Dies ist eine Diskussion zu Widerspruch innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht
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| Widerspruch Ich steh grade ein wenig auf dem Schlauch. Mal angenommen Person A erhält am 30.03 einen Kostenfestsetzungsbescheid, per Postzustellurkunde, mit der Rechtsbehelfsbelehrung, dass dagegen innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden kann. Person A lässt sich jedoch von X beraten. X erhalten am 31.05.11 eine Kopie des Bescheids. Die Monatsfrist richtet sich doch aber nach der Zustellung an A oder? Dann endet die Frist ja am 30.04.11, ist ja ein Samstag, also am 02.05. Ist nach Ablauf des Tages der Bescheid bestandskräftig? Mal angenommen A reicht mit einem Schreiben von X, nach Ablauf der Frist Widerspruch ein, ist dies dann nicht der falsche Rechtsbehelf? Das Vorverfahren ist doch abgeschafft worden, mit einigen Ausnahmen aus § 8a III Nds. AG VwGO. In vielen Büchern findet man es trotzem ![]() Wäre über schnelle Hilfe sehr dankbar |
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