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Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012

Dies ist eine Diskussion zu Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012 innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 18:24
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Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012

Hey, ich hätte eine Frage zu dem deutschen Waffengesetz in dem Punkt des Erwerbs und Besitzes von Softairwaffen mit einer Waffenenergie zwischen 0,5 und 7,5 Joule (ab 18, F im Fünfeck).

Der Erwerb von Waffen mit mehr als 0,5 Joule ist nur Volljährigen gestattet, soviel ist klar, aber ist es rechtens eine solche Softairwaffe von einem (als Beispiel) volljährigen Geschwister gekauft zu bekommen, wenn dieses davon ausgehen kann, dass der Minderjährige damit verantwortungsvoll umgeht und keinen Blödsinn macht?
Bzw., die eigentlichen Erziehungsberechtigten, Eltern zum Beispiel, dürfen die darüber entscheiden ob sie die Waffen für ihre Kinder zugänglich machen und dürfen sie die Waffen kaufen, in der Absicht sie ihren Kindern zu geben?


Meine zweite Frage ist wegen den Gerüchten, die in den letzten paar Monaten in der Airsoft-Szene kursieren. Soweit ich weiß, soll 2012 ein europaweites Waffenregister eingeführt werden, und nun freuen sich ganz viele Airsoftler, weil das ein internationales Waffengesetz mit sich bringen könnte.
Gibt es irgendwelche wahren Fakten darüber, ob und wenn ja, was sich am Waffengesetz ändern wird?
Die Gerüchte variieren, von vollautomatischen Softairs über 0,5 Joule bis zu dem legalen Anbringen von Taschenlampen und Zielvorrichtungen...

Vielen Dank
InOrder
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2011, 23:57
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AW: Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012

Der Umgang mit Waffen aller Art, das betrifft nicht nur Schusswaffen im Sinne des WaffG, sondern auch Dolche, Opas Bajonett und den Schlagstock, sind nur Personen über 18 Jahre gestattet. Das WaffG erklaubt nur Ausnahmen auf dem Schießstand, bei Azubis im Waffenhandwerk und Handel und ähnliche Fälle.
Bei Minderjährigen bleibt es bei dem verbot, auch wenn Papa im Garten daneben steht - Punkt.

Das kommende Waffenregister am 2012 betrifft nur erlaubnispflichtige Waffen, also alle Waffen und Teile, die auf WBK registriert sein müssen. Sämtliche freie Waffen sind davon nicht betroffen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2011, 00:32
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AW: Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012

Vielen Dank für die umfassende und schnelle Antwort, meine Fragen wären damit geklärt...

Aber gesetzt den Fall, ein Vater schenkt seinem noch minderjährigen Sohn ein Messer (sagen wir mit festem Schaft, klingenlänge >15cm, fällt also unter das Waffengesetz, ab 18 nur verkäuflich), so wäre dies ein Verstoß gegen das Waffengesetz? (Und so gut wie jeder hat sich als Kind über das neue Schnitzmesser gefreut, dass Papa mitgebracht hatte...)
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2011, 09:05
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AW: Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012

Zitat:
Zitat von InOrder Beitrag anzeigen
Aber gesetzt den Fall, ein Vater schenkt seinem noch minderjährigen Sohn ein Messer (sagen wir mit festem Schaft, klingenlänge >15cm, fällt also unter das Waffengesetz, ab 18 nur verkäuflich), so wäre dies ein Verstoß gegen das Waffengesetz? (Und so gut wie jeder hat sich als Kind über das neue Schnitzmesser gefreut, dass Papa mitgebracht hatte...)
Nicht jedes Messer mit feststehender Klinge über 15 cm fällt automatisch unter das WaffG. Entscheidend dafür ist, ob es sich bei dem Messer um eine Hieb- und Stoßwaffe (z.B. Dolch, Kampfmesser, Bajonett) handelt oder um einen Gebrauchsgegenstand (z.B. Küchenmesser, Fahrtenmesser).
Ist es eine Hieb- und Stoßwaffe, ist der Erwerb und Besitz erst frei ab 18, ist es ein Gebrauchsgegenstand, dürfen es auch Minderjährige besitzen. Die Klingenlänge ist dabei schnurzpiepegal.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2011, 10:52
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AW: Besitz und Erwerb einer Softair (mit F) / neues Waffengesetz 2012

So ist es. Es gibt aber zwei Kriterien, die definieren ein Messer immer als Waffe im Sinne des WaffG:
1. Das Messer ist beidseitig geschliffen. Dann ist es ein Dolch.
2. Das Messer wird als Kampfmesser beworben bzw. es ist objektiv einem solchen zu zuordnen. Dazu zählt auch das Bajonett.

In diesem Fall Waffe nach:

Unterabschnitt 2:
Tragbare Gegenstände 1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
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Alt 22.06.2011, 17:42
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Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Nicht jedes Messer mit feststehender Klinge über 15 cm fällt automatisch unter das WaffG.
Ich vermute mal, dass der TE das mit dem Führungsverbot nach 42 a verwechselt hat.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #7 (permalink)  
Alt 22.06.2011, 22:00
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Vielen Dank auch für diese diversen Antworten, für kurzfristige juristische Fragen ist das Forum hier sicherlich zu empfehlen!
Ich denke meine Fragen sind damit vom Tisch...


Grüße
InOrder

Edit#1: @2much
Ja so ist es.., hab das vermischt.
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2012, airsoft, besitz, erwerb, waffengesetz

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