Dies ist eine Diskussion zu Wohnungsaufbruch per Gerichtsbeschluß innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Wohnungsaufbruch per Gerichtsbeschluß Wie ist er juristisch zu würdigen? A ist mit B verheiratet und lebt in Gütergemeinschaft zusammen. A hat im Zuge eines Vorauserbe mit ihren Eltern nun aus dem EWrbvertrag heraus Streit, indem finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden. B hat mit dem Erbvertrag nichts zu tun, - ist namentlich darin auch nicht erwähnt. A und B bewohnen gemeinsam eine Eigentumswohnung, welche aber auf den alleinigen Namen des B im Grundbuch eingetragen ist. A und B sind wohnungsabwesend. Die Eltern von A haben nun einen Titel zur Pfändung bei A erwirkt. Es ist gerichtlich bekannt, dass A mittellos ist. Die Gerichtsvollzieherin kündigt an, die Wohnung mit Gewalt öffnen zu lassen, falls in der Wohnung niemand anzutreffen ist. Kernfrage ist: A bewohnt zwar die Wohnung, ist aber nicht Eigentümer. Kann die Gerichtsvollzieherin rein?
__________________ Glücklicher Pensionär |
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