Dies ist eine Diskussion zu Airsoft ohne befriedetes Privatgelände innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Airsoft ohne befriedetes Privatgelände Da Airsoftwaffen ja unter den Anscheinsparagraphen fallen darf die (rein fiktive) Person A ja nur auf befriedetem Privatgelände damit spielen. In der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) steht jedoch: Zitat:
(Warnhinweise werden selbstverständlich angebracht und die Polizei wird auch informiert) freundliche Grüße, Michael Geändert von Michaek (17.12.2008 um 18:05 Uhr). |
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| AW: Airsoft ohne befriedetes Privatgelände Also gut, dann will ich mal meinen Senf dazu schreiben. Wie Du gemerkt hast, traut sich da wohl keiner ran, weil Du da schon was Interessantes aufgetan hast. Dennoch bin ich der vorsichtigen Meinung, dass man durch eigenes "anpinseln" einzelner Teile von Schusswaffen nicht unbedingt die Eigenschaft als Anscheinwaffe nimmt. Dazu fehlen definierte Regeln, denn was genau soll aus neaonfarbenen Teilen bestehen? Welche RAL-Farbe genau? Wieviel Fläche muss sichtbar sein? Usw. Die Hersteller von Spielzeugwaffen werden sicher diesbezüglich besondere Regeln zur Herstellung von Spielzeugen bekommen, damit den Kindern der Karnevalsspaß nicht genommen wird, (bzw. der Beruf Cowboy abgeschafft wird). Letztlich ist oben ja nicht vom färben bzw. lackieren einzelner Teile die Rede, sondern von neonfarbenen Materialien. Das ist ein Unterschied, denn Farbe schleißt ab, ein aus einer bestimmten Farbe hergestelltes (Kunststoff)Teil nicht. Um es auf einen Nenner zu bringen: Das Anpinseln des MFD nimmt nicht die Eigenschaft als Anscheinwaffe und somit bleibt m.E. das Führverbot davon unbeeinflusst. |
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| AW: Airsoft ohne befriedetes Privatgelände Genau so sehe ich das auch. Der Gesetzgeber will bewusst die Softairwaffen von der Straße haben. Leider gab es ja in der Vergangenheit auch diverse Vorfälle, die bis zum Schusswaffengebrauch der Polizei gingen. Daher dürfte der Maßstab, ob eine Softairwaffe nun vom Anschein betroffen ist oder nicht, eher streng ausgelegt werden. Daher wage ich mal zu bezweifeln, ob da eine private Pinselei ausreichen wird - um es mal spitzfindig aber klar auszudrücken. Wenn man Glück hat, wird sich da Polizist bequatschen lassen und er schreibt keine Anzeige. Wenn aber doch und das Teil wird geprüft, könnte das in die Hose gehen. Sprich der kleine Anstrich nimmt nicht die Eigenschaft als Anscheinwaffe, dann doch Führverbot nach 42a und folglich Einzug, Strafe und Tüten kleben. Daher spielen nur auf zugestimmten, umfriedeten Privatgelände. So meine Einschätzung. |
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