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Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Dies ist eine Diskussion zu Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 10:44
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Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

A (über 18 Jahre alt) führt 3 mit Patronen gefüllte Magazine einer AK47.
Insgesamt sind das 75 Patronen.

Grundsätzlich sind Magazine keine wesentlichen Teile von Schusswaffen.
Gilt dies auch für Kriegswaffen (AK47)?

Wonach hat sich A strafbar gemacht?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2011, 19:25
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Magazine sind keine waffenwesentliche Teile, auch wenn diese zu einer Kriegswaffe gehören. Sie sind immer frei.
Nun müsste man das mit der Munition genauer definieren.
Waren es Deko-Munition
War es normale erlaubnispflichtige Munition?
Oder war es Munition, die einen Leuchtspur-, Brandsatz oder einen Hartkern enthalten?

Hat Person A irgendwelche waffenrechtliche Erlaubnisse?
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  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 10:11
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

A hat keine waffenrechtliche Erlaubnis.

Ich gehe von normaler erlaubnispflichtiger Munition aus.

Welche Folgen hätte es, wenn es z.B. Hartkermunition ist.

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 10:24
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Die Munition 7,62 x 39 ist zivil durchaus mit entsprechendem WBK-Eintrag oder auf Jagdschein erwerbbar. Dieses Kaliber wird auch sportlich geschossen.

Enthält die Munition aber einen Leuchtspur-, Brandsatz oder einen Hartkern, so ist diese verboten (Anlage 2 WaffG)
Der Besitz stellt eine Straftat dar.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 12:23
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Und was stellt das Führen bzw. der Besitz dieser "zivilen" Munition ohne Erlaubnis dar?
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  #6 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 12:56
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Das wird teuer. Ich erinnere mich an ein Urteil, wo einer wegen Besitz einer (!) scharfen Patrone zu einer Geldstrfe von über 3000 € verdonnert wurde. Mit Gerichts- und Anwaltskosten dürfte die 5 K€ Grenze deutlich überschritten worden sein.
Ansonsten gibt es genug im www darüber zulesen:
http://meinungsterror.de/?p=85

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_b...nhalte/291.htm

Der illegale Besitz von Waffen oder Muntition wird hart bestraft.
Selber Schuld, wenn man sich nicht um ordnungsgemäße waffenrechtliche Erlaubnisse kümmert.
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Alt 06.03.2011, 17:41
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Sorry, aber habe noch keine konkrete Antwort erhalten...

Wie lautet die konkrete Strafvorschrift?

1. Führen bzw. der Besitz dieser "zivilen" Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnis. (ohne WBK!)

2. Führen bzw. der Besitz von Munition mit Hartkern ohne waffenrechtliche Erlaubnis. (ohne WBK!)

Danke
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  #8 (permalink)  
Alt 06.03.2011, 19:26
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Einen Straftatbestand "führen" von Munition gibt es nicht.
Aber man braucht eine Erwerbserlaubnis für erlaubnispflichtige Munition, die auch den Besitz erlaubt.

§ 52 Strafvorschriften:
...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
entgegen § 57 Abs. 5 Satz 1 den Besitz über eine Schusswaffe oder Munition ausübt.
(Falls Kriegswaffenmunition)
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__52.html

§ 53 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(Falls nur unerlaubt erlaubnispflichtige Munition besessen)

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__53.html

Ist es aber verbotene Munition, so ist es eine Straftat. Das ist § 52 WaffG zuständig. Der sieht bis zu 5 Jahre Knast vor.

Bei über 70 Schuss Munition könnte das schon als schwerer Fall angesehen werden.
Ach ja, Dummheit kommt auch noch hinzu - nochmal ein Sonderjahr.
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  #9 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 18:38
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Zitat:
Zitat von gast7722 Beitrag anzeigen
A (über 18 Jahre alt) führt 3 mit Patronen gefüllte Magazine einer AK47.
Insgesamt sind das 75 Patronen.
90 übrigens. Oder sogar 150. Das Standard-AK-47-Magazin fasst 30 Schuss, das lange sogar 50. (7,62 x 39)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 19:47
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AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen

Im Knast wird er in Gedanken genauer zählen können.
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