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Wohngeld

Dies ist eine Diskussion zu Wohngeld innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 15.01.2012, 13:17
Boardneuling
 
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Exclamation Wohngeld

hallo,
angenommen Familie X (Vater, Mutter und Sohn (knapp 2 Jahre)) hat einen Einkommen von 993€ netto (nur Vater arbeitstätig) und bezieht Wohngeld. Da das Auto von Familie X kein Tüv mehr bekommt, möchte diese sich ein anderes gebrauchtes Auto kaufen. Familie X findet ein Auto im Wert von 10.950€, das sie auf Raten kaufen möchte (Finanzierung wurde von der Bank angenommen). Die Farge ist: darf Familie X trotz Wohngeld ein Auto finanzieren oder wird somit das Wohngeld gestrichen? und wie sieht es bei dem Weiterbewilligungsantrag des Wohngelds aus? Außerdem wie läuft das mit dem Wieterbewilligungsantrag gibt es eine frist oder bekommt man einen zugeschickt?
danke
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 14:40
V.I.P.
 
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AW: Wohngeld

Darf die Familie.

Die Vermögensgrenzen für Wohngeld liegen weit höher als 11000 €.

Grundsätzlich sollte man immer selbst darauf achten, wann ein Anspruch ausläuft und wann ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Einige Wohngeldstellen verschicken aber Anträge, bevor der Bewilligungszeitraum endet.
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