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Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Dies ist eine Diskussion zu Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 16:57
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Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Eigentlich steht die Frage ja schon im Titel, aber nochmals ausführlicher:

Muss ein ehemalier Offizier, der beruflich berechtigt war mit Waffen umzugehen und darin auch ausgebildet wurde seine Sachkunde nachweisen? Ist deshalb schon ein ausreichendes Bedürfnis gegeben?

Müsste dieser ehem. Offizier Erbwaffen nach § 20 WaffG blockieren lassen?

Bin mal auf euere Ausführungen gespannt.
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Alt 07.10.2010, 22:57
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Wo sollte da nun das Bedürfnis sein? Sorry, erschließt sich mir grad nicht.

lg
Carsten
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Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 23:25
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Bedienstete von Behörden haben keinerlei Sonderrechte, wenn es um privaten Waffenerwerb geht. Eine Sachkunde wird nur anerkannt, wenn diese aus einer extra Ausbildung hervorgeht. Diese muss dann nachgewiesen und bescheinigt werden.
Ähnliches gilt für das Bedürfnis. Wenn man von dem Sonderrecht der Polizei in einigen Bundesländern absieht, die es den Beamten gestattet die Dienstwaffe unter bestimmten Bedingungen mit nach Hause zu nehmen. Für den Erwerb privater Waffen gelten die gleichen Regeln, wie für Privatpersonen auch - einschließlich der Erbenregelung.

Je nach Berufsbildung kann das vorhandene Wissen bei einem Wochenendkurs zur Sachkunde nur von Vorteil sein.
Ach ja, der Fleiß zur WSK kann sich rechnen. Wenn ich richtig informiert bin, kostet die bei nicht sachkundigen Erben nötige Blockierung der Waffen etwa 100 € pro Lauf der Waffen. Sind mehrere zu erben rechnen sich die ca. 150 € für Kurs und Prüfung einer anerkannten Stelle. Allenfalls Reise und Übernachtung ist einzuplanen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 08:06
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Besten Dank für die Antwort Mobile1961.

Also bleibt festzuhalten: Der ehem. Offizier, der Waffen geerbt hat, muss seine Sachkunde trotzdem noch nachweisen. Die Waffen sind aber in jedem Fall blockieren zu lassen, da er kein Bedürfnis hat!? Infolgedessen hat auch ein Eintrag in die WBK, dass die Waffen blockiert wurden, zu erfolgen?

(Der Sachkundekurs hilft ja nichts, wenn kein Bedürfnis besteht?!)

Einen Waffenschrank gem. § 13 AWaffV benötigt er aber trotz alledem?
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Alt 08.10.2010, 09:08
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Exakt!

http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__20.html
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  #6 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 09:11
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

So eindimensional, wie es Mobile beschrieben hat, kann ich den Sachverhalt hier nicht stehen lassen.

Der Offizier kann nämlich auch über § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV seine Sachkunde nachweisen. Mit der praktischen Handhabung wird er in aller Regel als vertraut anzusehen sein, wenn diese auch bei militärischen Waffen nicht deckungsgleich ist. Einer der schon Jahre mit Vereinswaffen als Gast im Schützenverein zugange ist, wird damit keine Probleme haben.

Der Knackpunkt sind die ebenfalls erforderlichen theoretischen Kenntnisse zum Waffenrecht. In aller Regel bestellt der Sachbearbeiter der Waffenbehörde deshalb zu einem persönlichen Gespräch ein, in welchem er die relevanten Bestimmungen (wer ist Berechtigter, wem darf ich überlassen, wie muss ich Waffen verwahren und transportieren, wie sind die Fristen, Beschusspflicht etc.) näher abklopft. Das Ergebnis fällt hier natürlich im Einzelfall sehr unterschiedlich aus. Bei Zweifeln wird natürlich der Besuch eines WSK gefordert.

Nun muss der Offizierserbe aber ja auch ein Bedürfnis geltend machen. Die Minimalanforderung wäre über § 8 WaffG per Mitgliedschaft in einem Schützenverein als nicht organisierter Sportschütze mit führen eines Schießbuchs, das regelmäßig geprüft wird.

Zu den Kosten für die Blockierung ist zu sagen, dass die genannten 100,- Euro nur in etwa bei Blockierung einer Erbwaffe mit der mechanischen Lösung anfallen (wofür es noch extrem wenig zugelassene Kaliber bislang gibt) und bei der elektromechanischen Lösung "Armatix" bereits der Materialpreis pro Lauf ca. 200 Euro beträgt ! Hinzu kommen die Aufwandskosten der zertifizierten Fachwerkstatt für das Einsetzen des Sperrsystems mit ca. 25,- Euro pro Lauf zuzüglich der Eintragungskosten für die erfolgte Blockierung in die Waffenbesitzkarte. Weil das sehr teuer ist, macht das auch so gut wie kein Erbe, wenn er nicht ganz arg an den Waffen hängt. Und auch blockierte Waffen sind zusätzlich in Waffentresoren zu verwahren. Die Entsperrung kostet ganz nebenbei auch nochmals.

Selber Sachkunde und Bedürfnis nachweisen ist da schon der bessere Weg und die Schützenvereine erfreuen sich deshalb seit April 2008 wachsender Mitgliederzahlen.
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Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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Alt 08.10.2010, 09:49
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Besten Dank für die Ausführungen!

Kleine Zusatzfrage: Darf die Waffenbehörde den Sportschützen oder evtl. sogar den Schützenverein anhalten Ihnen regelmäßig Aktivitäten nachzuweisen (min. 12 Mal schießen im jahr ist doch nötig?)?
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Alt 08.10.2010, 11:16
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Zitat:
Zitat von Waffenmensch Beitrag anzeigen
Der Knackpunkt sind die ebenfalls erforderlichen theoretischen Kenntnisse zum Waffenrecht. In aller Regel bestellt der Sachbearbeiter der Waffenbehörde deshalb zu einem persönlichen Gespräch ein, in welchem er die relevanten Bestimmungen (wer ist Berechtigter, wem darf ich überlassen, wie muss ich Waffen verwahren und transportieren, wie sind die Fristen, Beschusspflicht etc.) näher abklopft. Das Ergebnis fällt hier natürlich im Einzelfall sehr unterschiedlich aus. Bei Zweifeln wird natürlich der Besuch eines WSK gefordert.
Gleiches gilt übrigens für alle anderen Dienst- und Dauerwaffenträger wie Zoll, Polizei, Justiz o.ä.
Da sind die Herren immer leicht pikiert, wenn man es wagt, sie nicht für umfassend sachkundig anzusehen. Peinlich nur, wenn die bei der dann notwendigen Sachkundeprüfung ohne Vorbereitung erscheinen ("Ich hab das alles schon mal gelernt!") und mit Pauken und Trompeten durchfallen.

Zitat:
Zitat von bodowitt Beitrag anzeigen
Kleine Zusatzfrage: Darf die Waffenbehörde den Sportschützen oder evtl. sogar den Schützenverein anhalten Ihnen regelmäßig Aktivitäten nachzuweisen (min. 12 Mal schießen im jahr ist doch nötig?)?
Den Sportschützen anzuhalten, regelmäßig den Schießsport auszuüben, ist nicht Aufgabe der Behörde, das hat der Gesetzgeber von sich aus schon so geregelt.
Die Behörde ist verpflichtet, bei Neuantragstellung und drei Jahre danach das Bedürfnis zu prüfen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, auch zwischendurch und anschließend das Bedürfnis jederzeit zu prüfen.
Wenn der Sportschütze dann nicht ausreichend Termine nachweisen kann, gibt es keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband und die Behörde nimmt ihm den ganzen Kram wieder weg.
Es liegt also im ureigensten Interesse des Sportschützen selbst, regelmäßig zu trainieren. Einer Motivation durch die Behörde bedarf es dabei eigentlich nicht.

PS: Ja, 12 mal pro Jahr ist Minimum, dann allerdings jeden Monat ohne Unterbrechung. Ansonsten, also mit Unterbrechung (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit) sind wenigsten 18 Schießtermine pro Waffenart gefordert.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.

Geändert von Volker4 (08.10.2010 um 11:26 Uhr). Grund: Ich werde alt und habe mal wieder die Hälfte vergessen.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 12:11
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Gleiches gilt übrigens für alle anderen Dienst- und Dauerwaffenträger wie Zoll, Polizei, Justiz o.ä.
Da sind die Herren immer leicht pikiert, wenn man es wagt, sie nicht für umfassend sachkundig anzusehen. Peinlich nur, wenn die bei der dann notwendigen Sachkundeprüfung ohne Vorbereitung erscheinen ("Ich hab das alles schon mal gelernt!") und mit Pauken und Trompeten durchfallen.
Dauerwaffenträger haben dadurch ein solch hohes (vermeintliches) Selbstbewusstsein, dass sie meinen, sie brauchen das halt nicht :P

Zitat:
Den Sportschützen anzuhalten, regelmäßig den Schießsport auszuüben, ist nicht Aufgabe der Behörde, das hat der Gesetzgeber von sich aus schon so geregelt.
Die Behörde ist verpflichtet, bei Neuantragstellung und drei Jahre danach das Bedürfnis zu prüfen. Darüber hinaus ist sie berechtigt, auch zwischendurch und anschließend das Bedürfnis jederzeit zu prüfen.
Wenn der Sportschütze dann nicht ausreichend Termine nachweisen kann, gibt es keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband und die Behörde nimmt ihm den ganzen Kram wieder weg.
Es liegt also im ureigensten Interesse des Sportschützen selbst, regelmäßig zu trainieren. Einer Motivation durch die Behörde bedarf es dabei eigentlich nicht.

PS: Ja, 12 mal pro Jahr ist Minimum, dann allerdings jeden Monat ohne Unterbrechung. Ansonsten, also mit Unterbrechung (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit) sind wenigsten 18 Schießtermine pro Waffenart gefordert.
Nein, es geht darum, dass der Betroffene beispielsweise 4 mal im Jahr nachweisen muss, dass er noch aktiv den Schießsport betreibt. Die Behörde will sich sozusagen die Prüfung des Bedürfnisses verleichtern, in dem der Betroffene das Bedürfnis nachweisen muss.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.10.2010, 12:54
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AW: Bedürfnis und ausreichende Sachkunde als ehem. Offizier?

Zitat:
Zitat von bodowitt Beitrag anzeigen
Nein, es geht darum, dass der Betroffene beispielsweise 4 mal im Jahr nachweisen muss, dass er noch aktiv den Schießsport betreibt. Die Behörde will sich sozusagen die Prüfung des Bedürfnisses verleichtern, in dem der Betroffene das Bedürfnis nachweisen muss.
Wie ich schon geschrieben habe ...
Zitat:
Darüber hinaus ist sie berechtigt, auch zwischendurch und anschließend das Bedürfnis jederzeit zu prüfen.
Theoretisch könnte die Behörde also von jemandem alle drei Monate einen Bedürfnisnachweis fordern, praktisch ist mir aber ein solcher Fall nicht bekannt, zumal das wahrscheinlich für die Behörde auch ein ein unverhältnismäßig hoher Aufwand wäre.
In begründeten Einzelfällen will ich das aber auch nicht ausschließen.
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