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Widerruf entbehrlich?

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf entbehrlich? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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Alt 19.04.2010, 13:40
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Widerruf entbehrlich?

Mal angenommen Student S bekommt von der GEZ einen Zahlungsauftrag, daraufhin beantragt S einen Befreiungsantrag, da er als BAföG Empfänger die GEZ Gebühr nicht leisten muss. Seinem neuen Antrag fügt S seinen neuen BAföG-Bescheid bei und schickt es ab. Später jedoch entdeckt der trottelige S auf seinem Schreibtisch die Briefmarke für den Brief. Er hat also den Brief unfrakiert abgeschickt. Paar Tage später bekommt er ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, dass die nötigen Unterlagen für den Befreiungsantrag nicht eingereicht wurden. Da er nicht genau weiß, wann die Post ihn den Breif wieder zusendet, ruft er bei der GEZ an und schildert sein Problem. Der Sachbearbeiter rät S zu widerrufen. Das hat S auch vor. Zwei Tage später jedoch bekommt S von der GEZ erneut Post. Diesmal jedoch ein Befreiungsschreiben, er ist für eine bestimmte Dauer von der GEZ Gebühr befreit. Daraufhin sieht S keinen Grund mehr zu widerrufen, da sein Brief ja doch angekommen ist und er folglich befreit wurde. Ca. einen Monat später bekommt es erneut einen Zahlungsauftrag. S ist verwirrt. Als er bei der GEZ anruft und klarstellt, dass er befreit ist, wird ihn gesagt, dass dies zwar stimme, aber er wäre gegen die Ablehnung nicht vorgegangen wäre. Folglich wäre er befreit aber nicht rückwirkend.

Ist das so in Ordnung? S hat doch alles richtig gemacht, wieso sollte er widerrufen, wenn sein Antrag dann doch bewilligt wird? Hätte man ihn dann nicht benachrichtigen müssen, dass er dennoch widerrufen müsse? Was kann S nun machen? Was wäre, wenn er sich weigert die Rechnung zu bezahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 13:59
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AW: Widerruf entbehrlich?

Zitat:
Zitat von Justi§
Als er bei der GEZ anruft und klarstellt, dass er befreit ist, wird ihn gesagt, dass dies zwar stimme, aber er wäre gegen die Ablehnung nicht vorgegangen wäre. Folglich wäre er befreit aber nicht rückwirkend
Verstehe ich nicht. S ist befreit ab dem Zeitpunkt des Befreiungsschreibens, richtig? Ich schätze hier geht es um die Gebühren vor diesem Zeitpunkt!?

Diese muss S natürlich bezahlen, wenn er vergessen hat sich bei der GEZ rechtzeitig zu melden und seine Befreiung zu beantragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 14:17
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AW: Widerruf entbehrlich?

Nein er hat es nicht vergessen. Er hat sich bei der GEZ bemeldet. Diese meinten, er müsse nur seine Unterlagen einreichen und das hat er gemacht. Nur während sein Brief unterwegs war, wurde sein Antrag abgeleht, weil die Unterlagen noch nicht da waren. Als sie dort waren, wurde er ja auch befreit. Dh also diese Ablehnung war nicht ganz richtig, denn er hatte ja seine Unterlagen abgeschickt. GEZ jedoch hat erst ab dem Zeitpunkt an dem sie die UNterlagen bekommen haben, befreit. Ich meine jedoch, dass sie es hätten berücksichtigen müssen, dass die UNterlagen schon eingereicht wurden, nur noch aufem weg. Außerdem hat sich S ja auch telefonisch mit ihnen in Kontakt gesetzt und sein Problem geschildet.
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