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Zahlungen nach Klage

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungen nach Klage innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 06.10.2010, 13:08
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Zahlungen nach Klage

Hallo zusammen,

der Anwalt XXX hat vier Urteile aus denen hervorgeht, dass YYY eine Schuld begleichen muss. YYY und XXX einigen sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. Seit Jahren zahlt YYY diese Raten und bittet den Anwalt XXX ihm zu belegen, wie diese Ratenzahlung verbucht wurde. Dabei fällt auf, dass XXX große Beträge gar nicht verbucht hat. Der Schuldner YYY fragt sich, ob eventuell noch mehr Beträge nicht verbucht wurden. Was kann der Schuldner YYY an dieser Stelle tun? Kann er dafür sorgen, dass es zu einem Stop der Ratenzahlung kommt und der Anwalt XXX belegen muss, was tatsächlich noch offen ist? Was passiert, wenn heraus kommt, das bei XXX wieder fehlerhafte Kontoauszüge vorhanden sind?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 20:08
Senior Mitglied
 
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AW: Zahlungen nach Klage

Wer zahlt muss die Zahlung belegen können.
Wenn aber Belege vorhanden sind, ist es doch kein Problem die Zahlungen nachzuweisen.

Der Gläubiger muss dem Schuldner eine vollständige Forderungsaufstellung aushändigen.
__________________
Meine Meinungsäußerungen dienen einem allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch, stellen keinen Rechtsrat für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen vergleichbar ist.
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