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Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Dies ist eine Diskussion zu Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen? innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2009, 19:00
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Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Mal angenommen Person A arbeitet in einem Jugendzentrum, in dem Gewaltbereite Jugendliche oft anwesend sind. Ist dies Grund genug, um ein Messer bei sich führen zu dürfen?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2009, 19:54
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Zitat:
Zitat von PT1234
Mal angenommen Person A arbeitet in einem Jugendzentrum, in dem Gewaltbereite Jugendliche oft anwesend sind. Ist dies Grund genug, um ein Messer bei sich führen zu dürfen?
Das wäre eher ein Grund eben keine Messer und dergleichen dort zu dulden.
Aber erstens gibt es kein Verbot gegen normale Taschenmesser. der 42a WaffG bezieht sich auf Einhandmesser und Messer mit fester Klinge > 12 cm Klingenlänge.
Und zweitens gilt das Führverbot nur in der Öffentlichkeit.
Völlig unabhängig vom WaffG kann aber der Hausherr von seinem Hausrecht Gebrauch machen, und jeden beliebigen Gegenstand (oder Personen) aus seinem Haus und Grundstück zu verweisen.

In einem Jugendzentrum gibt es bestimmt eine Hausordnung. Mich würde es doch sehr wundern, wenn diese Messer, Waffen und Alkohol nicht verbietet.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2009, 21:48
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

ganu das ist der Fall. Die Jugendlichen tendieren stark zu Gewalt und A ist körperlich nicht nicht in der Lage (nicht trainiert genug) sich nennenswert zu verteidigen.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2009, 21:50
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Dann wird er mit einem Messer eher sein Waterloo erleben. Was glaubt er wohl, wird passieren, wenn ein Angreifer es ihm aus den Händen entwindet?
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Alt 06.07.2009, 21:55
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Eben. Da würde ich mich ganz schnell aus dem Staub machen.
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Alt 07.07.2009, 00:13
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Ein Messer erscheint mir nicht gerade aggressionshemmend. Wie wäre es mit einem Gummiknüppel? Allerdings muss man damit auch umgehen können. Und der Hausherr muss natürlich einverstanden sein. Schätze, dass es schon daran scheitern wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 00:23
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Das offensichtliche Tragen von Schlagstöcken halte ich nun nicht für sehr sinnvoll.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 07:54
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Ein verdeckt getragenes Messer ist erst recht nicht sinnvoll. Ich bezweifle auch, dass man damit eine Horde Jugendlicher auf Distanz halten kann.

Als "gefährdete Person" könnte man natürlich einen Waffenschein beantragen und mit einer Schusswaffe herumlaufen.

A sollte sich entweder einen anderen Job suchen oder einen Weg finden sich ohne Waffe zu behaupten. Dürfte besser sein als sich hinterher die Waffe aus dem Hintern operieren zu lassen.
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  #9 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 08:19
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Zitat:
Zitat von 2much
A sollte sich entweder einen anderen Job suchen oder einen Weg finden sich ohne Waffe zu behaupten. Dürfte besser sein als sich hinterher die Waffe aus dem Hintern operieren zu lassen.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!
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  #10 (permalink)  
Alt 07.07.2009, 13:57
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AW: Arbeit im Jugendzentrum als Grund Messer führen zu dürfen?

Zitat:
Zitat von Goldbart
Wie soll das gehen bei besoffenen Kiffern, die wie verrückt auf alles einprügeln?
Von besoffenen Kiffern habe ich nichts gelesen, nur von gewaltbereiten Jugendlichen.
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