Dies ist eine Diskussion zu Besitz bzw. Erwerb einer Zielbeleuchtung innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Besitz bzw. Erwerb einer Zielbeleuchtung meine Frage: Ist es laut Waffengesetz gestattet das Herr X eine Zieleinrichtung, die das Ziel beleuchtet (Laser, Lampe) aus den USA z.B. per e-bay erwirbt und importieren läst?? Die Montage erfolgt nicht!! Vielen Dank für eine rasche Antwort |
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| AW: Besitz bzw. Erwerb einer Zielbeleuchtung Hier gibt es unterschiedliche Auslegungen. Einige Behörden gehen davon aus, dass die Zieleinrichtung erst zum verbotenen Gegenstand wird, wenn sie an einer Waffe montiert ist. Andere beziehen sich darauf, dass die Zieleinrichtung dafür vorgesehen sei, an einer Waffe montiert zu werden, und damit per se schon ein verbotener Gegenstand ist. Man sollte sich auch keinesfalls dem Irrglauben hingeben, dass die Lieferung problemlos durch den Zoll geht. Bekannte von mir durften bereits öfter ihre Päckchen mit legalen Anbauteilen beimn Hauptzollamt abholen. |
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| AW: Besitz bzw. Erwerb einer Zielbeleuchtung Definitiv nein. Einrichtungen die das Ziel beleuchten sind verbotene Gegenstände, dessen Besitz schon strafbar ist. |
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| AW: Besitz bzw. Erwerb einer Zielbeleuchtung Bei uns gab es einen Fall, wo ein WBK Inhaber seine Waffen abgeben musste. Grund: bei einer Besichtigung seiner Aufbewahrung hatte er im Tresor eine Waffe mit montiertem Laserpointer liegen. Aussage des Sachbearbeiters: Wäre der Pointer nicht montiert gewesen, wäre nichts passiert. Da es sich bei dem Sachbearbeiter um ein ausserordentlich fähiges Exemplar seiner Gattung handelt, bin ich sicher dass er seinen Handlungsspielraum sehr genau kennt. Ich bin mir aber ebenso sicher, dass andere Sachbearbeiter ihren Handlungsspielraum eher zu Ungunsten des Bestellers auslegen würden. Andererseits und wie bereitzs gesagt, kommt das Teil mit hoher Wahrscheinlichkeit eh nie an. |
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