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Zuständigkeiten bei der Umschreibung eines Segelscheines

Dies ist eine Diskussion zu Zuständigkeiten bei der Umschreibung eines Segelscheines innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 01.10.2009, 15:40
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Zuständigkeiten bei der Umschreibung eines Segelscheines

Keine Ahnung ob ein solcher Fall hier an der richtigen Stelle ist, aber ich habe kieine bessere Rubrik gefunden.

Also mal angenommen Herr A, Frau B und Herr C machen gemeinsam im
Ausland einen Segelschein, und Herr A und Frau B lassen sich diesen beim Deutschen Segler-Verband e.V. in einen detschen Segelschein umschreiben. Herr C will nun selbiges tun, bekommt aber keinen deutschen Schein sondern bekommt seit 2 Jahre keine Antwort außer, dass das Verfahren der Umschreibung noch eine unbestimmte Zeit dauren wird.

Folgende Fragen stellen sich:

1. Ist der Deutsche Seglerverband e.V. in dem hier vorliegenden Fall eine Behörde?
2. Wäre es rechtens, dass gleiche auländische Segelscheine unterschiedlich behandelt werden? Oder wird hier Herr C diskriminiert?
3. Könnte man nach 2 Jahren eine Untätigkeitsklage gegen die "Behörde" anstrengen?
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