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Widerspruchsfrist vorbei / Telefonat

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruchsfrist vorbei / Telefonat innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 02.05.2011, 16:27
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Widerspruchsfrist vorbei / Telefonat

Hallo,

Beamtin A hat ein zweites Kind bekommen und freut sich, denn Ihr Beihilfebemessungssatz steigt von 50% auf 70%. Sie bekommt einen Beihilfebescheid mit 50% Beihilfe. Da sie telefonisch abgeklärt hatte, dass sie noch ein paar Vordrucke zusenden muss, denkt sie sich, dass Ihr Bescheid automatisch auf 70% nachverbessert wird. 4 Monate später ruft sie die Beihilfe an und fragt nach der Korrektur. Diese gibt den Hinweis, dass der Beihilfebescheid mit Rechstbehelfsbelehrung (Widerspruchsfrist 1 Monat) nun gültig sei und nichts mehr geändert werden kann.

Wie ist die telefonische Zusicherung vor dem Bescheid, dass später nachkorrigiert werde, zu werten? Hat sie Gültigkeit (nur mündlich)?

Interessantes Beispiel, ich wüsste nicht, nach welchen Grundsätzen Beamtin A vorgehen kann.

Rocky Schmidt
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  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2011, 20:54
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AW: Widerspruchsfrist vorbei / Telefonat

Naja das gibt sich allein aus der Auslegung der Erklärung am Telefon. Hier darf man regelmäßig davon ausgehen, dass es sich lediglich um Wissensauskünfte oder maximal eine Zusage handeln wird, die beide keine VA darstellen und demnach keine Regelungswirkung haben.
Insofern ist hier die Frist verstrichen.
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