Dies ist eine Diskussion zu Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? innerhalb des Forums Waffenrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Zitat:
Aber erstens gibt es kein Verbot gegen normale Taschenmesser. der 42a WaffG bezieht sich auf Einhandmesser und Messer mit fester Klinge > 12 cm Klingenlänge. Und zweitens gilt das Führverbot nur in der Öffentlichkeit. Völlig unabhängig vom WaffG kann aber der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und jeden beliebigen Gegenstand (oder Personen) aus seinem Haus und Grundstück zu verweisen. In einem Jugendzentrum gibt es bestimmt eine Hausordnung. Mich würde es doch sehr wundern, wenn diese Messer, Waffen und Alkohol nicht verbietet. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? ganu das ist der Fall. Die Jugendlichen tendieren stark zu Gewalt und A ist körperlich nicht nicht in der Lage (nicht trainiert genug) sich nennenswert zu verteidigen. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Dann wird er mit einem Messer eher sein Waterloo erleben. Was glaubt er wohl, wird passieren, wenn ein Angreifer es ihm aus den Händen entwindet?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Eben. Da würde ich mich ganz schnell aus dem Staub machen. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Ein Messer erscheint mir nicht gerade aggressionshemmend. Wie wäre es mit einem Gummiknüppel? Allerdings muss man damit auch umgehen können. Und der Hausherr muss natürlich einverstanden sein. Schätze, dass es schon daran scheitern wird. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Das offensichtliche Tragen von Schlagstöcken halte ich nun nicht für sehr sinnvoll. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Ein verdeckt getragenes Messer ist erst recht nicht sinnvoll. Ich bezweifle auch, dass man damit eine Horde Jugendlicher auf Distanz halten kann. Als "gefährdete Person" könnte man natürlich einen Waffenschein beantragen und mit einer Schusswaffe herumlaufen. ![]() A sollte sich entweder einen anderen Job suchen oder einen Weg finden sich ohne Waffe zu behaupten. Dürfte besser sein als sich hinterher die Waffe aus dem Hintern operieren zu lassen. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Jahrestagung der BAuA: Viele Wege führen zu guter Arbeit | Nachrichten: Wissenschaft | 14.10.2008 16:00 |
| Braucht man eine Genehmigung, um ein Messer in der Öffentlichkeit mit sich zu führen? | Waffenrecht | 11.08.2008 15:13 |
| Projekt "Selbstständige Schule" geht nach sechs Jahren zu Ende / Modellregionen führen Arbeit gemeinsam mit dem Land NRW weiter | Nachrichten: Wissenschaft | 23.06.2008 11:00 |
| Gute Tradition: Stefan Messer verleiht Adolf-Messer-Preis | Nachrichten: Wissenschaft | 03.11.2005 12:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios