Dies ist eine Diskussion zu Wohnsitze innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Wohnsitze Wo muß er wie gemeldet sein ? a) Genügt es, wenn B-Stadt von seinem Hauptwohnsitz Kenntnis hat und C-Stadt von seinem Nebenwohnsitz ?, oder b)Müssen sowohl in B- und in C-Stadt Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet, resp. hinterlegt sein ? |
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| AW: Wohnsitze Gem. § 16 Abs. 4 des Hessischen Meldegesetzes hat der Einwohner bei jeder An- und Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen er ggf. hat und welche Wohnung Hauptwohnung ist (die Hauptwohnung kann nicht nach freiem Ermessen bestimmt werden, denn auch hier gibt es gesetzliche Regelungen). Ich gehe mal davon aus, dass die Meldegesetze anderer Bundesländer ebenso formuliert sind. Also ist die Alternative b) richtig. |
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