Dies ist eine Diskussion zu Wie muss die Rechtsbehelfsbelehrung richtig lauten? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Wie muss die Rechtsbehelfsbelehrung richtig lauten? folgender Sachverhalt: Eine bayerische Verwaltungsgemeinschaft erlässt einen Bescheid nach Art. 18 LSTVG. Darin sind zwei unterschiedliche Verfügungen enthalten. Eine Regelung stellt eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der (Mitglieds)gemeinde dar (sicherheitsrechtliche Anordnung bezieht sich nur auf das Gemeindegebiet). Die zweite Regelung stellt eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dar (sicherheitsrechtliche Anordnung geht über Gemeindegebiet hinaus. Da jetzt in einem Bescheid sowohl eine Aufgabe des eigenen als auch eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises geregelt wird, stellt sich die Frage, wie die Rechtsbehelfsbelehrung (unmittelbare Klageerhebung) richtig lauten muss. Wer ist darin (alles?) als Beklagter im Sinen von § 78 VwGO zu nennen? Danke! |
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