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Zeuge erstattet Anzeige

Dies ist eine Diskussion zu Zeuge erstattet Anzeige innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 19:04
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Zeuge erstattet Anzeige

Falls es eine Angelegenheit des Strafprozessrechts ist, bitte ich um Verschiebung.

Kommt, wenn jemand die Polizei ruft, weil jemand Anderes auf der Straße angegriffen wird, Verwaltungsarbeit auf ihn zu, oder braucht er bloß warten, bis die Polizei eintrifft und die Aussage des Opfers (schriftlich?) bestätigen, und kann weitergehen? Ist ein Zeuge (im späteren Verlauf) überhaupt noch von Relevanz, wenn vor Ort alles aufgenommen wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 19:13
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Der Zeuge wird vor Ort kurz vernommen und dann zu einer ordentlichen Vernehmung auf die PI bestellt. Das war es dann erst mal für ihn. Wenn es zu einer Verhandlung kommt und er geladen werden sollte, dann muss er dort auftauchen. Mehr erwartet den Zeugen nicht
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Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 19:30
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Was erwartet ihn bei der ordentlichen Vernehmung? Hat es negative Folgen für ihn oder das Opfer, wenn er dort nicht erscheint?

Kann man seine Rolle als Zeuge auch ’weitergeben‘, also telefonisch Anzeige erstatten, zu einer anderen Person gehen und ihr sagen „Hören Sie mal, ich muss noch dies und das erledigen, regeln Sie das Übrige!“?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 19:56
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Was erwartet ihn bei der ordentlichen Vernehmung? Hat es negative Folgen für ihn oder das Opfer, wenn er dort nicht erscheint?
Bei der polizeilichen Vorladung muss er nicht erscheinen, bei der staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen schon. Ein Zeuge ist zur Aussage verpflichtet
Bei der Vernehmung auf der Polizeidienststelle schildert er nur noch mal den kompletten Sachverhalt, bekommt dazu ein paar Fragen gestellt, dann unterschreibt er seine Aussage in der Regel und das war´s. Ist keine große Sache! Musste ich heute morgen erst machen, weil gestern einer nen Radfahrer plattgefahren hat und ich "Ohrenzeuge" war.
Wenn man keine Aussage macht, dann kann das für das Opfer natürlich negative Auswirkungen haben. Es kann sein, dass das Verfahren eingestellt wird, weil nicht genug Beweise vorhanden sind.


Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Kann man seine Rolle als Zeuge auch ’weitergeben‘, also telefonisch Anzeige erstatten, zu einer anderen Person gehen und ihr sagen „Hören Sie mal, ich muss noch dies und das erledigen, regeln Sie das Übrige!“?
Äääh, nein! Eine Aussage kann nur der machen, der die Tat auch gesehen hat



Ich kann nur empfehlen einfach die Aussage zu machen, negative Folgen hat man davon nicht und wenn man selbst mal Probleme hat, dann wünscht man sich auch, dass andere einem helfen!


Ach ja, wenn man die Straftat nur meldet, also lediglich die Polizei anruft, damit Hilfe kommt, dann erstattet man keine Anzeige!
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 20:35
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Äääh, nein! Eine Aussage kann nur der machen, der die Tat auch gesehen hat
Es war eine Person gemeint, die ebenfalls Zeuge ist. Wie vieler Zeugen bedarf es? Ich halte es für wirtschaftlich angemessen, wenn Einer die Polizei ruft und ein Anderer den Rest erledigt. Bei einer Tat, die sich nicht binnen weniger Sekunden ereignete, sollte es nicht zu unterschiedlichen Sichtweisen und Berichten kommen, denke ich.

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ach ja, wenn man die Straftat nur meldet, also lediglich die Polizei anruft, damit Hilfe kommt, dann erstattet man keine Anzeige!
Das ist gut zu wissen. Bleibt der darauf folgende Ablauf dennoch derselbe?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 20:48
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Es war eine Person gemeint, die ebenfalls Zeuge ist. Wie vieler Zeugen bedarf es? Ich halte es für wirtschaftlich angemessen, wenn Einer die Polizei ruft und ein Anderer den Rest erledigt. Bei einer Tat, die sich nicht binnen weniger Sekunden ereignete, sollte es nicht zu unterschiedlichen Sichtweisen und Berichten kommen, denke ich.
Wirtschaftlich angemessen?
Jeder der Zeuge ist, ist für die Polizei auch nützlich! Jeder hat eine andere Wahrnehmung oder Perspektive.

Zitat:
Zitat von Alexias Beitrag anzeigen
Das ist gut zu wissen. Bleibt der darauf folgende Ablauf dennoch derselbe?
Ja




Aber mal eine andere Sache, was genau hat der fiktive Zeuge, aus Deinem Beispiel, für ein Problem damit, als Zeuge zur Verfügung zu stehen?
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 21:04
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ach ja, wenn man die Straftat nur meldet, also lediglich die Polizei anruft, damit Hilfe kommt, dann erstattet man keine Anzeige!


Man hat die Polizei ueber eine Straftat informiert. Was sonst nennt man eine "Anzeige"??
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 30.12.2010, 21:09
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Zitat:
Zitat von Domingo Beitrag anzeigen


Man hat die Polizei ueber eine Straftat informiert. Was sonst nennt man eine "Anzeige"??
Sorry, irgendwie hab ich grad Strafantrag und Strafanzeige miteinander versemmelt
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Alt 30.12.2010, 21:13
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

Wie aus den Beiträgen hervorgeht, ist der Zeuge Verwaltungsarbeiten abgeneigt und bestrebt, Arbeit gerecht zu verteilen und sein Leben zweckorientiert zu führen. Er ist also möglicherweise ein Kommunist mit Neigung zum Pragmatismus, der bereits genug Akten bearbeitet und Terminen nachkommt, und kein Interesse an weiteren hat. (:
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  #10 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 21:19
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AW: Zeuge erstattet Anzeige

ich wüßte nicht, dass es verboten wäre, eine straftat anzuzeigen und dann abzuhauen - von daher null problemo...
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bürokratie, strafanzeige, zeuge

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