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Wer muß das bezahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Wer muß das bezahlen? innerhalb des Forums Verwaltungsrecht / -prozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 19:47
Boardneuling
 
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Wer muß das bezahlen?

Mal angenommen A. hat in einer Internetauktion einen Wohnwagen gekauft. Auf den Fotos stand dieser in einer Halle.
Nach der Bezahlung bekam A. Papiere, Nummernschilder und Adresse einer Firma geschickt wo der WW stehen sollte. Ein Anruf ergab daß der WW dort nie gestanden hatte sondern VOR der Firma an der Straße.
Ohne Nummernschilder wurde er zwischenzeitlich vom Ordnungsamt abgeschleppt.
Nun wollten die von A. die ganzen Kosten mit der Behauptung A. wäre ja der Halter. Der Auktionszuschlag war 3 Tage vor der Abschleppaktion, Bezahlung des WW aber erst 10 Tage später und Erhalt der Papiere nochmal einige Tage später.
A. hat monatelang mit denen rumdiskutiert und schliesslich einen Teilbetrag bezahlt um endlich den WW zu bekommen den er brauchte. A. passt das aber überhaupt nicht weil er nicht Verursacher dieser Aktion war. Zudem ist der Kostenbescheid der Stadt W. ausgestellt nach angeblich folgendem Aufwand: 2 Arbeiter x 4 Stunden Arbeit. Tatsache ist, daß sie den WW angehängt haben und auf das Bauhofgelände verbrachten daß genau 2 km entfernt liegt.
A. hat das mal nachgemacht und ist auf ca. 10 min Aufwand gekommen.
Die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen. Hat A. hier eine Chance Recht zu bekommen wo er weder Verursacher war noch Eigentümer als der WW dort abgestellt wurde. Muß A. die Kaffee- und Zigarettenpausen der städtischen Mitarbeiter bezahlen die 4 Stunden brauchen um einen WW 2 km weit zu ziehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 20:27
V.I.P.
 
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AW: Wer muß das bezahlen?

Zitat:
Zitat von papalagi Beitrag anzeigen
Mal angenommen A. hat in einer Internetauktion einen Wohnwagen gekauft. Auf den Fotos stand dieser in einer Halle.
Nach der Bezahlung bekam A. Papiere, Nummernschilder und Adresse einer Firma geschickt wo der WW stehen sollte. Ein Anruf ergab daß der WW dort nie gestanden hatte sondern VOR der Firma an der Straße.
Ohne Nummernschilder wurde er zwischenzeitlich vom Ordnungsamt abgeschleppt.
Nun wollten die von A. die ganzen Kosten mit der Behauptung A. wäre ja der Halter. Der Auktionszuschlag war 3 Tage vor der Abschleppaktion, Bezahlung des WW aber erst 10 Tage später und Erhalt der Papiere nochmal einige Tage später.
A. hat monatelang mit denen rumdiskutiert und schliesslich einen Teilbetrag bezahlt um endlich den WW zu bekommen den er brauchte. A. passt das aber überhaupt nicht weil er nicht Verursacher dieser Aktion war. Zudem ist der Kostenbescheid der Stadt W. ausgestellt nach angeblich folgendem Aufwand: 2 Arbeiter x 4 Stunden Arbeit. Tatsache ist, daß sie den WW angehängt haben und auf das Bauhofgelände verbrachten daß genau 2 km entfernt liegt.
A. hat das mal nachgemacht und ist auf ca. 10 min Aufwand gekommen.
Die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen. Hat A. hier eine Chance Recht zu bekommen wo er weder Verursacher war noch Eigentümer als der WW dort abgestellt wurde. Muß A. die Kaffee- und Zigarettenpausen der städtischen Mitarbeiter bezahlen die 4 Stunden brauchen um einen WW 2 km weit zu ziehen?
Eine Frage vorab: handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer oder eine Privatperson?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 20:45
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AW: Wer muß das bezahlen?

Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen
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