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Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Dies ist eine Diskussion zu Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 21.02.2008, 17:23
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Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Szenario:
Bastler B will für einen Rollenspielverein V Nachbauten fiktiver Waffen (also Waffen, die deutlich als nicht real zu erkennen sind, durch Form deutlich als SciFi erkennbar) anfertigen. Die Nachbauten sollen allerdings kleine Schaumstoffpömpel (< 1 Gramm, butterweich, Flugweite < 10m) verschiessen können. Das Verschiessen sollte ähnlich wie bei einer Nerf-Pistole (Spielzeug, kein Lauf i.S.d. WaGe) erfolgen, allerdings eben aus etwas heraus, das wie ein Lauf aussieht.
Erschwert wird die Lage dadurch, dass an den Nachbauten funktionierende Zielbeleuchtung (Laser) angebracht sein soll, und die Schaumstoffpömpel vollautomatisch verschossen werden. -> Also darf, wenn ich das richtig verstehe, B auf keinen Fall einen Lauf basteln, denn jedes Ding mit Lauf, egal wie sanft Schaumstoff verschiessend ist erstmal Waffe und darf ergo keine Zielbeleuchtung haben und nicht vollautomatisch schiessen.
Frage also: ab wann ist ein Lauf ein Lauf? wäre beispielsweise eine mehrfach längsgeschlitzte Röhre noch ein Lauf, oder mehr eine Führungsschiene?
Beispiel für eine in Deutschland für Kinder erhältliche Nerf-Pistole:
http://www.hasbro.com/nerf/default.c...roduct_id=9679
-> der Schaumstoffpömpel ragt raus, also vermutlich kein Lauf, also auch keine Waffe
Beispiel für eine in Deutschland nicht erhältliche Nerf-Waffe:
http://www.hasbro.com/nerf/default.c...oduct_id=17889
-> Schaumstoffpömpel sind in Magazin, laufen durch echten Lauf, ich denke daher in Deutschland nicht erhältlich

.... Geschossenergie ist ja egal, denn das macht ja eine Waffe nur scheinfrei, aber nicht zur Nicht-Waffe...

... ist das Basteln für einen Laientheater/Rollenspiel-Verein relevant?
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Alt 21.02.2008, 17:52
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Mal sehen ob ich das richtig zusammen kriege:

Der gesamte Umgang mit Vorrichtungen, die dass Ziel beleuchten und für Schusswaffen bestimmt sind, sind verboten. Also keine Herstellung, Erwerb, Besitz usw.
Daher sind auch die im Ausland beworbenen Laser und Taschenlampen mit Montage an Spielzeug hierzulande verboten.

Laufe sind definitionsgemäß Vorrichtungen, die einem Geschoss eine Führung geben. Dazu müssen sie mindestens 2 x die Länge des Kalibers haben.

Normalerweise bedarf die Herstellung von Schusswaffen der Erlaubnis. Damit das hergestellte Teil als Spielzeug und nicht als Schusswaffe eingestuft wird, muss es nach der Herstellung bewertet werden. D.h. die erreichbare Geschossenergie wird gemessen. Er dann kann ja die Aussage getroffen werden, ob das Teil eine Schusswaffe ist oder nicht, weil ja die grundsätzlichen Merkmale einer Schusswaffe in Prinzip gegeben sind.

Ob der Lauf geschlitzt ist oder nicht, ist erstmal unerheblich. Was dabei raus kommt (Energie) ist entscheidend.
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Alt 21.02.2008, 18:42
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Zitat:
Was dabei raus kommt (Energie) ist entscheidend.
Meinem Verständnis des WaGe entsprechend ist es das nicht, da auch bei geringster Geschossenergie der Aufsatz von Zielbeleuchtung verboten ist. (also zb. auch auf die sanftesten Softair)

Zitat:
Laufe sind definitionsgemäß Vorrichtungen, die einem Geschoss eine Führung geben. Dazu müssen sie mindestens 2 x die Länge des Kalibers haben.
Woher kommt die Definition, gibt es da noch mehr davon?
Nach dieser Definition wäre also B's einzige Option eine Nerf-Pistole (hier ist die Abschussvorrichtung <2 Kaliber) so in der Requisite unterzubringen, dass der rest der Requisite keine Führung mehr für das Geschoss bietet?

Zitat:
Der gesamte Umgang mit Vorrichtungen, die dass Ziel beleuchten und für Schusswaffen bestimmt sind, sind verboten. Also keine Herstellung, Erwerb, Besitz usw.
das ist klar, deshalb versucht B ja auch eine Möglichkeit zu finden die Requisite gar nicht erst als Schusswaffe laufen zu lassen, Zieleinrichtungen für vollautomatische Nicht-Waffen sind ja nicht verboten.
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Alt 21.02.2008, 19:52
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Zitat:
Zitat von loonquawl
Meinem Verständnis des WaGe entsprechend ist es das nicht, da auch bei geringster Geschossenergie der Aufsatz von Zielbeleuchtung verboten ist. (also zb. auch auf die sanftesten Softair)
Du musst Dein Zitat auf meinen Beitrag nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Das bezog sich auf die Definition eines Laufes und die Herstellung einer Schusswaffe.

Zitat:
Zitat von loonquawl
Woher kommt die Definition, gibt es da noch mehr davon?
Nach dieser Definition wäre also B's einzige Option eine Nerf-Pistole (hier ist die Abschussvorrichtung <2 Kaliber) so in der Requisite unterzubringen, dass der rest der Requisite keine Führung mehr für das Geschoss bietet?
Kein Problem:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

1.1.2
Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender
rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben
werden, ein gewisses Maß an Führung ( Richtung ) gibt. Diese
Voraussetzung ist in der Regel als gegeben anzusehen, wenn die
Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt,
mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt. Ist der
Innenquerschnitt des Laufs nicht kreisförmig, gilt der Durchmesser
eines flächengleichen Kreises als Kaliber. Düsen von Sprühgeräten
sind keine Läufe.

Zitat:
Zitat von loonquawl
das ist klar, deshalb versucht B ja auch eine Möglichkeit zu finden die Requisite gar nicht erst als Schusswaffe laufen zu lassen, Zieleinrichtungen für vollautomatische Nicht-Waffen sind ja nicht verboten.
Das ist im Fall einer Zieleinrichtung mit Beleuchtung unerheblich. Sie ist als Gegenstand alleine schon verboten.

37.2.5
Die Verbote nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 und 3 WaffG betreffen
Waffenzubehör, das vorwiegend von Wilderern benutzt wird. Die
Vorschriften erfassen neben den herkömmlichen
Beleuchtungsvorrichtungen für Zieleinrichtungen und Ziele Geräte, die
unsichtbare Strahlen, z.B. Ultrakurzwellen oder Infrarotstrahlen
aussenden oder einen Bildwandler oder eine elektrische Verstärkung
besitzen, mit deren Hilfe für das Auge nicht mehr wahrnehmbare
Strahlen sichtbar gemacht werden. Dabei ist unerheblich, ob die
Vorrichtung bereits an der Waffe angebracht ist; Voraussetzung ist
lediglich, dass das Gerät dazu bestimmt ist, mit der Waffe verbunden
zu werden. Eine solche Bestimmung ist auch gegeben, wenn die
Vorrichtung auf eine gebräuchliche Schusswaffe montiert werden
kann, auch wenn sie ohne Montage anderweitig benutzbar ist, z.B. für
Beobachtungszwecke.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 22:50
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

die person kann soviel laserpointer, nachtsichtgeräte oder taschenlampe anbauen wie sie will,
muß aber folgende regel beachten:

die fiktive Sifi"waffe" darf nicht den allgemeinen bestimmungen einer waffe gleichen

und laserpointer sowie nachtsicht oder taschenlampe müssen über eine individuelle
halterung verfügen, mit der diese sachen 100 prozentig nicht wo anders angebaut werden können.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:11
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Zitat:
Zitat von tkopfer
die person kann soviel laserpointer, nachtsichtgeräte oder taschenlampe anbauen wie sie will,
muß aber folgende regel beachten:

die fiktive Sifi"waffe" darf nicht den allgemeinen bestimmungen einer waffe gleichen

und laserpointer sowie nachtsicht oder taschenlampe müssen über eine individuelle
halterung verfügen, mit der diese sachen 100 prozentig nicht wo anders angebaut werden können.
Das ist in meinen Augen unerheblich. Sonst wären ja die Laser oder ähnliches an reinen Spielzeugwaffen (die keine Schusswaffen im Sinne des WaffG sind) erlaubt. Ja noch nicht mal an Attrappen sind Laser erlaubt.

Warum ist Dir das so wichtig?
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:20
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

das ist in dem maße erheblich, das nämlich selbst spielzeugwaffen auch als waffen im gesetz genannt werden. und zwar im unterpunkt "vom gesetz ausgenomme waffen". aber immer noch als waffen eingestuft.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:23
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Das hat aber mit dem Laser nichts zu tun.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:30
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

Noch mal deutlich nachzulesen beim BKA:
http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...affenrecht.pdf
Siehe letzte Frage dieser FAQ.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 23:32
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AW: Bau einer Nicht-Waffe mit Zielbeleuchtung und vollautomatisch

hat deswegen mit dem laser zu tun weil, allein die möglichkeit einen laser mit montagevorrichtung an eine waffe anzubauen zu können ist strafbar.
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