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Widerspruch muss Begründung enthalten?

Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch muss Begründung enthalten? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 08.05.2009, 19:57
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Widerspruch muss Begründung enthalten?

Hallöchen,

ich bin am Überlegen, ob ein Widerspruch gegen einen Leistungsbescheid / Gebührenbescheid der GEZ einer Begründung bedarf?

In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, er SOLL eine Begründung enthalten.

Mir ist klar, dass es Sinn macht, zu sagen, gegen was man sich wendet.

Der fiktive Widerspruch wurde fristgemäß versendet und enthielt den Hinwesi, dass die Begründung in Kürze folgt.

Gibt es eine Frist, nach der die Behörde sagen kann, die Begründung kam zu spät?

Fordert sie ggf die Begründung an ( so schon erlebt beim FA)

GEZ ist ohnehin ewig lahm, kann mir nur vorstellen, sie beeilt sich jetzt, um den Widerspruch (mangels Begründung) abzuschmettern?

Was sagt ihr dazu?
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Alt 09.05.2009, 09:45
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AW: Widerspruch muss Begründung enthalten?

Die Begründungsfrist gibt es nicht, muss auch nicht zwingend während der Widerspruchsfrist erfolgen: Man sollte im fristgerecht eingelegten Widerspruch darauf hinweisen, dass eine Begründung einem weiteren Schreiben vorbehalten bleibt; dann wird die Behörde eine Frist zur Nachreichung setzen. In der Regel.

Eine Begründung ist nicht zwingend, denn die Behörde hat bei der Widerspruchentscheidung die Sach- und Rechtslage,ebenso wie die Zweckmäßigkeit des Bescheides vollumfänglich erneut zu prüfen - von Amts wegen.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 09.05.2009, 20:33
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AW: Widerspruch muss Begründung enthalten?

Danke an die Poster!

Wi wurde am letzten Tag *schäm* eingereicht, daher nicht mehr innerhalb Frist Begründung möglich. Hinweis auf Begründung folgt in Kürze ist erfolgt. Es sind leider noch Recherechen nötig um die Begründung hieb und stichfest zu machen.

GEZ lässt sich sonst ja gern seeeehhhr viel Zeit, daher ist wohl Eile nich sooooo sehr geboten, der fiktive Widerspruchsführer wird sich aber beeilen. Leider isses ja so, dass die GEZ null auf Argumente eingeht, daher fürchte ich, der Wibescheid wieder nur Textbausteine enthalten wird , die zudem noch dilletantisch zusammengefügt sein werden.

Der Gang zum VG wird wohl unumgänglich sein (und da die Wiführerin nich grad die hellste ist und zudem mittellos muss ich mir das wohl antun :-(
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