Dies ist eine Diskussion zu altlasten innerhalb des Forums Waffenrecht
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| altlasten nehmen wir einmal an, mr. x hat aus der zeit, als dieses noch erlaubt war, mehrere butterfly-messer. was würde bei einer hausdurchsuchung und fund der messer auf mr x zukommen - die messer sind wohl im keller oder auf dem boden in divesen kartons in vergessenheit geraten. wäre eine bestrafung des x überhaupt rechtens? nur aufgrund dämlicher gesetzesänderungen kann doch der x nicht gezwungen werden das ganze haus auf den kopf zu stellen um die blöden messer zu suchen. wenn er die messer führen würde könnte es der x es ja noch verstehen... zum glück sind hausdurchsuchungen ja selten aber x hat doch ein mulmiges gefühl wenn er an die ollen messer denkt. vielen dank für eure antworten gruß fistator |
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| AW: altlasten Ich weiß nicht, ob es nach dem Verbot im WaffG eine Amnestiefrist gegeben hat. Diese wäre ohnehin schon seit Jahren abgelaufen. Somit gibt es nach dieser Frist keine Gnade mehr. Wer so ein Ding noch hat, macht sich strafbar. Das ist keine Lappalie, sondern eine Straftat. Tipps um so ein Ding loszuwerden darf man nicht geben, das könnte als Aufforderung zu einer weiteren Straftat ausgelegt werden. Daher viel Glück! |
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| AW: altlasten Zitat:
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Eine Ausnahmegenehmigung des BKA nach § 40 Abs. 4 WaffG liegt wohl nicht vor. Zitat:
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Ansonsten gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist leider so und wird wahrscheinlich fast jeden Tag irgendjemand zum Verhängnis. Zur Beruhigung: in diesen Fällen fällt die Strafe oftmals wesentlich milder aus oder das Strafverfahren wird gegen Bezahlung eines bestimmten Betrages für einen gemeinnützigen Zweck eingestellt.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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| AW: altlasten Zitat:
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Man kann aber auch einfach die Verbotseigenschaft beseitigen. Dann kann man das Teil sogar behalten und trotzdem noch verwenden.
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| AW: altlasten Zitat:
Es hat mich aber gerade zu der Frage gebracht, wie das eigentlich ausschaut, wenn man eine verbotene Waffe erst nach Ablauf der Amnestiefrist (31.08.2003) gefunden hat. Die Antwort gibt § 40 Abs. 5 WaffG: "Wer eine in Anlage 2 Abschnitt 1 bezeichnete Waffe als Erbe, Finder oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen oder Munition sicherstellen oder anordnen, dass innerhalb einer angemessenen Frist die Waffen oder Munition unbrauchbar gemacht, von Verbotsmerkmalen befreit oder einem nach diesem Gesetz Berechtigten überlassen werden, oder dass der Erwerber einen Antrag nach Absatz 4 stellt. Das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition wird nicht wirksam, solange die Frist läuft oder eine ablehnende Entscheidung nach Absatz 4 dem Antragsteller noch nicht bekannt gegeben worden ist." In diesen Fällen passiert also nichts, wenn man den Fund unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde meldet. Wäre sonst ja auch fatal.
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| AW: altlasten danke für die antworten. ich finde das waffengesetz auch total und komplett plemplem... ich habe mir auch mal aus spanien ein nunchaku mitgebracht, ich war richtig gut mit dem ding... das teil hätte bei mir nie den weg aus dem umzäunten hausbereich gefunden. trotzdem hat mein vater das teil weggeschmissen, mit dem hinweis, dass das gegen das waffengesetz verstößt und er keinen ärger haben will... ich hätt mich übergeben können. mr x wird nicht nach den messern suchen... er war früher totaler waffennarr und weiß gar nicht mehr wieviele butterflys er sich mal angeschafft hat. wenn ihm eins über den weg läuft wird ers wegwerfen. nochmals vielen dank, gruß fistator |
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| altlasten Zitat:
Im allgemeinen ist das WaffG aber so schlecht nicht. Regel Du mal so eine vielschichtige Materie in einem Gesetz. Ist nämlich gar nicht so leicht, wenn man dabei alles beachten soll. Zitat:
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| AW: altlasten Zitat:
Umgang ist definiert mit: § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen ... (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. |
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| AW: altlasten Das sowieso. Wer noch verbotene Gegenstände besitzt, hat ohnehin die Popokarte, weil es keine legale Möglichkeit gibt, das Ding loszuwerden. |
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| AW: altlasten hallo, da sage noch mal jemand, dass dieses waffengesetz auch nur im ansatz und irgendwie sinn macht... macht gesetzestreue bürger zu verbrechern nur weil man sich nicht ( am besten jeden tag ) die neuesten gesetzesänderungen durchliest und sofort tätig wird an den meisten normalsterblichen ist doch diese änderung komplett vorbei gegangen, ich habs auch nur zufällig im nachtdienst gelesen, weil da son altes waffenmagazin rumlag. wenn der gesetzgeber sagen würde: diese und jene waffe ist ab heute verboten... die waffen sind sofort aus dem handel zu nehmen... wer damit auf offener straße angetroffen wird macht sich strafbar... damit könnte man m.e. leben, aber so empfinde ich es als frechheit. |
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