Dies ist eine Diskussion zu Zuständigkeiten bei der Umschreibung eines Segelscheines innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Zuständigkeiten bei der Umschreibung eines Segelscheines Also mal angenommen Herr A, Frau B und Herr C machen gemeinsam im Ausland einen Segelschein, und Herr A und Frau B lassen sich diesen beim Deutschen Segler-Verband e.V. in einen detschen Segelschein umschreiben. Herr C will nun selbiges tun, bekommt aber keinen deutschen Schein sondern bekommt seit 2 Jahre keine Antwort außer, dass das Verfahren der Umschreibung noch eine unbestimmte Zeit dauren wird. Folgende Fragen stellen sich: 1. Ist der Deutsche Seglerverband e.V. in dem hier vorliegenden Fall eine Behörde? 2. Wäre es rechtens, dass gleiche auländische Segelscheine unterschiedlich behandelt werden? Oder wird hier Herr C diskriminiert? 3. Könnte man nach 2 Jahren eine Untätigkeitsklage gegen die "Behörde" anstrengen? |
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