
05.05.2012, 15:39
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Jun 2009 Ort: Jenseits des Elfenbeinturms Alter: 45
Beiträge: 439
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| AW: Softair in Öffentlichkeit Zitat:
Zitat von Boundless Die Softair ist unter 0,5 Joule. | Dann gilt sie waffenrechtlich als Spielzeug, d.h. der Erwerb und Besitz ist nicht an ein Alterserfordernis gebunden. Allerdings ist sie (höchstwahrscheinlich) eine Anscheinswaffe, d.h. sie sieht einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ähnlich und damit wäre das Führen in der Öffentlichkeit nach § 42 a WaffG verboten und ordnungswidrig. Zitat:
Zitat von Boundless Und wo steht den so ein F? | In der Regel irgendwo auf dem Griffstück oder dem Schlitten. Zitat:
Zitat von Boundless Müsste jeder von denen 10.000 zahlen? | Die 10.000 € sind nur die obere Grenze des Bußgeldrahmens. Das tatsächliche Bußgeld dürfte deutlich darunter liegen. In Fällen, die mir persönlich bekannt sind, lagen die Bußgelder zwischen 100 und 300 €, je nach finanzieller Potenz des Betroffenen.
Zahlen muss eigentlich nur der, der mit der Waffe auch erwischt wird.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |