Dies ist eine Diskussion zu Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten höher an als Gemeinde in ihrem Bescheid innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten höher an als Gemeinde in ihrem Bescheid Sachverhalt: S bekommt von seiner Gemeinde ein Bescheid in dem geschrieben steht, er müsse für Sanierungskosten iHv 33.500 Euro aufkommen (formell ordnungsgemäß ergangen) S legt Widerspruch ein. Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten nun auf 67.000 Euro fest. S erhebt Klage mit dem Antrag den Bescheid der Gemeinde und den WIderspruchsbescheid des Landratsamtes aufzuheben. Nun die Frage: Wie ist dass einzuordnen, dass das Landratsamt die Kosten höher setzt? (die 67.000 Euro sind die tatsächlichen Sanierungskosten, die die Gemeinde bezahlt hat) Klage wäre ja eine Anfechtungsklage, aber gegen was? Normalerweise ist der Klagegegenstand ja der ursprüngliche Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids, also § 79 I Nr. 1 VwGO. Ist das hier auch so? Oder ist das dann § 79 II VwGO? Ist es also ganz normal zu prüfen und der Widerspruch wird als Vorverfahren angesehen? Und wo sprech ich's dann an, dass das Landratsamt die Kosten höher ansetzt? Die Klage wäre ja gegen die Gemeinde zu richten (Prozessfähigkeit, Beteiligtenfähigkeit, Passivlegitimation der Gemeinde prüfen, oder?) Für Tipps und Anregungen wär ich dankbar , steh grad nämlich irgendwie aufm Schlauch und weiß nicht, wie ich mit dem Problem umgehen soll... |
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| AW: Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten höher an als Gemeinde in ihrem Bescheid Danke, hat mir wirklich sehr weitergeholfen |
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| AW: Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten höher an als Gemeinde in ihrem Bescheid Hey! Ich stehe grad vor einem ganz ähnlichen Problem und wäre auch sehr gespannt auf Lösungsansätze. Ich hänge da auch in der Luft. Leider. Also Danke schon mal für jeden Hinweis! |
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| AW: Widerspruchsbescheid des Landratsamtes setzt Kosten höher an als Gemeinde in ihrem Bescheid also, das ist ein Fall von "reformatio in peius" In meinem Fall ist der Klagegenstand gem. der Einheitsklage der Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids, § 79 I Nr. 1 VwGO hoffe, ich konnte dir weiter helfen |
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