einen Weg, sich an ihm zu rächen. Als Vorwand für eine Hausdurchsuchung ist ein WaffG-Verstoß natürlich optimal. Da wird seitens der Behörden nicht lang gefackelt. |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Na ja, er sollte sich dann schon um eine neue Wohnung kümmern, wenn er seinen Vermieter denunziert. |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Viel Ahnung hat hier offensichtlich ein in der A2 oder doch schon 6? Besoldung stehender User nicht ![]() Mit dem entsprechenden RA legt man solchen Schreibtischtätern mittels diszipl. Schritten mal ganz schnell das Handwerk ![]() Des weiteren könnte der "Jäger" ja auch einen Sammler-MES besitzen. Militärmun. u.a. auch Hartkern wurden des öfteren über Surplus Händler der zivilen Verwendung zugeführt... Ob er nicht sogar noch über eine BKA Ausnahme-Genehmigung verfügt, ist hier auch nicht ersichtlich!? |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Surplusmun hat mit Hartkern nix zu tun. Es wird des öfteren überlagerte Natomunition zum offiziellen Kauf an Berechtige angeboten. Diese werden dann vom Händler nachträglich ge-cipt. |
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| AW: Bundeswehrmunition in Privatbesitz Zitat:
Ein Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung wäre hier vollkommen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig - es reicht ggf. völlig, daß sich ein Mitarbeiter der zuständigen Behörde oder der Polizei daraufhin mal die Munitionsbestände des Jägers näher anschaut. Etwas anderes wäre es höchstens, wenn der anzeigeerstattende Mieter ein Experte für Munition ist und genau benennen kann, welche - nicht zulässige - Munition der Jäger in seinem Besitz habe.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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