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Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 20:48
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Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Liebe Forumsteilnehmer,

ich möchte mich heute gern noch mal mit einem theoretischen Fall an Euch wenden und hoffe auf Eure Hilfe:

Annahme:
A hat ein Gebäude abgerissen.
Das zuständige Umweltamt ist sich nicht ganz sicher ob es sich bei dem schutthaufen um gefährlichen Abfall handelt oder aber ob der Schutthaufen als Recyclingmaterial verwendet werden darf.

Es berauftragt A damit, dass dieser eine Beprobung des Materials durchführen lassen soll.

Hat A der für die ordnungsgemäße Entsorgung des Material zuständig ist die kosten der Beprobung zu tragen oder aber muss die Behörde, welche gegenüber A die Beprobung angeordnet hat die Kosten tragen?
Wir sprechen hier z. B. über gut 600 - 700 Euro.

Danke für Eure Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 22:32
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AW: Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Zitat:
Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
Liebe Forumsteilnehmer,

ich möchte mich heute gern noch mal mit einem theoretischen Fall an Euch wenden und hoffe auf Eure Hilfe:

Annahme:
A hat ein Gebäude abgerissen.
Das zuständige Umweltamt ist sich nicht ganz sicher ob es sich bei dem schutthaufen um gefährlichen Abfall handelt oder aber ob der Schutthaufen als Recyclingmaterial verwendet werden darf.

Es berauftragt A damit, dass dieser eine Beprobung des Materials durchführen lassen soll.

Hat A der für die ordnungsgemäße Entsorgung des Material zuständig ist die kosten der Beprobung zu tragen oder aber muss die Behörde, welche gegenüber A die Beprobung angeordnet hat die Kosten tragen?
Wir sprechen hier z. B. über gut 600 - 700 Euro.

Danke für Eure Hilfe.
Die muss A als Eigentümer des Abfalls können ihm die Kosten auferlegt werden z.B. über das LGebG wenn es ein solches mit entsprechender Regel gibt.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 14:11
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AW: Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Was ist ein/das

LGebG?

Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 16:44
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AW: Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Zitat:
Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
Was ist ein/das

LGebG?

Danke
Landesgebühren Gesetz
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  #5 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 17:53
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AW: Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Danke,

im vorgenannten Fall, möchte ich mal davon ausgehen,

dass das Umweltamt den eigentümer des Abfalls aufgefordert hat ein Labor zu bestellen, welches die Beprobung vornimmt.
Ob es eine Landesgebührenordnung gibt, weiß ich nicht, wobei es auch das Umweltamt des Landkreises war.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 23:47
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AW: Wer trägt Kosten für Beprobung von Abfall

Zitat:
Zitat von Rheinländer Beitrag anzeigen
Danke,

im vorgenannten Fall, möchte ich mal davon ausgehen,

dass das Umweltamt den eigentümer des Abfalls aufgefordert hat ein Labor zu bestellen, welches die Beprobung vornimmt.
Ob es eine Landesgebührenordnung gibt, weiß ich nicht, wobei es auch das Umweltamt des Landkreises war.
Andere Ermächtigungsgrundlagen dürften sich aus dem Kreislaufwirtschaft Abfallgesetz des Bundes ergeben oder je nachdem Landes bzw. Bodenschutzgesetz.
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