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Beidseitig geschliffenes Messer

Dies ist eine Diskussion zu Beidseitig geschliffenes Messer innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 20.08.2011, 12:20
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Beidseitig geschliffenes Messer

Merkwürdige Forenregeln, aber na gut.

Mal angenommen jemand hätte kürzlich ein Messer erworben, dass er zum Schleifen gegeben hat und dieses wäre zurückgekommen, mit der Nachricht, dass es nicht geschliffen werde, da es verboten wäre, wäre dies rechtlich korrekt? Bei einem Messer, welches 34 cm lang und beidseitig geschliffen ist (sagen wir ein Kampfmesser). Einen entsprechenden Paragraphen konnte ich zu diesem Thema nicht finden.
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Alt 20.08.2011, 18:04
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Bei Messern mit feststehender Klinge spielt es bezüglich der waffenrechtlichen Einordnung keine Rolle, ob es einseitig oder beidseitig angeschliffen ist. Lediglich bei Springmessern spielt es eine Rolle, da beidseitig geschiffene Springmesser zu den verbotenen Gegenständen gehören.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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Alt 20.08.2011, 23:25
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Bei Messern mit feststehender Klinge spielt es bezüglich der waffenrechtlichen Einordnung keine Rolle, ob es einseitig oder beidseitig angeschliffen ist.
Das stimmt nicht, denn ein einseitig geschliffenes Messer mit fester Kligne auch über 12 cm bleibt ein einfaches Messer, sofern es nicht objektiv zu den Kampfmessern zählt. Hat das Messer aber einen doppelseitigen Schliff, ist es definitionsgemäß ein Dolch. Allerdings hat das mit Verboten in Sinne von verbotenen Gegenständen nichts zu tun, aber ein Messer mit doppelseitiger Klinge ist unabhängig seiner Klingenlänge grundsätzlich eine Waffe (weil dolchartig)und unterliegt wie ein Kampfmesser dem Führtverbot nach § 42a WaffG.
Aber jedermann darf die Kline eines feststehenden Messes doppelseitig schleifen, auch wenn es für die allermeisten Gebrauchsfälle unsinnig ist. Aber es macht im Waffenrecht schon ein Unterschied, ob es sich um ein einfaches Messer handelt oder um einen Dolch.
Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Lediglich bei Springmessern spielt es eine Rolle, da beidseitig geschiffene Springmesser zu den verbotenen Gegenständen gehören.
Das ist korrekt. Springmesser mit doppelseitiger Klinge sind grundsätzlich verboten.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 08:54
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht, denn ein einseitig geschliffenes Messer mit fester Kligne auch über 12 cm bleibt ein einfaches Messer, sofern es nicht objektiv zu den Kampfmessern zählt. Hat das Messer aber einen doppelseitigen Schliff, ist es definitionsgemäß ein Dolch. Allerdings hat das mit Verboten in Sinne von verbotenen Gegenständen nichts zu tun, aber ein Messer mit doppelseitiger Klinge ist unabhängig seiner Klingenlänge grundsätzlich eine Waffe (weil dolchartig)und unterliegt wie ein Kampfmesser dem Führtverbot nach § 42a WaffG.
Aber jedermann darf die Kline eines feststehenden Messes doppelseitig schleifen, auch wenn es für die allermeisten Gebrauchsfälle unsinnig ist. Aber es macht im Waffenrecht schon ein Unterschied, ob es sich um ein einfaches Messer handelt oder um einen Dolch.
Gemeint war eigentlich, dass wenn ich die Klinge eines Küchenmessers beidseitig schleife, daraus nicht automatisch eine Waffe im Sinne des WaffG wird. Und ein einseitig geschliffenes Kampfmesser, dessen Klinge nachträglich beidseitig geschliffen wird, bleibt ein Kampfmesser mit den bekannten waffenrechtlichen Einschränkungen. Rechtlich ändert sich doch aber nichts, oder?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 13:27
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Leider doch. Die WaffVwV sagt dazu:

Zitat:
Zu Unterabschnitt 2:
Anl.I-A1-UA2-1.1
Hieb- und Stoßwaffen sind Geräte, die ihrem Wesen nach objektiv dazu bestimmt sind,
unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder
Wurf (z. B. Wurfstern, Speer) Gesundheitsbeschädigungen oder Körperverletzungen
beizubringen. Der damit klargestellte Begriff erstreckt sich nur auf Gegenstände, denen
nach der Art ihrer ersten Anfertigung oder späteren Veränderung oder nach der herrschenden
Verkehrsauffassung von vornherein der Begriff einer Waffe im technischen
Sinn zukommt. Hierbei ist Hieb mit Schlag gleich zu setzen, so dass Schlagwaffen
rechtlich Hieb- und Stoßwaffen gleichstehen.
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und
Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen oder herabzusetzen.
Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1
Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich
nur für den Sport (z. B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene
Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z. B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen)
oder als Dekorationsgegenstand (z. B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet
sind.
Ein doppelseitig geschliffenes Messer die Waffeneigenschaft abzusprechen dürfte damit schwer werden, auch weil das Messer durch seinen doppelseitigen Schliff seine Brauchbarkeit als Küchenmesser verloren hat. Kein Koch oder Hausfrau kann ein doppelseitig geschliffenes Messer sinnvoll in der Küche nutzen.
Analog betrachte den Baseballschläger, der einen Nagel quer im Kopf trägt. Das ist formal auch keine Waffe, aber die Zweckbestimmung wurde geändert. Weil objektiv nicht mehr zum Sport zu gebrauchen und eher als Hiebwaffe einzusetzen ist.
Daher kann man auch durch umschleifen ein Messer oder den stumpfen Sport- oder Zierdegen u.ä. zur Waffe umfirmieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 13:53
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Zitat:
Zu den Hieb- und Stoßwaffen zählen z. B. zweiseitig geschliffene Messer, Dolche und Säbel. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung
objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Wenn Opa aus irgendeinem Grund Omas Küchenmesser beidseitig geschliffen hat, muss es aber nicht zwangsläufig auf eine Zweckbestimmung als Waffe hinauslaufen. Wobei mir nun wirklich kein Grund einfällt, wieso man ein für einen einseitigen Schliff gedachtes Messer auf der anderen Seite schleifen sollte - egal wofür es eingesetzt werden soll.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 14:06
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Wobei mir nun wirklich kein Grund einfällt, wieso man ein für einen einseitigen Schliff gedachtes Messer auf der anderen Seite schleifen sollte - egal wofür es eingesetzt werden soll.
Das ist der Punkt, daher könnte man an einer Waffeneigenschaft denken, bzw. annehmen. Aber das ist ja auch von den Umständen im Falle des Fundes abhängig und muss in der Gesamtheit gesehen werden. Aber wir verstehen uns.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 18:10
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Zitat:
Zitat von 2much
Wobei mir nun wirklich kein Grund einfällt, wieso man ein für einen einseitigen Schliff gedachtes Messer auf der anderen Seite schleifen sollte
Na, z. B. wäre ein beidseitig geschliffenes Messer sowohl für Rechts- als auch Linkshänder benutzbar.

Zitat:
Zitat von Mobile1961 Beitrag anzeigen
Im Einzelfall kommt es darauf an, ob das Messer in seiner gesamten Gestaltung objektiv dazu bestimmt ist, als Waffe die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Ein doppelseitig geschliffenes Küchenmesser fällt m.E. auch weiterhin nicht unter das WaffG, weil ihm bestimmte Merkmale einer Hieb- und Stoßwaffe fehlen, die einen Gebrauch in diesem Sinne erschweren oder unmöglich machen, z.B. das fehlende Heft. Darüber hinaus ist bei Küchenmessern die Klinge in der Regel wesentlich biegsamer als bei Messern, die als Waffe konzipiert wurden. Dadurch ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass die Klinge bricht.
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  #9 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 19:23
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Na, z. B. wäre ein beidseitig geschliffenes Messer sowohl für Rechts- als auch Linkshänder benutzbar.
Wesentlich wahrscheinlicher erscheint mir da schon die Theorie, dass der Schleifer aus dem Küchenmesser eine effektivere Waffe machen wollte.

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Ein doppelseitig geschliffenes Küchenmesser fällt m.E. auch weiterhin nicht unter das WaffG, weil ihm bestimmte Merkmale einer Hieb- und Stoßwaffe fehlen, die einen Gebrauch in diesem Sinne erschweren oder unmöglich machen, z.B. das fehlende Heft. Darüber hinaus ist bei Küchenmessern die Klinge in der Regel wesentlich biegsamer als bei Messern, die als Waffe konzipiert wurden. Dadurch ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass die Klinge bricht.
Entscheidend dürfte aber die Zweckbestimmung sein und nicht die objektive Eignung. Im übrigen sind deine Ausführungen zur Unbrauchbarkeit von Küchenmessern als Waffe von der Realität widerlegt: Küchenmesser sind ein Hit bei Tötungsdelikten mit scharfer Gewalt. Und wenn man nicht gerade das billige Tomatenmesser nimmt, dann bricht da so leicht nichts. Zumal das billige Blech ohnehin eher biegen als brechen würde.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.08.2011, 19:52
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AW: Beidseitig geschliffenes Messer

Ich unterbreche eure Diskussion ungerne, aber darf ich auf den eigentlichen Beitrag hinweisen? Es ging nicht um ein selbstgeschliffenes Küchenmesser. ;-)

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Sehr, sehr schwammig... sollte sich die fiktive Person aus dem ersten post Sorgen machen?
Und ist das Führen illegal oder schon der Erwerb?
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