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zweiter belastender VA

Dies ist eine Diskussion zu zweiter belastender VA innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 12:11
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zweiter belastender VA

Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt Ihr mir bei folgendem Fall die günstigste Vorgehensweise erklären:

Das Prüfungsamt hat eine Prüfung als endgültig nicht bestanden gewertet. Hiergegen ist Klage eingelegt worden und PKH Antrag gestellt.
Nun schreibt das Studentensekretariat (mit Rechtsbehelfsbelehrung), dass der Student auf Grund dessen exmatrikuliert wird.

Wenn der Student nun weiter studieren will, darf der Exmatrikulationsbescheid ja nicht rechtskräftig werden, richtig? Also muss er wohl angefochten werden. Kann die ursprüngliche Klage erweitert werden? Wie ist das wohl am günstigsten zu lösen?
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Alt 20.05.2011, 13:10
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AW: zweiter belastender VA

Da es sich bei der Exmatrikulation um einen neuen VA mit eigenständiger Klagefrist handelt, sollte der Student eine neue Klage erheben und hierbei auf das bereits anhängige Verfahren bezüglich der Prüfung hinweisen. Das Gericht kann dann beide Verfahren durch Beschluss miteinander zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden (§ 93 VwGO). Dies kann ggf. auch angeregt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 13:27
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AW: zweiter belastender VA

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!
Sorry, wenn ich nochmal nachfrage, aber eine Klageerweiterung (wie im Zivilrecht) ist nicht möglich?
LG
Lore
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2011, 14:55
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AW: zweiter belastender VA

Eine Klageerweiterung (§ 264 Nr. 2 ZPO) ist über § 173 VwGO schon möglich, aber in dem geschilderten Fall wird die Aufhebung eines neuen VA's (Exmatrikulation) mit eigenständigem Regelungsgehalt begehrt, so dass sich schwer sagen lässt, der ursprüngliche klageantrag (Bestehen der Prüfung) werde lediglich erweitert (auch wenn natürlich ein Sachzusammenhang besteht).
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  #5 (permalink)  
Alt 21.05.2011, 11:59
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AW: zweiter belastender VA

Danke!
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