Mal angenommen Student S bekommt von der
GEZ einen Zahlungsauftrag, daraufhin beantragt S einen Befreiungsantrag, da er als
BAföG Empfänger die GEZ Gebühr nicht leisten muss. Seinem neuen Antrag fügt S seinen neuen BAföG-Bescheid bei und schickt es ab. Später jedoch entdeckt der trottelige S auf seinem Schreibtisch die Briefmarke für den Brief. Er hat also den Brief unfrakiert abgeschickt. Paar Tage später bekommt er ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, dass die nötigen Unterlagen für den Befreiungsantrag nicht eingereicht wurden. Da er nicht genau weiß, wann die
Post ihn den Breif wieder zusendet, ruft er bei der GEZ an und schildert sein Problem. Der Sachbearbeiter rät S zu widerrufen. Das hat S auch vor. Zwei Tage später jedoch bekommt S von der GEZ erneut Post. Diesmal jedoch ein Befreiungsschreiben, er ist für eine bestimmte Dauer von der GEZ Gebühr befreit. Daraufhin sieht S keinen Grund mehr zu widerrufen, da sein Brief ja doch angekommen ist und er folglich befreit wurde. Ca. einen Monat später bekommt es erneut einen Zahlungsauftrag. S ist verwirrt. Als er bei der GEZ anruft und klarstellt, dass er befreit ist, wird ihn gesagt, dass dies zwar stimme, aber er wäre gegen die
Ablehnung nicht vorgegangen wäre. Folglich wäre er befreit aber nicht rückwirkend.
Ist das so in Ordnung? S hat doch alles richtig gemacht, wieso sollte er widerrufen, wenn sein Antrag dann doch bewilligt wird? Hätte man ihn dann nicht benachrichtigen müssen, dass er dennoch widerrufen müsse? Was kann S nun machen? Was wäre, wenn er sich weigert die Rechnung zu bezahlen?