Dies ist eine Diskussion zu Aufbewahrung von Waffen innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Aufbewahrung von Waffen |
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| AW: Aufbewahrung von Waffen Das ist einfach zu beantworten: Das WaffG § 36 und die AWaff § 13 kennt in Sachen Aufbewahrung nur erlaubnispflichtige Waffen und stuft diese nach Lang- und Kurzwaffen ein. Für erlaubnnispflichtige Kurzwaffen gilt der B-Tresor als Minimum. Jedoch kannst versuchen die Behörde von der geringen Deliktrelevanz zu überzeugen, die dann einen einfachen Einschluss in einen unklassifizierten Schrank zustimmen kann. Das lasse dann schriftlich zusichern. Jedoch könnte das auch eine Gebühr kosten. Da ist es fraglich, ob das bei einem Tresor von gut 100 Kaufpreis lohnt. Ach ja, die dazugehörige Munition darf nicht mit der Waffe zusammen gelagert werden. Man das einfach umgehen, indem man diese Minipillen in eine Geldkassette lagert. Aber nicht Schlüssel stecken lassen. |
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| AW: Aufbewahrung von Waffen Sorry dass ich mich erst jetzt wieder melde, hatte keine Zeit zu antworten. Erstmal danke für die Antwort. Du hast Recht, da ist es sicher besser einen Tresor der Klasse B anzuschaffen und für die Munition wäre dann ja noch der Hoteltresor vorhanden. Natürlich nur in dem fiktiven Fall. :-) |
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