Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufbewahrung von Waffen im Büro

Dies ist eine Diskussion zu Aufbewahrung von Waffen im Büro innerhalb des Forums Waffenrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 14:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Büchse_86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufbewahrung von Waffen im Büro

Mal angenommen, ein Waffenbesitzer bewahrt seine Waffen nicht in seiner Wohnung sondern in seinem Büro auf. Die Wohnung ist in A und das Büro in B. Muss er dies angesichts der unangemeldeten Kontrollen über die Aufbewahrung der zuständigen Waffenbehörde mitteilen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 16:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Jenseits des Elfenbeinturms
Alter: 45
Beiträge: 332
96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)96% positive Bewertungen (332 Beiträge, 25 Bewertungen)  
AW: Aufbewahrung von Waffen im Büro

Zitat:
Zitat von Büchse_86 Beitrag anzeigen
Mal angenommen, ein Waffenbesitzer bewahrt seine Waffen nicht in seiner Wohnung sondern in seinem Büro auf. Die Wohnung ist in A und das Büro in B. Muss er dies angesichts der unangemeldeten Kontrollen über die Aufbewahrung der zuständigen Waffenbehörde mitteilen?
Eine Verpflichtung zur Mitteilung besteht nur darin, in was für einem Sicherheitsschrank die Waffen aufbewahrt werden. Wo der steht, wird aber überlicherweise auch mit abgefragt.
Interessant wird es, wenn das Büro kein dauerhaft bewohntes Gebäude ist. Dann muss der Schrank nämlich Widerstandsgrad 1 nach DIN/EN 1143-1 haben und es dürfen nur bis zu drei Langwaffen aufbewahrt werden.
__________________
Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 17:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1.068
97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)97% positive Bewertungen (1068 Beiträge, 93 Bewertungen)  
AW: Aufbewahrung von Waffen im Büro

Da ein Büro sicherlich zu üblichen Geschäftszeiten genutzt wird, ist es ein dauerhaft bewohntes Gebäude, bzw. es ist ein Geschäftshaus mit anderen Wohneinheiten darin. Es gibt keine Verpflichtung, dass ein Waffenbesitzer seine Waffen auch zu Hause aufbewahren muss. Problematisch wird das erst, wenn Andere auch Zugriff auf den Waffenschrank haben, weil Waffen nicht als Dauerleihe grundlos überlassen werden dürfen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aufbewahrung von Waffen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 30.06.2011 18:09
Aufbewahrung legaler Waffen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.01.2011 23:19
Transport von Waffen, Zeigen von Waffen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.09.2010 06:38
Aufbewahrung von Waffen Waffenrecht 30.12.2009 12:29
Katana Aufbewahrung Waffenrecht 28.09.2009 16:44





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Waffenrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN