Dies ist eine Diskussion zu Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Insgesamt sind das 75 Patronen. Grundsätzlich sind Magazine keine wesentlichen Teile von Schusswaffen. Gilt dies auch für Kriegswaffen (AK47)? Wonach hat sich A strafbar gemacht? Danke |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Magazine sind keine waffenwesentliche Teile, auch wenn diese zu einer Kriegswaffe gehören. Sie sind immer frei. Nun müsste man das mit der Munition genauer definieren. Waren es Deko-Munition War es normale erlaubnispflichtige Munition? Oder war es Munition, die einen Leuchtspur-, Brandsatz oder einen Hartkern enthalten? Hat Person A irgendwelche waffenrechtliche Erlaubnisse? |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen A hat keine waffenrechtliche Erlaubnis. Ich gehe von normaler erlaubnispflichtiger Munition aus. Welche Folgen hätte es, wenn es z.B. Hartkermunition ist. Danke |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Die Munition 7,62 x 39 ist zivil durchaus mit entsprechendem WBK-Eintrag oder auf Jagdschein erwerbbar. Dieses Kaliber wird auch sportlich geschossen. Enthält die Munition aber einen Leuchtspur-, Brandsatz oder einen Hartkern, so ist diese verboten (Anlage 2 WaffG) Der Besitz stellt eine Straftat dar. |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Und was stellt das Führen bzw. der Besitz dieser "zivilen" Munition ohne Erlaubnis dar? |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Das wird teuer. Ich erinnere mich an ein Urteil, wo einer wegen Besitz einer (!) scharfen Patrone zu einer Geldstrfe von über 3000 € verdonnert wurde. Mit Gerichts- und Anwaltskosten dürfte die 5 K€ Grenze deutlich überschritten worden sein. Ansonsten gibt es genug im www darüber zulesen: http://meinungsterror.de/?p=85 http://www.burhoff.de/insert/?/asp_b...nhalte/291.htm Der illegale Besitz von Waffen oder Muntition wird hart bestraft. Selber Schuld, wenn man sich nicht um ordnungsgemäße waffenrechtliche Erlaubnisse kümmert. |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Sorry, aber habe noch keine konkrete Antwort erhalten... Wie lautet die konkrete Strafvorschrift? 1. Führen bzw. der Besitz dieser "zivilen" Munition ohne waffenrechtliche Erlaubnis. (ohne WBK!) 2. Führen bzw. der Besitz von Munition mit Hartkern ohne waffenrechtliche Erlaubnis. (ohne WBK!) Danke |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen Einen Straftatbestand "führen" von Munition gibt es nicht. Aber man braucht eine Erwerbserlaubnis für erlaubnispflichtige Munition, die auch den Besitz erlaubt. § 52 Strafvorschriften: ... (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... entgegen § 57 Abs. 5 Satz 1 den Besitz über eine Schusswaffe oder Munition ausübt. (Falls Kriegswaffenmunition) http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__52.html § 53 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt, ... (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. (Falls nur unerlaubt erlaubnispflichtige Munition besessen) http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__53.html Ist es aber verbotene Munition, so ist es eine Straftat. Das ist § 52 WaffG zuständig. Der sieht bis zu 5 Jahre Knast vor. Bei über 70 Schuss Munition könnte das schon als schwerer Fall angesehen werden. Ach ja, Dummheit kommt auch noch hinzu - nochmal ein Sonderjahr. |
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| AW: Besitz/Führen von Magazin und Patronen von Kriegswaffen 90 übrigens. Oder sogar 150. Das Standard-AK-47-Magazin fasst 30 Schuss, das lange sogar 50. (7,62 x 39)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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