Dies ist eine Diskussion zu 2 Besitzer, Ein Safe? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| 2 Besitzer, Ein Safe? Ich kenne mich im Waffenrecht nicht besonders gut aus, daher habe ich Fragen zum folgenden Sachverhalt: A, sein Vater und sein Großvater leben alle im selben Mehrfamilienhaus. Der Großvater besitzt einen Revolver und einen Kurzwaffentresor. Da A nun Gefallen am Sportschießen gefunden hat, würde er auch gerne eine Waffe erwerben (Vorraussetzungen soweit alle erfüllt). Wie sieht es nun bei der Aufbewahrung aus? Darf A eine Pistole (KK) im Tresor des Großvaters lagern? Oder muss sich A einen eigenen Tresor kaufen? oder gibt es andere Möglichkeiten die Waffe unterzubringen, da A es für Quatsch hält, noch einen Tresor zu kaufen, wo doch sowieso einer im Haus steht. Wünsche noch einen schönen Sonntag.
__________________ Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D Gruß, MajorPain |
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| AW: 2 Besitzer, Ein Safe? Eine gemeinschaftliche Nutzung eines Waffenschrankes gilt nur für Berechtigte, die im gleichen Haushalt wohnen: AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition ... (10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig. ... |
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| AW: 2 Besitzer, Ein Safe? Wenn zwei miteinander verwandte Berechtigte zwar im gleichen (mehrfamilien-)Haus wohnen, aber jeder seine eigene Wohnung hat, liegt m.E. keine häusliche Gemeinschaft (mehr) vor und jeder braucht seinen eigenen Waffenschrank. Eine häusliche Gemeinschaft könnte man höchstens dann noch annehmen, wenn A in einem Einfamilienhaus wohnt und Opa bewohnt die Einliegerwohnung (oder umgekehrt). Aber auch da könnte man schon streiten. Es gibt aber bestimmt Behörden, die das etwas liberaler auslegen, also im Zweifel mal dort nachfragen.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: 2 Besitzer, Ein Safe? So ist es. Diese Regelung ist in erster Linie an Ehepaare geschuldet, die beide dem Hobby Sportschießen oder der Jagd nachgehen. Wenn beide berechtigt sind wäre es Unsinn beiden je einen eigenen Tresor vorzuschreiben. Ausnahmen gibt es immer und überall. Da kann man mal mit dem SB reden. Dann aber diese Sondervereinbarung schriftlich geben lassen. |
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| AW: 2 Besitzer, Ein Safe? Zur häuslichen Gemeinschaft im Sinne des § 13 Abs. 10 AWaffV gibts leider noch nicht viel Abhandlungen. Den einschlägigen Kommentierungen kann aber entnommen werden, dass sich diese nicht nur auf ein dauerhaftes Zusammenwohnen bezieht, sondern z.B. auch solche Fälle umfassen kann: - regelmäßig besuchender Sohn, der auswärts studiert - Bewohner im gleichen Haus - eng mit der Familie verbundener Nachbar, der den Hausschlüssel hat und z.B. regelmäßig in der Wohnung Blumen gießt, Katzen füttert o.ä. Einfach mal mit der zuständigen Waffenbehörde darüber reden und Vorschläge machen, dürfte kein Fehler sein. Generell ist es immer ratsam, diese über den aktuellen Verwahrungsort stets im Bilde zu halten und Änderungen mitzuteilen. Sonst könnte es bei einer unangekündigten Vorortkontrolle zu blöden Diskussionen führen und die Mitarbeiter der Waffenbehörde ärgern sich zurecht, wenn sie umsonst angereist sind.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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| AW: 2 Besitzer, Ein Safe? Vielen Dank euch dreien für die aufschlussreichen Antworten. Werde da mal beim Sb nachfragen. ![]()
__________________ Der oben geschriebene Text ist Urspung des freien Gedankenguts eines Nicht-Anwalts ;D Gruß, MajorPain |
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