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zur Berufung getrennt?

Dies ist eine Diskussion zu zur Berufung getrennt? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 10:02
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zur Berufung getrennt?

Guten Tag,
ein Ehepaar hat Berufung eingelegt. Zum Berufungstermin wird aber nur ein Ehepartner vorgeladen, obwohl die Sache beide betrifft.
Was hat das zu bedeuten?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.06.2012, 17:41
V.I.P.
 
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AW: zur Berufung getrennt?

Das wird zu bedeuten haben, dass das Gericht nur die Anwesenheit eines Ehepartners zwecks Sachverhaltsklärung für erforderlich hält. Vertreten werden beide ohnehin durch den Rechtsanwalt.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.06.2012, 14:55
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AW: zur Berufung getrennt?

Danke für die Antwort. Sie sind sicher kein Hellseher, aber sollte man dies nun positiv oder negativ sehen?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.06.2012, 18:07
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AW: zur Berufung getrennt?

Keine Ahnung.
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