Dies ist eine Diskussion zu Bleistaub Handschuhe innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Bleistaub Handschuhe Frage 1 : Sind die Bleistaub Handschuhe legal? Frage 2 : Was ist wenn man sie bei Notwehr einsetzen würde, weil Herr X sie auch trägt wenn es kalt draußen ist weil sie einfach gut verarbeitet sind gut aussehen und warm halten??? Danke schon mal an alle vielleicht kann ja jemand helfen |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Zitat:
Zu welchen Zweck hat Herr X diese beschafft? Das mit kalten Fingern zu begründen, ist wohl eher ein vorgeschobener Grund. Zur Frage der Legalität kann man mal fragen, woher diese Dinger stammen. Stammen diese aus normalen, offizellen Geschäften, so kann man dessen lagalität voraussetzen. Ein offizieller Handel in Deutschland sollte Bescheid wissen und Auskunft geben können. Weiterhin gibt es einen Feststellungsbescheid des BKA die man hier nachlesen kann: http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...bescheide.html Da habe ich zwar einen Bleistaubhandschuh nicht gefunden, jedoch ähnlich präparierte Handschuhe. Zumindest bei dem dort aufgeführten Defence Bag und der Rasierklingenhandschuh wird erstaunlicherweise die Verbotseigenschaft verneint. Ob jedoch das vergleichbar ist, vermag ich nicht zu entscheiden. Schließlich sind die Gegenstände des Feststellungsbescheides offensichtliche Waffen, der Handschu wohlmöglicherweise (!) nicht. Daher Frage nach der Herkunft. |
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| AW: Bleistaub Handschuhe http://desc.shop.ebay.de/items/_W0QQ...Q_fromZQQ_mdoZ Dort hat auch Herr X seine Handschuhe her. Er hat sie zum Motorrad fahren gekauft weil da ein besserer Schutz ist fals er mal auf die Nase fällt. Herr X hat auch schon den Waffenladen Besitzer aus seiner Stadt gefragt der denkt aber auch das Quartzsand Handschuhe ilegal sind, der hat selber keine ahnung. Früher waren solche Bleistaub oder Bleigranulat Handschuhe gängig jetzt haben die Quartzsand Handschuhe sie abgelöst weil sie einfach leichter sind, schützen aber natürlich nicht so gut wie Handschue mit Bleistaub. Herr X denkt schon das sie legal sind weil er sie bei einem Geschäft gekauft hat bei der oben stehenden Adresse gibt es ja richtige Internet Läden die aber aus Deutschland kommen. |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Alleine schon die Tatsache des hochgiftigen Bleistaubes und der durchaus denkbaren Freisetzung, wäre das für mich schon Grund, diese Dinger schleunigst zum Sondermüll zu geben. Schließlich sind Bleistäube so ziemlich das Giftigste, was man aus Blei machen kann. Denn es wird eingeamtmet und findet zusätzlich noch leicht einen Weg in den Verdauungstrakt um sich dann wieder in der Blutbahn zu vereinen. Nebenbei bin ich auch Biker und vertraue da eher auf Kevlarhandschuhe. Sie sind leicht und enorm abriebsfest. Meiner Meinung ein weitaus besserer Schutz. Aber wenn man vom Bike steigt und gleich in eine Prügellei verwickelt wird, mögen diese Handschuhe als Argumetationsverstärker nützlich sein. Edit: Was mit gerade noch einfällt: Wenn diese Handschuhe im Regen völlig durchweicht sind, kommen sicherlich Auswaschungen des Bleianteiles auf die Haut. Bestimmt gesund. Wenn man dann noch Pause macht und kann mangels Gelegenheit sich nicht vor der Stulle oder Zigarette die Pfoten waschen, wird das richtig lecker. Ich habe immer Wert darauf gelegt, dass meine Bikerklamotten möglichst leicht sind. Warum nun ausgerechnet die Handschuhe mit Blei beschwert werden müssen, finde ich reichlich obskurs. Zudem dürften gute konventionelle Handschuhe mit Knöchleschutz weitaus besseren Schutz bieten. |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Das Argument mit dem besseren Schutz als Motorradfahrer ist vollkommener Blödsinn. Da ist ohnehin nicht der Sturz vom Motorrad aus knapp über einem Meter Höhe das Problem, sondern die Geschwindigkeit und die brechenden Gelenke wegen fehlender Gleiter. Trotzdem: die Bleistaubhandschuhe sind vergleichbar mit den Quarzsandhandschuhen. Und diese sind legal, so dumm ich das auch finde. Sollte es allerdings zu einem Einsatz kommen, steht sofort eine gefährliche Körperverletzung im Raum. |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Rechtlich relevant ist allein die Frage, ob die Dinger waffenrechtlich beanstandet werden können oder nicht. (Und vom Gesichtspunkt des gewerblichen Verkehrs her, also in Hinblick auf die Verkäufer, auch noch, ob sie vielleicht gegen irgendwelche Vorschriften umwelt- oder gesundheitstechnischer Art verstoßen.) Wer sie warum wann für was verwenden möchte, braucht rechtlich erstmal keinen zu interessieren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Zitat:
Anhand der Schilderung und auch der eindeutigen Bewerbung dieser Handschuhe gehe ich davon aus, dass die Käufer diese Handschuhe auch derart einsetzen würden. |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Handschuhe sind schon sehr wichtig beim Motorradfahren. Wenn man stürzt, kommt man mit den Händen meistens zuerst auf den Boden, weil man sich abstützen oder abfangen will. Allerdings Bleistaubhandschuhe, das höre ich zum ersten Mal. Wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Warum soll Staub oder andere Partikel besser vor Unfällen sichern? Um mit der Faust einem die Knochen zu brechen bedarf es sicher nicht nur schwere Handschuhe, sondern vor allem auch Geschick. Keiner lässt sich freiwillig ins Gesicht hauen. Ich finde es absurd, sich solche Handschuhe als Verteidigungswaffen zu kaufen. Da ist ein Karatekurs sicher effektiver und auch gut für Kondition. Außerdem ist es immer besser, auch die guten Seiten (Lehren) eines Kampfsports kennen zu lernen, als nur die Prügeleinstellung zu haben. Matse |
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| AW: Bleistaub Handschuhe Zitat:
Zitat:
Dann wird aus der Körperverletzung dann eventuell eine gefährliche Körperverletzung.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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